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Karrieretipps
Don’t Panic: So gehst du professionell und souverän mit einer Kündigung um

Don’t Panic: So gehst du professionell und souverän mit einer Kündigung um

Michelle Winner | 14.07.20

Es fühlt sich an wie ein Schlag ins Gesicht - dein Arbeitgeber kündigt dir. Doch anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, solltest du deine Rechte und Chancen im Blick behalten.

Kündigungen sind heutzutage keine Seltenheit- die wenigsten Arbeitnehmer verbringen ihr gesamtes Arbeitsleben in ein und demselben Unternehmen. Wenn die Kündigung jedoch vom Chef ausgeht und dazu noch überraschend kommt, bricht für viele erst einmal eine kleine Welt zusammen. Angst, Unsicherheit, Frust und Wut sind meist die ersten Reaktionen. Und durch die Coronakrise kennen einige Arbeitnehmer diese Situation vermutlich nur allzu gut. Schließlich mussten einige Unternehmen aufgrund der finanziellen Lage Mitarbeiter kündigen. Doch wie gehst du jetzt mit so einer Kündigung am besten um? Kopf in den Sand stecken und auf eine Lösung hoffen? Oder selbst aktiv werden?

1. Stelle fest, ob die Kündigung rechtskräftig ist

Auch wenn du vielleicht unter Schock stehst, solltest du den rationalen Teil deines Gehirns mobilisieren und einen genaueren Blick auf die Kündigung werfen – gegebenenfalls auch mit Unterstützung deines Anwalts. Die Auflagen der Arbeitsgerichte bezüglich Kündigungen vom Arbeitgeber sind sehr streng. Demnach ist es wichtig zu prüfen, ob die Kündigung in deinem Fall überhaupt Halt hat. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen der ordentlichen Kündigung und der fristlosen Kündigung: Erstere richtet sich nach den vertraglichen Kündigungsfristen, während letztere diese für außerordentliche Fälle verkürzt. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist beispielsweise sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Wichtig ist ein Blick auf die Formalitäten und Rechtsmäßigkeit der Kündigung. In Deutschland gibt es nämlich das Kündigungsschutzgesetz, das nach sechs Monaten Arbeit in Kraft tritt. Kündigungen können dann nur noch mit einem gesetzlichen Kündigungsgrund erfolgen. Aber Vorsicht: Diese Regelung greift nicht bei Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern. Des Weiteren gilt Folgendes:

  • Die Kündigung muss ein handschriftlich unterschriebener Brief sein. Mails oder mündliche Aussagen gelten nicht, ebenso wenig wie Fax-Kopien
  • Auch Fehler im Briefkopf, beispielsweise wenn sich der Name der Firma zu dem im Arbeitsvertrag angegebenen unterscheidet, sind Formfehler
  • Kündigungen muss das Unternehmen dem Betriebsrat melden. Hat dieser Bedenken, musst du bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichts weiter angestellt und bezahlt werden
  • Einer verhaltensbedingten Kündigung muss eine Abmahnung vorhergehen
  • Ab Erhalt der Kündigung hast du drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen
  • Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung als wirksam – keine Chance mehr über Gründe oder Abfindung zu streiten
  • Die Frist gilt auch während Krankheit und im Urlaub

Sei dir bewusst, dass du nach einem Sieg vor dem Arbeitsgericht höchst wahrscheinlich nicht in den alten Betrieb zurückkehrst – dazu leidet das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber zu sehr unter den Umständen. Aber dein Jobverlust wird meist finanziell abgefedert – beispielsweise durch eine höhere Abfindung.

2. Rechtskräftige Kündigung? Bleibe professionell

Ist schnell klar, dass deine Kündigung rechtskräftig ist, dann solltest du nicht in Panik verfallen. Setze lieber alles daran, den Weg für einen neuen Job zu ebnen, damit der finanzielle Ausfall sowie die Lücke in deinem Lebenslauf nicht zu groß wird.

Beantrage ein Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis hilft dir dabei, schnellstmöglich in die Bewerbungsphase zu starten – und zwar schon bevor du dein eigentliches Arbeitszeugnis erhalten hast. Das Gute daran: Das Zwischenzeugnis ist bindend für das Arbeitszeugnis. Oft steht in beiden sogar das Gleiche. Gefällt dir also etwas im Zwischenzeugnis nicht, kannst du direkt dagegen vorgehen. So verhinderst du, dass du nach Erhalt des Arbeitszeugnisses noch mit Änderungen herumschlagen musst.

