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Social Media Marketing
Erste Facebook-Abmahnung für Bild auf Pinnwand

Erste Facebook-Abmahnung für Bild auf Pinnwand

Simone Amores | 10.04.12

Dass die Verwendung von fremdem Bildmaterial verboten ist, sollte jedem bekannt sein. Nun gibt es die erste Facebook-Abmahnung

Vor kurzem wiesen die Macher von Ihr-Law.de in einem Beitrag im NDR darauf hin, dass Facebooknutzer nicht nur für eigene Beiträge haften, sondern eventuell auch für von Dritten auf der Pinnwand veröffentlichte Inhalte belangt werden können. Die Reaktion der Zuschauer ging von Empörung bis hin zum offenen Vorwurf der Panikmache. Am Wochenende dann flatterte eine Mahnung ins Haus, mit der die Veröffentlichung eines Bildes auf der Facebook Pinnwand eines Mandanten abgemahnt wurde.

Die Macher hielten das Ganze erst für einen Scherz, doch die mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserklärung sowie Schadenersatzforderung ist echt. Die erste Abmahnung über die unerlaubte Nutzung von Bildmaterial. Das Besondere aber ist, dass nicht der Abgemahnte selbst das Bild auf seine Pinnwand hochgeladen hat, sondern ein Dritter. Da wird es kniffelig, denn der Abgemahnte kann nicht überprüfen, ob derjenige der das Bild hochgeladen hat auch der Rechtinhaber ist.

Diese Abmahnung wird sicherlich nicht die letzte bleiben, zumal sich hier ein völlig neues Betätigungsfeld für ’spezielle‘ Anwälte auftut. Selbst als Privatperson kann man mit dem Betrieb einer Facebook-Seite nicht vorsichtig genug sein. Ihr-Law.de hat eine E-Mail Hotline eingerichtet für Fragen bezüglich solcher Abmahnungen.

Kommentare aus der Community

Dreiball am 24.04.2012 um 10:44 Uhr

Wo leben wir eigentlich? Ich möchte jedem Abgemahnten dringend ans Herz legen, sich bei der zuständigen IHK zu melden. Dort werden Listen mit den „Speziellen Rechtsanwälten“ erstellt und bei Massenabmahnungen greift die IHK wenn es möglich ist auch ein. Ausserdem haben sie Kontakte zur Politik.

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Jürgen am 11.04.2012 um 12:37 Uhr

Es gab da mal die Aktion „welcher Disney-Character bist Du“, wo sich fast jeder in Facebook ein Disney-Profilbild eingestellt hat. Wenn Disney dagegen vorgegangen wäre, hätten sie in der Sache sicherlich Recht, aber das ist genau das, wie „soziales netzwerken“ nicht funktioniert… Gut aber auch: Es gibt zunehmend Wind von vorn für diese Abzockanwälte, die landen dann plötzlich selbst „am Pranger“ und wundern sich, wenn sie dann einen eindeutigen – schlechten – Ruf weghaben und plötzlich die Klienten ausbleiben, weil die sich mit „so einem“ nicht einlassen wollen. Denn der schlechte Ruf des Anwaltes als „Abzockanwalt“ führt zunehmend auch vor Gericht zu „Nachteilen“ :-D
Aber die leben eh meist nach der alten Binsenweisheit: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s völlig ungeniert und versuchen schnell mal nebenbei Kasse zu machen…

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ruedi beckmann am 10.04.2012 um 18:20 Uhr

ungeachtet des artikelcontents:
moegt ihr mal eure headline-schrift ueberpruefen?
die sieht arg zerschossen aus.
lg ruedi

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anonymi am 10.04.2012 um 18:06 Uhr

Wird Zeit, dass sich jemand mal um die Abmahnungspraxis kümmert, damit meine ich den Gesetzgeber! Dem Treiben muss endlich Einhalt geboten werden!

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