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Digitalpolitik
Dürfen YouTuber Schleichwerbung machen? Der Y-Titty-Fall aus Sicht des Gesetzes

Dürfen YouTuber Schleichwerbung machen? Der Y-Titty-Fall aus Sicht des Gesetzes

Ein Gastbeitrag von Dr. Ulrich Baumgartner und Nadine Lederer | 01.04.14

[Gastartikel] Dr. Ulrich Baumgartner und Nadine Lederer, Rechtsanwälte, über die rechtliche Situation im Netz und den aktuellen Y-Titty-Fall.

Nachdem eine hitzige Diskussion über den Verdacht der Schleichwerbung in dem YouTube-Kanal von Y-Titty entflammt ist, haben wir uns die Meinung von zwei Experten eingeholt. Dr. Ulrich Baumgartner und Nadine Lederer, Rechtsanwälte für Datenschutz- und Medienrecht beziehungsweise IT- und Medienrecht bei der Kanzlei Osborne Clarke, klären darüber auf, ob und wie Schleichwerbung auf YouTube rechtlich zu verfolgen ist und geben Tipps für die Praxis.


Kurz zum rechtlichen Hintergrund

Grundsätzlich und unabhängig von dem konkreten Medium gilt bei Werbung das sogenannte rechtliche Trennungsgebot. Danach dürfen redaktionelle Inhalte und Werbung nicht vermischt werden, kommerzielle Kommunikation muss klar als solche erkennbar sein. Für das Internet folgt dies insbesondere aus dem Telemediengesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Werden diese Regeln nicht befolgt, spricht man von „Schleichwerbung“.

Für das Fernsehen gelten nach dem Rundfunkstaatsvertrag noch etwas strengere Regeln. Auch hier ist Schleichwerbung verboten. Bezahlte Produktplatzierungen (sog. Product Placement) im Rahmen von redaktionellen Beiträgen sind im Fernsehen daher nur ausnahmsweise und nur unter strengen rechtlichen Auflagen zulässig: Voraussetzung ist insofern stets, dass keine direkte Kaufempfehlung ausgesprochen und das Produkt nicht unmittelbar in den Vordergrund gestellt wird (wobei die Grenzen hier zugegebenermaßen fließend sind). Zudem muss am Anfang, nach einer Werbepause und am Ende der jeweiligen Fernsehsendung ein eindeutiger Hinweis auf die Produktplatzierung und den Sponsor erfolgen.

Was bedeutet das für YouTuber?

Auf jeden Fall gilt: Auch für Videos, die bei YouTube eingestellt werden, ist Schleichwerbung verboten. Stattdessen muss nach dem Telemediengesetz jede Form der Werbung „klar als solche zu erkennen“ sein. Fehlt es an einem entsprechenden Hinweis und ist der Werbecharakter für den durchschnittlich informierten Zuschauer nicht ohne weiteres erkennbar, drohen unangenehme Konsequenzen für YouTuber: Es besteht die Gefahr, von Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.

Offen ist, ob ein Hinweis am Ende des Clips genügt – oder ob für die Hinweispflicht dieselben strengen Anforderungen gelten wie bei Fernsehwerbung. Dies wäre der Fall, wenn man YouTube-Videos als „fernsehähnlich“ im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags einordnen würde. Dazu gibt es bisher keine Urteile, es spricht aber einiges dafür. Dann wären entsprechende Hinweise zu Beginn und am Ende des jeweiligen Videos erforderlich. Auch dürfte der YouTuber keine klare Kaufempfehlung aussprechen oder das Produkt beziehungsweise die betreffende Marke werbend in den Mittelpunkt des Videos stellen. Bei einem Verstoß wäre dann außerdem nicht nur ein rechtliches Vorgehen durch Mitbewerber zu befürchten, sondern auch aufsichtsrechtliche Sanktionen durch die Landesmedienanstalten, zum Teil mit hohen Bußgeldern.

Übrigens: Auch die YouTube-eigenen Richtlinien verlangen, dass YouTube über bezahlte Product Placements vor dem Hochladen informiert wird. Passiert das nicht, besteht die Gefahr, dass die Anzeigenflächen neben dem Video für Werbung genutzt wird, die mit dem Product Placement in Konflikt steht.

Welche Lehren folgen daraus für die Praxis?

Bislang ist unklar, welche Regelungen für Produktplatzierungen in YouTube-Videos gelten – es besteht insofern eine rechtliche „Grauzone“. Vielleicht bringt das Y-Titty Verfahren hier bald Klarheit. Es lohnt sich also, weiter am Ball zu bleiben.

Auf jeden Fall sollten sich YouTuber der rechtlichen Risiken bewusst sein, wenn sie mit ihren Videos auch kommerzielle Zwecke verfolgen. Sie sollten darauf achten, dass eindeutige Hinweise erfolgen, damit der werbliche Hintergrund der Videos und die Zusammenarbeit zwischen YouTuber und dem beworbenen Unternehmen für die User klar erkennbar ist. YouTuber, die für die Darstellung eines Produkts bzw. die Erwähnung einer Marke von einem Unternehmen bezahlt werden, sollten zur Sicherheit am Anfang und am Ende des Videos auf die konkrete Produktplatzierung hinweisen.

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