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Bundeskartellamt trägt Facebook-Klage dem EuGH vor

Bundeskartellamt trägt Facebook-Klage dem EuGH vor

Nadine von Piechowski | 25.03.21

Das Bundeskartellamt verhandelt momentan darüber, ob Facebook unbegrenzt User-Daten sammeln darf. Um hier ein Urteil fällen zu können, wird nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Rate gezogen.

Facebook darf vorerst weiterhin unbegrenzt Daten von Nutzer:innen sammeln. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf eröffnete die Verhandlungen um eine mögliche Begrenzung des Social-Media-Konzerns, da Facebook eine Beschwerde gegen den 2019 gefassten Beschluss einreichte. Nun ist der Prozess vorerst pausiert. Denn der erste Kartellsenat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf bat nun den EuGH um eine Verdeutlichung des geltenden EU-Rechts. Unter anderem müsse die Frage vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden, was „sensible Daten“ sind. Auch ob das deutsche Kartellamt Verstöße gegen die DSGVO identifizieren und ahnden darf, ist bisher unklar. Bis diese Fragen geklärt sind, darf Facebook weiterhin unbegrenzt Daten der Nutzer:innen über Instagram, WhatsApp und Co. sammeln.

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