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Bundeskartellamt klagt Google wegen Marktbeherrschung an
Bundeskartellamt in Bonn, © Bundeskartellamt

Bundeskartellamt klagt Google wegen Marktbeherrschung an

Nadine von Piechowski | 26.05.21

Gleich zwei Klagen reichte das hiesige Bundeskartellamt gegen den Suchmaschinenkonzern ein. Zuvor wurde von der Behörde bereits Anklage gegen Facebook und Amazon erhoben.

Auf der Grundlage der neuen Digitalvorschriften (§ 19a GWB) erhebt das Bundeskartellamt nun zwei Anklagen gegen Google beziehungsweise den Mutterkonzern Alphabet. Einerseits wird überprüft, ob der Konzern eine Monopolstellung inne hat. Andererseits wird Googles Methode zum Sammeln von User-Daten unter die Lupe genommen. Bezüglich des letzteren Punkts analysiert das Bundeskartellamt, ob Google seine marktbeherrschende Position ausnutzt, um an Informationen von Nutzer:innen zu kommen. In der Pressemitteilung der Amtes heißt es:

Die Nutzung von Google-Diensten setzt stets eine Zustimmung zu bestimmten Bedingungen zur Datenverarbeitung von Google voraus. […] Das Bundeskartellamt wird prüfen, inwiefern die Bedingungen Google die Möglichkeit zu einer weitreichenden, verschiedene Dienste übergreifenden Datenverarbeitung einräumen. Zu klären ist auch, in welcher Form die Verarbeitung von Nutzerdaten, die Google – z.B. über seine Werbedienste – auf Webseiten und in Apps Dritter erhebt, davon erfasst ist.

Weiter schreibt das Bundeskartellamt:

Relevant für die kartellrechtliche Bewertung ist darüber hinaus, welche Auswahl die Nutzerinnen und Nutzer hinsichtlich der Datenverarbeitung von Google tatsächlich treffen können.

Monopolvorwürfe: Nutzt Google die eigene Marktposition aus?

Bezüglich einer möglichen Monopolstellung des Unternehmens erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, dass ein Anhaltspunkt für diese ein über verschiedene Märkte hinweg reichendes Ökosystem sei. Dies ist allem Anschein nach bei Google der Fall. Denn mit dem Chrome Browser, der Suchmaschine, Google Mail, YouTube und zahlreichen anderen Services hat sich der Konzern eine beherrschende Position im digitalen Kontext erarbeitet und gesichert.

Entsprechende Machtstellungen sind von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar,

sagt Mundt weiter. Google bezog zu den Anklagen bisher keine Stellung. Wann die Verfahren vor Gericht gehen, ist noch unklar.


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