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Digitalpolitik
Urteil des EuGH: YouTube haftet nicht für Urheberrechtsverstöße

Urteil des EuGH: YouTube haftet nicht für Urheberrechtsverstöße

Caroline Immer | 23.06.21

Der Europäische Gerichtshof hat zwei Fälle von Urheberrechtsverletzungen geprüft, und urteilt, dass Plattformen wie YouTube nicht direkt für den illegalen Upload geschützter Inhalte vonseiten der User verantwortlich sind.

Bei der schier unendlichen Menge an Uploads ist es kaum verwunderlich, dass Plattformen wie YouTube auch mit einigen Urheberrechtsverstößen zu kämpfen haben. Erst kürzlich verkündete YouTube die Entwicklung neuer Tools, um gezielter gegen Copyright-Verletzungen vorgehen zu können. Oft ist jedoch unklar, wer für den illegalen Upload haftet: Die Plattform oder der User? Dieser Frage ist der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun in zwei Fällen nachgekommen. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob vonseiten der Betreiber:innen eine „öffentliche Wiedergabe“ geschützter Inhalte erfolge. Das Gericht urteilte, dass dies nicht automatisch der Fall sei:

Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die von Nutzern rechtswidrig hochgeladen werden. Allerdings geben die Betreiber diese Inhalte unter Verletzung des Urheberrechts öffentlich wieder, wenn sie über die bloße Bereitstellung der Plattformen hinaus dazu beitragen, der Öffentlichkeit Zugang zu den Inhalten zu verschaffen.

Musik und Bücher illegal hochgeladen

Der erste der beiden vom Gericht untersuchten Fälle betrifft den deutschen Musikproduzenten Frank Peterson, welcher 2008 gegen YouTube klagte. Es wurden mehrere Tonträger auf der Plattform hochgeladen, deren Rechte er innehat und deren Verbreitung ohne seine Erlaubnis geschah. Darüber hinaus prüfte der Gerichtshof den Fall des Verlags Elsevier, welcher gegen Cyando, das Unternehmen hinter der Plattform Uploaded.net, vorgegangen ist. Mehrere medizinische Fachbücher, an denen Elsevier Rechte innehat, wurden 2013 auf der Plattform hochgeladen.

Bei Kenntnis oder Mitwirken haftet die Plattform

Das Gericht urteilte, dass Plattformen wie YouTube nicht für illegale Uploads haften, wenn sie für die bloße Bereitstellung verantwortlich sind. Die Betreiber:innen dürfen keinerlei Kenntnis über die Inhalte haben. Insofern eine Plattform selbst tätig werden muss, damit die Kund:innen Zugriff auf rechtswidrig hochgeladene geschützte Inhalte erhalten, sei sie verantwortlich. Geschehe die Verletzung von Urheberrechten jedoch ohne die Kenntnis und das Mitwirken der Plattform, hafte sie für diese auch nicht. Sobald YouTube und Co. von Rechteinhaber:innen auf die geschützten Inhalte hingewiesen werden, müssen diese unverzüglich gelöscht werden. Tun sie dies nicht, kann gerichtlich gegen sie vorgegangen werden.

Sollte die Plattform ihren Nutzer:innen bestimmte Hilfsmittel zur Verbreitung geschützter Inhalte bereitstellen, sei sie für die öffentliche Wiedergabe dieser verantwortlich. Das ist auch der Fall, wenn die Betreiber:innen wissen oder wissen müssten, dass ihre Plattform für diese Zwecke genutzt wird – etwa, wenn ein Geschäftsmodell gewählt wurde, welches die User dazu verleitet.

Neue EU-Urheberrechtsreform tritt ab August in Kraft

Die Entscheidungen des Gerichts basieren auf Richtlinien aus den Jahren 2000 und 2001, die zum Zeitpunkt der beiden Fälle galten. Für künftige Fälle von Urheberrechtsverletzungen gelten jedoch andere Regeln. Denn die 2019 beschlossene Urheberrechtsreform sieht neue Regelungen für Betreiber:innen vor. Diese müssen für Inhalte, die ihre User hochladen, künftig die Zustimmung der Rechteinhaber:innen einholen. Auch die viel umstrittenen Upload-Filter können für Plattformen ein Weg sein, das Hochladen geschützter Inhalte zu verhindern. Hierbei besteht jedoch das Risiko, dass auch legale Inhalte entfernt werden. Die Urheberrechtsreform tritt voraussichtlich Anfang August in Kraft.

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