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Lexikon

Double Opt-In

Ein sogenannter Double Opt-In (in etwa: doppelte Entscheidung dafür) ist ein Zustimmungsverfahren für Verbraucher. Im Online Marketing – und vor allem im E-Mail Marketing – müssen Verbraucher eine vorherige Zustimmung zu einem Abonnement oder zum Erhalt von Informationen nochmals bestätigen. Damit grenzt sich das Verfahren vom einfachen Opt-In ab.

Beim Double Opt-In wird einem User, der sich beispielsweise für ein Newsletter-Abonnement mit seiner Mail-Adresse eingetragen hat, mit einer Bestätigungsmail an diese Adresse und einem beigefügten Link zur Zustimmung aufgefordert, das im Voraus abgeschlossene Abonnement zu bestätigen. Bestätigt der User zweifach, wird er in den Verteiler aufgenommen und das betriebene Marketing ist somit als Permission Marketing zu betrachten.

Der User soll durch dieses Verfahren mit einer Absicherung vor Spam-Nachrichten geschützt werden. Für die Werbetreibenden, die Mails mit kommerziellem Inhalt verschicken, kommt ein Opt-In-Verfahren auch einem Rechtsschutz gleich. Denn laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, §7 Absatz 2, heißt es:

Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […] bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.

Der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und andere Vereinigungen empfehlen das Verfahren des Double Opt-In für seriöses Marketing. Hierbei wird auch ausgeschlossen, dass der Verbraucher die falsche Adresse angegeben hat und bei einem einfachen Opt-In keine Nachrichten erhalten würde. Außerdem wird die Möglichkeit, seine erste Entscheidung zu revidieren, gegeben.

Unterscheiden lässt sich das Double Opt-In vom Confirmed Opt-In. Bei letzterem Verfahren gibt es zwar eine Mail an den Verbraucher, der einer solchen Bestätigungsmail zuvor zugestimmt hat, allerdings gibt es keinen Bestätigungslink. Bei einer Umentscheidung müsste der Verbraucher hier aktiv widersprechen.

Bis dato ist das Double Opt-In-Verfahren keine Pflicht im Marketing. Es bietet allerdings eine gewisse (wenn auch nicht umfassende) Rechtssicherheit; aber: verschiedene Gerichte stuften auch die Bestätigungsmails mitunter als Spam ein. Es muss daher bei diesen besonders darauf geachtet werden, dass keine Werbeinhalte enthalten sind und sie sich lediglich auf das Bestätigungsverfahren beziehen.

Da es mit Hilfe des Double Opt-In zumindest theoretisch immer einen Nachweis für die Bestätigung eines Verbrauchers zur Einwilligung bei Abonnements etc. gibt, ist dieses Verfahren im Marketing prominent. Das E-Mail Marketing nutzt in Deutschland vorwiegend diese Option und allgemein ist es für die Adressgenerierung beliebt.