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Digitalpolitik
G20: Digitalsteuer nach Nutzerstandort für Tech-Riesen angestrebt

G20: Digitalsteuer nach Nutzerstandort für Tech-Riesen angestrebt

Niklas Lewanczik | 11.06.19

Beim G20-Gipfel wurde eine globale Mindeststeuer für Großkonzerne im Tech-Bereich diskutiert. Sie soll nicht mehr so stark standortgebunden sein.

Bisher sind die Big Player der Tech-Industrie in den Staaten steuerpflichtig, in denen sie ihre verantwortlichen Niederlassungen haben. Daher sind die europäischen Dependancen von Google und Co. meist in Irland, wo Steuererleichterungen winken. Dabei haben die Unternehmen Millionen Nutzer in verschiedensten Ländern – und werden dafür kritisiert dort keine oder kaum Steuern zu zahlen. Das könnte sich künftig ändern. Beim G20-Gifel in Fukuoka einigte man sich auf eine Digitalsteuer für Großkonzerne. Diese soll eine Mindesthöhe haben und sich mehr am Kundenstandort orientieren.

Digitalsteuer für 2020 geplant:  Vielleicht müssen Google, Facebook und Co. mehr zahlen

Viele Menschen empfinden es als ungerecht, dass milliardenschwere Unternehmen wie Facebook, Google, Amazon und Co. trotz ihrer unglaublich großen Umsätze nur geringe Steuersätze in Europa zahlen. Nun einigten sich die G20-Finanzministerinnen und -minister beim Gipfeltreffen in Fukuoka auf eine Erklärung zur gemeinsamen Besteuerung von Großkonzernen, wie etwa die ZEIT berichtet. Die Erklärung verheißt Folgendes:

Wir werden unsere Anstrengungen für eine konsensbasierte Lösung mit einem finalen Bericht im Jahr 2020 verdoppeln.

Der Ungleichheit der Steuerzahlungen von ortsansässigen Unternehmen und Tech Playern, die beispielsweise in Irland mit weniger Steuerzahlungen leben, soll begegnet werden. Es soll zu einer globalen Mindeststeuer kommen, die alle Unternehmen zahlen müssen. Die Fairness soll insofern gewährleistet werden, als die Steuer sich nicht nur darauf bezieht, in welchem europäischen Land ein Tech Player ansässig ist, sondern in welchen Ländern dieser auch zahlreiche Nutzer hat.

Die Steuergrundlagen, dass im Produktionsland auch besteuert wird, sind alt, aber bei Digitalkonzernen nicht zeitgemäß. Denn diese brauchen keine Produktionsstätte und können von überall aus ihr Geschäft verwalten. Neben der Mindeststeuer gibt es jedoch noch die Überlegung zur Aufteilung der Besteuerung in den einzelnen Staaten eines Markts. Hierzu gibt es drei Ansätze, die diskutiert werden, wie der Wirtschaftskorrespondent der FAZ, Manfred Schäfers, erklärt. Einerseits könnten Daten von Nutzern aus einem Gebiet herangezogen werden, um eine Besteuerung dort zu ermöglichen, wo diese Nutzer sitzen. Andererseits sei auch eine Orientierung an Marketingaufwendungen möglich, die einen besonderen Gewinn für ein Unternehmen generieren. Letztlich stehe auch eine digitale Betriebsstätte im Raum, die ermöglicht, dass auf Grundlage von Größen wie Umsatz, Mitarbeiter etc. eine Aufteilung des Gewinns zwischen einzelnen Marktstaaten vollzogen wird.

Ob eine Digitalsteuer tatsächlich mehr Steuergerechtigkeit hervorrufen kann, bleibt abzuwarten bis es konkrete Vorgaben gibt. Bis dahin ist die Einigung zwar ein guter Schritt, allerdings nur durch Worte gestützt. Eine stärkere Besteuerung der großen Tech Player wäre dabei nur angemessen, da sie von Milliarden Nutzern Daten und Umsätze generieren, die ihnen Relevanz und Macht verleihen.

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