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Human Resources
Ampel auf dem Vormarsch: So soll der Koalitionsvertrag das Arbeitsrecht verändern

Ampel auf dem Vormarsch: So soll der Koalitionsvertrag das Arbeitsrecht verändern

Michelle Winner | 30.11.21

Ein neuer Wind fegt durch den Bundestag, denn die große Koalition wird von der Ampel abgelöst. Diese möchte auch für einige Veränderungen in der Arbeitswelt sorgen.

Das Warten hat ein Ende und die Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP haben ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Die sogenannte Ampelregierung sieht in diesem auch einige Änderungen im Arbeitsrecht vor. Die wichtigsten haben wir für dich zusammenfasst.

Erhöhung des Mindestlohns

Wohl einer der wichtigsten Beschlüsse des Koalitionsvertrags ist die Erhöhung des Mindestlohns. In einer einmaligen Anpassung soll er von aktuell 9,60 Euro auf 12 Euro erhöht werden. Laut Wortlauts des Koalitionsvertrags soll damit der Arbeit aller Arbeitstätigen Respekt entgegengebracht werden. Später könnten noch weitere Erhöhungen folgen, über die eine spezielle Kommission entscheidet. Für Minijobs gilt die Erhöhung ebenfalls. Heißt, bei einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden soll der Lohn von 450 Euro auf 520 Euro im Monat steigen.

Die Verdienstgrenze für Midijobs soll auf 1.600 Euro erhöht werden. Darüber hinaus soll für Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt gesorgt werden. Das heißt, Minijobs sollen nicht der Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse werden und die Einhaltung des Arbeitsrechts soll hier stärker überwacht werden. Außerdem setzt die Ampel sich dafür ein, die Teilzeitfalle insbesondere für Frauen zu verhindern.

Home Office soll bleiben

Arbeitnehmer:innen sollen einen „Erörterungsanspruch“ auf Remote Work bekommen. Arbeitgeber:innen dürfen mobiles Arbeiten nur dann untersagen, wenn betriebliche Belange dem entgegenstehen. Die Absage darf nicht willkürlich oder sachfremd sein. Insgesamt soll das Home Office offiziell als Teil der mobilen Arbeit eingestuft und damit von der Telearbeit abgegrenzt werden. Damit fällt es auch nicht mehr unter das Arbeitsstättengesetz. Außerdem soll mobiles Arbeiten problemlos in ganz Europa ermöglicht werden. Im Vertrag wird an die Unterstützung der Unternehmen für ihre Mitarbeitenden appelliert und vor allem auch an entsprechende Maßnahmen zum Arbeitsschutz im Home Office.

Arbeitszeit bleibt bei 8 Stunden

Im Koalitionsvertrag heißt es, man wolle auf Veränderungen in der Arbeitszeit und die Wünsche von Unternehmen und Arbeitnehmer:innen zu einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung reagieren. Trotzdem wird zunächst am Konzept des Acht-Stunden-Arbeitstags festgehalten. Es soll jedoch im Laufe von 2022 Möglichkeiten für Arbeitnehmer:innen geben, im Rahmen von Tarifverträgen unter bestimmten Fristen und Voraussetzungen ihre Arbeitszeit flexibler zu gestalten. Konkretisiert wurden diese Maßnahmen jedoch nicht. Zudem soll es „Experimentierräume“ geben, durch die auch Abweichungen der Tageshöchstarbeitszeit ermöglicht werden sollen. Flexible Modelle wie Vertrauensarbeitszeit oder Gleitzeit sollen weiterhin vorhanden bleiben.

Absicherung für Selbstständige

Für Selbstständige soll es Entlastungen sowie Absicherungen geben. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen dabei strikt aufs Einkommen bezogen sein. Für neue Selbstständige, „die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen“, wird es eine Pflicht zur Altersvorsorge geben. Hierbei sollen sie aber wählen dürfen. Dabei bleiben die Selbstständigen entweder in der gesetzlichen Rentenversicherung oder können ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Die Bedingungen für Letzteres sind jedoch, dass das gewählte Produkt pfändungs- und insolvenzsicher ist. Zudem muss die Absicherung am Ende höher als das Grundsicherungsniveau sein.

Welche Änderungen durch die Arbeit der Ampelkoalition wirklich durchgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Insgesamt stehen die Zeichen jedoch vor allem auf Digitalisierung und flexiblem Arbeiten. Die nächsten Jahre unter der neuen Regierung werden zeigen, inwieweit die Arbeitswelt in Deutschland fairer und moderner wird.

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