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Unlauterer Wettbewerb: Ist die erste gerichtliche Niederlage von Adblock Plus in Sicht?
Geschäftsführer der Eyeo GmbH Till Faida auf der TechCrunch Disrupt NY 2016, © Flickr / Noam Galai, Getty Images -TechCrunch, CC BY 2.0

Unlauterer Wettbewerb: Ist die erste gerichtliche Niederlage von Adblock Plus in Sicht?

Anton Priebe | 23.05.16

Das Oberlandesgericht Köln macht Kläger Axel Springer Hoffnung - bei der Geschäftspraxis der Eyeo GmbH könnte es sich um unlauteren Wettbewerb handeln.

Mehrere große Medienhäuser zogen gegen die Eyeo GmbH, den Macher von Adblock Plus, bereits vor Gericht und verloren. Das Blatt könnte sich jedoch schon bald wenden. Das Oberlandesgericht Köln machte dem Kläger Axel Springer nun Zugeständnisse hinsichtlich eines Anklagepunktes bezüglich der verwendeten Filterliste.

Paragraph 4a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb könnte greifen

Ad Blocking ist ein Problem, mit dem sich nicht nur die Branche, sondern auch die Gerichte seit längerem beschäftigen. Die Kölner Eyeo GmbH, die mit Adblock Plus den erfolgreichsten Werbeblocker vertreibt, sah sich in der jüngsten Vergangenheit immer wieder auf der Anklagebank wieder. Der Axel Springer Verlag ist als einer der Hauptinitiatoren zu sehen, der neben Publishern wie SevenOne Media, IP Deutschland oder ZEIT Online vor Gericht zog. Bisher ging Eyeo jedes Mal als Sieger daraus hervor, doch wie Heise Online berichtet, könnte der Fall nach einer Äußerung des Oberlandesgerichts Köln im aktuellen Berufungsverfahren eine Wendung nehmen. Das Gericht räumte ein, dass es sich bei der Geschäftspraktik von Adblock Plus um unlauteren Wettbewerb nach Paragraph 4a, sogenannte „Aggressive geschäftliche Handlungen„, handeln könne:

Unlauter handelt, wer eine aggressive geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die dieser andernfalls nicht getroffen hätte.

Gericht lehnt ein Verbot der Software wohl ab

Dieser Punkt betrifft die Filterliste des Tool-Anbieters, die bestimmte Publisher nach dem Whitelisting-Verfahren Werbung ausliefern lässt. Springer strebt ein Verbot der Software als auch der Filterliste an, da das Unternehmen Seitenbetreiber „in ein Vertragsverhältnis zwingen wolle“.

Die Richter hielten dagegen, dass Adblock Plus die Seitenbetreiber nicht direkt schädige und auch die von Springer angesprochene Einschränkung der Pressefreiheit nicht berühre. Die Easylist, die sich aus der Acceptable Ads Initiative – also geprüfte und als nicht nervig befundene Werbung – nährt, sei nach dem OLG Köln jedoch streitbar.

Eyeo finanziert sich dadurch, dass jeder zehnte Seitenbetreiber auf der Whitelist Gebühren an das Unternehmen zahlt. Zudem fließen Spendengelder, um das Projekt zu unterstützen. Während die Taktik des Whitelisting viel in der Kritik stand, beteuerte Adblock Plus vehement, dass jeder bei dem Auswahlverfahren den gleichen Regeln unterworfen und nach denselben Maßstäben geprüft werde.

Der Prozess wird voraussichtlich Ende Juni 2016 zuende verhandelt. Beide Seiten sind dazu bereit, bis zum Bundesgerichtshof zu gehen. Der Kölner Prozess ist nur eines von vier Verfahren, das derzeit gegen die Eyeo GmbH läuft.

Quelle: Heise Online

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