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Digitalpolitik
Q&A-Webinar: Alles, was du zur Urheberrechtsreform wissen musst

Q&A-Webinar: Alles, was du zur Urheberrechtsreform wissen musst

Tina Bauer | 08.04.19

Die neue Urheberrechtsrichtlinie wirft viele Fragen auf. In unserem Q&A-Webinar klären wir eure Fragen mit euch gemeinsam!

Die letzte Woche begann mit einem recht großen Knall: Die Urheberrechtsreform kommt – ob wir wollen, oder nicht. Da halfen auch all die guten Argumente nicht, das Europaparlament hat abgestimmt. Bleibt uns noch die Bundesebene, auf der wir die nicht allzu große Chance haben, das Schlimmste noch abzuwenden. Aber was passiert denn nun eigentlich bei Inkrafttreten der Rerform? Wir klären eure Fragen am 8. April um 14 Uhr in einem Q&A-Webinar gemeinsam mit Dr. Martin Bahr, Rechtsanwalt für Neue Medien und Urheberrecht. Melde dich jetzt an und stelle unserem Anwalt die Fragen, die dir am meisten unter den Nägeln brennen.

Ihr stellt die Fragen – unser Experte antwortet

Die Urheberrechtsreform ist in aller Munde. Uploadfilter, Linksteuer und Leistungsschutzrecht beherrschen die Netzdebatte seit einiger Zeit. Ist das Internet jetzt kaputt? Können wir nun bald keine Memes mehr hochladen? Gerät die Digitalwirtschaft zur Digitalwüste? Diese und viele weitere Fragen klären wir in unserem einstündigen Q&A-Webinar am kommenden Montag.

Dabei haben wir vier Themenblocks ausgemacht, die für Unternehmen die größte Relevanz haben:

1. Überblick: Urheberrechtsreform

Unsere Referenten geben einen Überblick zur aktuellen Lage: 32 Artikel umfasst die Urheberrechtsreform, mit deren Hilfe die Rechteklärung erleichtert sowie die kulturelle Vielfalt gewahrt werden soll. Was bedeutet die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten und für Deutschland im Speziellen? Was passiert bis zum Inkrafttreten der Reform und was haben wir unter Art. 2 Punkt 6 als Definition der „Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten“ zu verstehen?

2. Art. 17: „Upload-Filter“

a) Wen genau betrifft diese Pflicht jenseits von YouTube & Co.?
Welche Webseiten-Betreiber sind genau von dieser Pflicht betroffen ?
b) Weiterer Weg

3. Art. 15: Leistungsschutzrecht

Die praktischen Auswirkungen betreffen nicht nur Suchmaschinen und News-Aggregatoren, sondern auch jeden Webseiten-Betreiber.
Sind Hyperlinks noch erlaubt? Gilt der Artikel ab einer bestimmten Reichweite?

a) Wie war bislang die Rechtslage in Deutschland?
b) Wie wird sie zukünftig sein?
c) Welche Vor- und Nachteile hat das?

4. Regelungen zugunsten der Urheber

a) Angemessene Vergütung wird gewährleistet (Art. 18)
b) Transparenzpflicht (Art. 19)
c) Angemessene Vertragsanpassung (Art. 20)
d) Widerrufsrecht (Art. 22)

Unsere Referenten

Niklas Lewanczik schreibt seit 2016 für OnlineMarketing.de und setzt sich redaktionell schon lange mit aktuellen Rechtsthemen im Digitalkosmos auseinander. Er wird euch zu den einzelnen Blöcken jeweils einen kurzen Überblick geben und moderiert das Webinar.

Dr. Martin Bahr ist seit Anfang 2003 zugelassener Rechtsanwalt in Hamburg mit den Tätigkeitsschwerpunkten Recht der Neuen Medien, Gewerblicher Rechtsschutz, Gewerblicher Adresshandel/Datenschutz und Gewinnspiel-Recht/Glücksspiel-Recht. Er ist TÜV NORD-zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Darüber hinaus hat er einen Lehrauftrag für Online- und Medienrecht an der Jade Hochschule und ist Dozent an der SEO-Akademie (Akademie für Suchmaschinenoptimierung Berlin). Daneben ist Dr. Bahr für mehrere andere Bildungsträger bundesweit als Dozent tätig.

Eure Fragen auf dem Q&A-Webinar

Um am kommenden Montag, den 8. April um 14 Uhr, teilzunehmen, einfach das untenstehende Anmeldeformular ausfüllen und am Montag pünktlich einschalten. Solltet ihr zu dieser Zeit verhindert sein, könnt ihr euch im Nachgang auch eine Aufzeichnung ansehen. Eure Fragen könnt ihr gern im Vorwege schon hier in den Kommentaren stellen oder uns an Redaktion@OnlineMarketing.de mit dem Betreff „Q&A-Webinar Urheberrechtsreform“ schicken. Andernfalls ist natürlich auch die Livechat-Funktion eingeschaltet. Wir behalten uns bei zu großer Nachfrage vor, die Fragen im Vorwege nach Relevanz auszuwählen.

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