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Digitalpolitik
Urteil: Können Adblocker eine Urheberrechtsverletzung darstellen?

Urteil: Können Adblocker eine Urheberrechtsverletzung darstellen?

Aniko Milz | 18.01.22

Verstößt der Einsatz von Adblockern gegen das Urheberrecht? Nein, entscheidet das Landgericht Hamburg im Fall Axel Springer gegen Eyeo.

Der Verlagskonzern Axel Springer versuchte vor Gericht gegen den Einsatz von Adblockern auf den eigenen Seiten vorzugehen. Das Unternehmen brachte vor, dass Adblocker gegen das Urheberrecht verstoßen. Doch das Landesgericht Hamburg sah dies anders und wies die Klage ab.

Eingriff in die urheberrechtlich geschützten Inhalte nicht gravierend genug

Der Vorwurf, Adblocker würden gegen das Urheberrecht verstoßen, stammt daher, dass diese in den Quelltext und die Gestaltung redaktioneller Angebote eingreifen. Bei der Argumentation beriefen sich die Anwält:innen von Axel Springer auf ein Urteil von 2012. In diesem hatte das Hanseatische Oberlandesgericht beschlossen, dass der Einsatz von sogenannter Cheat Software eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Software verstoße gegen Paragraph 69c Nr. 2 des Urhebergesetzes, der eine Umarbeitung von Computerprogrammen ohne Zustimmung des Rechteinhabers untersage.

Adblocker bewertete das Landgericht Hamburg nun aber anders. Zwar würden diese in die Darstellung urheberrechtlich geschützter Inhalte eingreifen, das Ausblenden oder Überschrieben von CSS-Elementen stelle jedoch keine Umarbeitung nach Paragraph 69c Nr. 2 des Urheberrechtsgesetzes dar.

Jetzt sollen Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden

Die beklagte Firma, Eyeo, zeigt sich erfreut über das Urteil. Till Faida, der Chef des Unternehmens, erklärt Heise gegenüber, dass die Entscheidung ein wichtiger Sieg für das freie Internet sei. Auf der anderen Seite ist man unzufrieden:

Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit – wir meinen: urheberrechtswidrig – direkt in das verfassungsrechtlich geschützte Angebot von Medienunternehmen ein,

erklärt ein Mitglied des Presseteams von Axel Springer. Das letzte Wort ist hierbei noch nicht gesprochen. Axel Springer kündigt an, gegen das Urteil vorgehen zu wollen.

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