Beantrage Arbeitslosengeld

Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber steht dir ein Anrecht auf Arbeitslosengeld zu. Der Antrag sollte schnell gestellt werden. Innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung solltest du dich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Das geht telefonisch über die bundesweite Servicenummer oder auch online über die Website. Als Nächstes vereinbarst du einen Termin vor Ort, zu welchem du dann alle nötigen Papiere mitbringen musst. Schnelligkeit ist an dieser Stelle wichtig, da bei einer zu späten Meldung Sperrzeiten drohen.

Kläre deinen Urlaubsanspruch

Auch wenn du gekündigt wirst, verfällt dein Anspruch auf Urlaub nicht. Viele Arbeitnehmer legen sich die letzten Tage dann auf das Ende ihrer Arbeitszeit im Unternehmen. Das klappt jedoch nicht immer, denn nichtsdestotrotz muss der Chef den Urlaub erst genehmigen. Ist es nicht mehr möglich, deine verbliebenen Urlaubstage zu nehmen, dann muss dein Arbeitgeber ihn dir zumindest auszahlen – oder du überträgst sie auf deinen neuen Job. So oder so solltest du den Umgang mit deinem restlichen Urlaub aber rechtzeitig klären.

Mach deinem Chef keine Szene

Die Kündigung ist vielleicht ein Schlag ins Gesicht für dich und du hinterfragst, wieso du dir all die Jahre ein Bein für das Unternehmen ausgerissen hast. Trotzdem bringt es nichts, deinen Frust am Arbeitsplatz auszulassen. Du musst keinesfalls gute Miene zum bösen Spiel machen und darfst deine Enttäuschung verbalisieren – jedoch sachlich und reflektiert. Reagiere im Zweifelsfall nicht sofort, sondern lass die Nachricht erstmal sacken. Fang nicht an, zu schreien, zu beleidigen oder zu weinen, wobei sich letzteres vielleicht nicht verhindern lässt.

Ebenso solltest du nicht versuchen, deine Arbeit absichtlich schlechter zu machen – jeder Fehler kann Konsequenzen mit sich bringen und deine Kündigung im heftigsten Fall sogar zu einer fristlosen machen. Auch wenn du es deinem Arbeitgeber gern heimzahlen würdest, beweise Größe und tue es nicht. Denk dabei auch an deine Kollegen, mit denen du dich im besten Fall gut verstanden hast: Sie arbeiten genauso hart wie du, willst du ihre Arbeit sabotieren und für ein schlechtes Arbeitsklima sorgen? Soll man sich so an dich erinnern?

Sieh nach vorn und geh auf Jobsuche

Auch wenn du verletzt bist, Angst hast und am liebsten eine gemeine Abschiedsmail herumschicken würdest, solltest du Ruhe bewahren und dich schnellstmöglich um einen neuen Job bemühen. Dich dazu aufzuraffen, kann anfangs schwierig sein – eine Kündigung kratzt am Ego und lässt bei vielen das Selbstwertgefühl schrumpfen. Lässt du dich davon zu sehr herunterziehen, merken das auch die Personaler anderer Firmen. Richte deinen Blick daher nach vorn, führe dir deine neuen Chancen vor Augen, bringe deine Bewerbungsunterlagen auf den neusten Stand und nutze die Zeit vielleicht auch für kleinere Weiterbildungen, die dir auf deinem Weg helfen.

Lass deinen Zorn hinter dir, lästere beim Bewerbungsgespräch nicht über deinen alten Arbeitgeber und starte ein neues Kapitel. Und auch, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung alles dunkel und trist wirkt: Ein Jobwechsel bringt vielleicht ungeahnte Vorteile und Chancen mit sich – Nutze sie.

Kommentare aus der Community

rolf am 19.12.2020 um 15:38 Uhr

Danke für die tollen Tipps zur Kündigung. Es ist nicht einfach gekündigt zu werden und kann deswegen auch zumeist an der Existenz nagen. Es ist jedenfalls sehr wichtig herauszufinden, ob die Kündigung rechtskräftig ist und die Frist eingehalten wird.

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