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Influencer Marketing: Rossmann für Schleichwerbung verurteilt

Influencer Marketing: Rossmann für Schleichwerbung verurteilt

Tina Bauer | 28.08.17

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Celle müssen bezahlte Instagram Posts deutlich gekennzeichnet sein.

Manager Magazin

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Celle müssen bezahlte Instagram Posts deutlich gekennzeichnet sein. In dem behandelten Fall hatte ein Influencer im Auftrag der Drogeriekette ein Bild gepostet, das mit dem Hashtag #Ad auf das Sponsoring hingewiesen hatte. Das Hashtag war zusätzlich an zweiter Stelle zwischen weiteren Tags platziert. Laut Urteil ist diese Kennzeichnung nicht hinreichend. Werbliche Posts müssten auf den ersten Blick erkennbar sein.

Bei einem weiteren Verstoß droht der Kette ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Weitere Informationen dazu findet ihr auf Manager Magazin.

Instagram arbeitet indes an einer Lösung, bezahlte Posts deutlicher zu kennzeichnen und will diese in den kommenden Monaten ausrollen.

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