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Gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub: So machst du ihn geltend

Gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub: So machst du ihn geltend

Michelle Winner | 02.02.22

Weiterbildungen sind in unserer modernen Arbeitswelt gefragter denn je. Was viele nicht wissen: In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer:innen einen jährlichen Anspruch auf Bildungszeit.

Lebenslanges Lernen und regelmäßige Weiterbildungen sind in unserer heutigen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Der Markt entwickelt sich schnell, die Digitalisierung schreitet voran und Arbeitnehmer:innen sind dazu angehalten, ihre Skills dem Fortschritt anzupassen. Wer Glück hat, bekommt Weiterbildungen vom Unternehmen gefördert. Ist das nicht der Fall, scheitert das Weiterbilden oft am Zeitmangel: Wo bleibt Zeit zum Lernen, wenn ich eine 40-Stunden-Woche habe? Die Lösung dieses Problems heißt Bildungsurlaub, denn was viele nicht wissen: In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Wem steht Bildungsurlaub zu?

Bildungsurlaub wird je nach Bundesland auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt. Hierbei handelt es sich um bezahlte Urlaubstage, die den Arbeitnehmer:innen gesetzlich zustehen – zusätzlich zum regulären Urlaub. Tatsächlich gibt es aktuell nur zwei Bundesländer, in denen es keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub gibt: Bayern und Sachsen. In der Regel stehen dir fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr zu. Viel mehr Voraussetzungen gibt es auch gar nicht zu beachten. Am wichtigsten ist jedoch, dass der Kurs, den du besuchen möchtest, als Bildungsurlaub anerkannt ist. Dabei muss es sich jedoch nicht um ein berufsnahes Thema handeln. Du kannst genauso gut einen Sprachkurs machen, fachlichen Fortbildungen beiwohnen, ein politisches Seminar belegen oder an einem Persönlichkeits-Coaching teilnehmen.

Gleichzeitig bedeutet das natürlich auch, dass du während des Bildungsurlaubs nicht einfach blau machen darfst – du musst nachweisen, dass du dich auch wirklich weiterbilden wirst. Für die Kosten der Weiterbildung und gegebenenfalls Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtung musst du übrigens selbst aufkommen. Das wird in der Regel nicht vom Unternehmen übernommen. Dafür wird aber dein Gehalt regulär weitergezahlt und du kannst die Kosten in der Steuererklärung geltend machen.

Bürokratische Hürde: So beantragst du Bildungsurlaub

Du wohnst also nicht in Sachsen oder Bayern und möchtest einen Bildungsurlaub machen? Dann stehst du nun, wie so oft in Deutschland, vor einer bürokratischen Hürde: Der Antragsstellung. Tatsächlich nutzen viele Arbeitnehmer:innen ihr Recht auf Bildungszeit nicht, weil sie nicht wissen, wie und wo sie den Antrag stellen müssen. Doch keine Sorge, wir haben dir die einzelnen Schritte erklärt, damit auch nichts schiefgehen kann:

  1. Prüfe deinen Anspruch (je nach Bundesland) und wirf einen Blick auf das Seminarangebot. Welche Weiterbildungen für dein Bundesland angeboten werden, kannst du unter diesem Link nachlesen. Dort findest du auch alle Informationsseiten der Bundesländer.
  2. Entscheide dich für eines der Angebote und melde dich bei den Veranstalter:innen an. Daraufhin wird dir Infomaterial für deine Vorgesetzten zugestellt, mit dessen Hilfe du den Bildungsurlaub beantragst.
  3. Nun heißt es deinen Antrag frühestmöglich bei deinen Vorgesetzten zu stellen. In der Regel beträgt die Frist hierfür vier bis neun Wochen vor Beginn der Weiterbildung. Wird dem Antrag zugestimmt oder schweigt die Führungsetage (Frist zwei bis drei Wochen), dann gilt der Bildungsurlaub als zugelassen.
  4. Wird der Antrag abgelehnt, solltest du zunächst prüfen, ob dies rechtens ist – im Zweifel auch mit professioneller Beratung. Ein Ablehngrund kann beispielsweise Unterbesetzung sein. Ist alles rechtens, solltest du versuchen einen neuen Termin zu finden und erneut einen Antrag stellen.

Die Schritte zum Antrag auf Bildungsurlaub hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) anschaulich auf einer Infografik für dich zusammengefasst:

© DGB

Gewusst wie, ist die Antragsstellung gar nicht so schwer, wie man denkt. Wer sich ausreichend informiert und und fristgerecht beim Unternehmen nachfragt, kann für Weiterbildungen künftig einfach und sicher den gesetzlich zustehenden Bildungsurlaub nehmen. Durch diese Möglichkeit können sich Arbeitnehmer:innen den neuen Herausforderungen des Arbeitmarkts stellen und ihr Skillset sowie ihre Persönlichkeit stetig weiter entwickeln.

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