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Social Media Marketing
Bildrechte und Social Media – Worauf beim Umgang mit Instagram und Co. zu achten ist

Bildrechte und Social Media – Worauf beim Umgang mit Instagram und Co. zu achten ist

Ein Gastbeitrag von Michaela Koch und Alexander Karst | 10.12.13

Die Verwendung von Bildmaterial im Internet ist eine hochsensible Angelegenheit. Doch mit ein paar Tricks lassen sich Rechtsfallen vermeiden.

Seitdem die neuen Medien Einzug in den Alltag vieler Unternehmen gehalten haben, hat sich vieles verändert. Nicht nur, dass die Kommunikation schneller und direkter geworden ist. Vielmehr erfindet sie sich ständig neu. So gehören Blogs und Unternehmensseiten auf Facebook längst zur Grundausstattung der Kommunikationsabteilungen, während beinahe täglich neue Ideen und Anwendungen hinzukommen. So machen große Tageszeitungen wie die WAZ oder BILD ihre Leser mit Smartphone-Apps zu Bildreportern. Und immer mehr Unternehmen geben ihren Kunden, Gästen oder Fans die Möglichkeit, interaktive Inhalte auf deren Website zu teilen. So reicht es manchmal beispielsweise schon aus, ein Foto mit Instagram zu machen und es mit einem Hashtag zu versehen: und prompt ist das Foto auf der  entsprechenden Website veröffentlicht.

Dass das rechtliche Grauzonen birgt und vor allem für die Betreiber von solchen interaktiv gefütterten Websites ein wackeliges Terrain ist, leuchtet ein. Doch welche Rechte sind da tatsächlich berührt und wie können sich Unternehmen davor schützen?

Mit Bildern verantwortungsvoll umgehen

Voraussetzung für verantwortungsvolles Handeln ist das rechtliche Grundverständnis. Jedes Bild  berührt die Rechte des Urhebers, der abgebildeten Person(en), einer Marke oder auch eines Gebäudes. Es darf also grundsätzlich kein Foto ohne eine entsprechende Einwilligung veröffentlicht werden. Das ist besonders heikel, wenn Inhalte von Dritten generiert werden. Lädt ein Kunde oder Fan ein Foto auf die Facebookseite oder in den Blog eines Unternehmens,  geht die rechtliche Verantwortung auf den Betreiber der Seite, also auf das Unternehmen, über. In diesem Moment, in dem das hochgeladene Material auf der Firmenseite zu sehen ist, gilt es nämlich als dort veröffentlicht.

Deshalb müssen sich alle Betreiber von Facebook- oder anderen Internetseiten rechtlich dagegeben absichern, dass Dritte bei ihnen Inhalte veröffentlichen können. Dazu gehört ein entsprechender Hinweis, indem sich ausdrücklich distanziert wird von der rechtlichen Verantwortung für ein hochgeladenes Bild. Außerdem müssen die Anwender, die ein Bild hochladen wollen, auf ihre rechtliche Verantwortung hingewiesen werden. Darin muss verständlich formuliert sein, dass das Veröffentlichen von Fotos nur zulässig ist, wenn alle abgebildeten Personen dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Diese beiden „Sicherheitsmechanismen“ helfen dem Betreiber einer Website rein strafrechtlich allerdings nur, wenn die entsprechende Seite nicht moderiert ist. Das heißt: In dem Moment, in dem eine Firma die Veröffentlichung von Fotos freischalten muss, bevor diese veröffentlicht werden, ist sie explizit rechtlich verantwortlich. Da nützt dann auch der beste Hinweis zur Distanzierung von den Inhalten Dritter nichts mehr. Apropos Strafrecht: Vergehen gegen das Urhebergesetz sind tatsächlich ein Straftatbestand. Sie tauchen sogar in der Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes auf.

Fotos nicht sich selbst überlassen

Angesichts der Tatsache, dass sich ein Bild in dem Moment jeglicher Kontrolle entzieht, in dem es auf Facebook, Twitter und Co. veröffentlicht wird, sind diese strikten Maßgaben nachvollziehbar und berechtigt. Bilder verselbständigen sich unaufhaltsam, es wird von jedem beliebigen Ort aus geteilt, kommentiert oder weitergeleitet. So landet das geistige Eigentum eines Einzelnen quasi per Mausklick potenziell in der Hosentasche eines jeden Smartphone-Besitzers dieser Welt. Das ist natürlich etwas überspitzt dargestellt, doch es macht deutlich, worum es geht: Die sozialen Netzwerke sind zu einer willkürlichen Kraft geworden, die das klassische Urheberrechtssystem völlig auf den Kopf stellt.  Umso wichtiger ist es, dass alle Beteiligten verantwortungsvoll damit umgehen.

Das sind die wichtigsten Schutzrechte im Überblick:

  • Urheberrecht: Wer hat das Foto gemacht?
  • Persönlichkeitsrecht: Wer ist darauf abgebildet? Liegt eine Einwilligung vor?
  • Markenrecht: Sind Marken zu erkennen?
  • Schutzrechte für Kunstwerke, Gebäude, Geschmacksmuster: Sind in irgendeiner Weise eindeutig identifizierbare, schöpferische Werke erkennen?

All diese Fragen zum Bild sollten beantwortet werden können. Die Einwilligung von abgebildeten Personen, Marken und Co. muss vorliegen und im Bildnachweis vermerkt sein. Ist nicht eindeutig, woher das Bild stammt, sollte genau recherchiert werden, wer der Urheber ist und ob ein sogenanntes „Modelrelease“ für die abgebildeten Personen, also deren Einwilligung zur Bildnutzung, vorliegt. Im Zweifel sollte lieber darauf verzichtet werden, ein Motiv zu veröffentlichen. Das ist in der Regel weniger aufwändig und günstiger als ein mögliches Unterlassungs- oder Strafverfahren.

Eine Checkliste für die Nutzung von Bildern in Social Media findet sich hier.

Kommentare aus der Community

Dietrich am 22.09.2023 um 13:28 Uhr

Bilderklau auf Social Media ist ein ernstes Problem und es ist wichtig, dass alle Nutzer die Bildrechte verstehen. Wenn du ein Foto machst, hast du automatische Urheberrechte an diesem Bild. Aber Vorsicht – das Teilen eines schönen Bildes, das du auf einer Plattform siehst, könnte dich in rechtliche Schwierigkeiten bringen, wenn du nicht die Erlaubnis des Urhebers hast. Es ist immer am sichersten, eigene Bilder zu verwenden oder sicherzustellen, dass du die Rechte an jedem Bild hast, das du teilst. Bleib informiert und respektiere die Arbeit anderer!

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