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Datenschutzgruppe klagt Google an: Android User sollen illegal überwacht werden

Datenschutzgruppe klagt Google an: Android User sollen illegal überwacht werden

Nadine von Piechowski | 08.04.21

Für Nutzer:innen von Android-Geräten generiert Google eine klare Werbe-ID, um personalisierte Werbung auszuspielen. Dies sei laut der europäischen Datenschutzorganisation Noyb rechtswidrig.

Google könnte womöglich bald in Frankreich vor einem erneuten Rechtsstreit stehen. Der Grund: Der Datenschützer Max Schrems reichte gemeinsam mit der Organisation Noyb eine Klage gegen den Tech-Riesen ein, da dieser User des Android-Betriebssystems illegal überwachen würde. Google generiere für alle User eine Werbe-ID, die ermöglichen soll, personalisierte Ads auszuspielen. Dies geschehe allerdings ohne dass die Nutzer:innen diesem Verfahren vorher ausdrücklich zugestimmt hätten. Auf der Noyb Website heißt es:

Google erstellt die AAID ohne das Wissen oder die Zustimmung der Nutzer:innen. Die Identifikationsnummer funktioniert wie ein Nummernschild – mit dem Code kann man das Handy einer Nutzer:in eindeutig identifizieren. Google und Dritte (z. B. App-Anbieter und Werbetreibende) können auf die AAID zugreifen, um das Verhalten der Android Nutzer:innen zu verfolgen, Konsumpräferenzen hochzurechnen und personalisierte Werbung zu schalten. Ein solches Tracking ist durch das „EU-Cookie-Gesetz” (Artikel 5(3) der e-Privacy-Richtlinie) streng geregelt und erfordert die informierte und eindeutige Zustimmung der Nutzer:innen.

Weiter erklärt die Datenschutzorganisation:

Google installiert die AAID nicht nur ohne Zustimmung, sondern verweigert Android-Nutzer:innen auch die Möglichkeit, sie zu löschen. Wie wir in unserer vorherigen Beschwerde in Österreich bewiesen haben, kann die ID lediglich zurückgesetzt werden, wodurch eine neue Tracking-ID generiert wird. Dies löscht weder die zuvor gesammelten Daten, noch stoppt es das Tracking in der Zukunft.

Muss Google für das illegale Tracking der Android User mit weitreichenden Konsequenzen rechnen?

Schrems ist Ehrenvorsitzender von Noyb und war bereits federführend bei einer aufsehenerregenden Klage gegen Facebook, die vor dem Europäische Gerichtshof verhandelt wurde. Das Ergebnis: 2015 wurde durch Schrems Bestreben die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Safe Harbor“ gekippt. Die Nachfolgeregelung „Privacy Shield“ wurde 2020 vom EuGH als unzulässig erklärt – wieder hatte Schrems seine Finger im Spiel. Sollte die Klage also zugelassen werden und vor Gericht landen, müsste sich Google warm anziehen.

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