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Digitalpolitik
Y-Titty: Prüfverfahren wegen Schleichwerbung

Y-Titty: Prüfverfahren wegen Schleichwerbung

Atilla Wohllebe | 26.03.14

Drei Jungs aus Köln, ein Comedy-Kanal auf YouTube mit 2,8 Mio. Abonnenten - und der Vorwurf der Schleichwerbung. Alles zum aktuellen Fall.

Y-Titty – mehr als nur ein YouTube Channel

Eigentlich ist der YouTube Channel von Y-Titty nichts außergewöhnliches –  das Thema ist Comedy im weitesten Sinne, Videos gibt es zahlreich und die Schöpfer sind drei junge Männer aus Köln. Einziger auffälliger Unterschied zu anderen Channels: Mit 2.853.290 Abonnenten (Stand: 25.03.2013) und deutlich über einhundert Videos mit zumeist jeweils mehr als einer Million Aufrufen ist der YouTube Channel von Y-Titty der wohl bekannteste Deutschlands.

Dass hinter dem YouTube Channel ein Geschäft mit Werbung stehen könnte, ist eigentlich kein Problem – solang die Werbung als solche gekennzeichnet wird. Das ist zumindest bei den Clips, die den eigentlichen Clips vorangestellt werden, der Fall. Anders könnte es im Bereich der im Video untergebrachten Marken und Produkte sein – weil eine Kennzeichnung hier womöglich nicht der Fall ist, läuft gegen Mediakraft, die hinter Y-Titty stehende Agentur, nun ein Prüfverfahren.

Der Vorwurf: Y-Titty kassiert 50.000 Euro für Schleichwerbung

Konkret steht der Vorwurf der Schleichwerbung im Raum. Für diese kassiert Y-Titty angeblich 50.000 Euro – pro Erwähnung. So berichtet Meedia über immer wieder in den Clips auftauchende Produkte durchaus bekannter Marken und nennt Beispiele wie Coca-Cola, McDonald’s oder Samsung.

Das Galaxy S4 Active ist extra für Festivals geeignet. Wenn’s runterfällt, dann geht’s nicht kaputt. (zitiert durch Meedia aus einem Y-Titty Video)

Wer diese oder ähnliche Werbung – so der Vorwurf denn richtig –  buchen möchte, dem bietet Y-Titty im YouTube-Impressum gleich drei Kontaktmöglichkeiten per Mail an. Für Presse, Booking und allgemeine geschäftliche Anfragen.

Bezirksregierung Mittelfranken ermittelt

Zu den Vorwurfen hat nun nach Darstellung von Report die Bezirksregierung Mittelfranken ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, um die Vorwürfe zu prüfen. Der Anwalt der Überprüften weist diese Vorwürfe laut Meedia zurück.

Richtig interessant und relevant für die gesamte Online Marketing Branche wird das Ganze bei Betrachtung des rechtlichen Status quo. Denn der gibt aktuell noch keine verbindliche Regelung für Geschäfte zwischen Werbenden und YoutTube Channels vor, sodass eine Kennzeichnung der Videos als Werbung oder als durch Produktplatzierungen unterstützt noch nicht von Nöten ist. Der Fall hat damit Präzedenzcharakter und könnte je nach Ausgang die Welt der Kanalbetreiber auf YouTube maßgeblich beeinflussen.

Wie steht ihr zu dem Vorfall? Sollten Product Placements auf YouTube kennzeichnungspflichtig sein oder wird hier viel Wind um wenig Drama gemacht?


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Kommentare aus der Community

Atilla Wohllebe am 29.03.2014 um 19:35 Uhr

Hallo allerseits,
grundsätzlich kann ich das Argument, dass sich gerade jüngeres Publikum von wie auch immer gearteten Empfehlungen ihrer „Ikonen“ besonders hinreißen lässt, gut nachvollziehen.

Auf der anderen Seite stellt sich mir bei der gesamten Debatte um Schleichwerbung im Allgemeinen immer die Frage der praktischen Umsetzbarkeit – teilweise erscheint es mir schwer möglich, in bestimmten Produktgruppen „non-branded“ Artikel zu erhalten, denn:
Ganz gleich, ob bei Y-Titty auf YouTube oder im Tatort bei der ARD, mit irgendeinem Auto müssen die Schauspieler nun mal herumfahren. Muss jetzt der E-Klasse vorher der Stern abgetrennt werden? Oder lieber gleich ein Auto herstellen, dass keiner Brand zuzuordnen ist?

Zusätzlich steht es doch jedem Menschen, der sich ein entsprechendes Video (von wem auch immer) ansieht, frei, sich einmal die Frage zu stellen, wovon die Darsteller eigentlich leben, ihren Lebensunterhalt bestreiten. Alles Nächstenliebe? Wohl kaum.

Dass auch die Macher von YouTube-Videos irgendwie Geld verdienen müssen, das erfordert nun wirklich kein fachliches KnowHow. Und der Gedankengang, dass dieses Geld eben durch Werbeeinnahmen zustande kommen könnte, ist erstens nicht sooo weit weg und zweitens in anderen Medien doch auch üblich.

In diesem Sinne grüßt herzlich aus Hamburg
Atilla Wohllebe
Verfasser des Artikels

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Egloff am 28.03.2014 um 08:24 Uhr

Das wahre Problem hier ist doch mal wieder die schwindende Wand zwischen Editorial und Commercial Content, und das ist meiner Meinung nach die neuste Generationskrankheit. Der wuchernde Krebs der kommerziellen Einhelligkeit sucht nach neuen Wegen in die Herzen der Konsumenten, und diesen findet man insbesondere dort, wo man ihn bis anhin nicht vermutete: in Inhalten, der rein unterhaltender oder informierender Natur ist. Dieses Paradigma wurde längst gebrochen, und so stellen sich uns immer wieder Inhalte in den Weg, die wir nicht klar in ihrer Art und Unbefangenheit einschätzen können. Das wird zum Problem, denn das macht uns auch misstrauisch und übervorsichtig. Doch so lassen sich neue Plattformen querfinanzieren und werden die Gemüter der Werbetreibenden angeheizt, denn zuvor brach liegendes Land kann nun unter täuschendem Vorwand beackert werden. Sagen wir’s mal so: Auch wenn dieser Fall sehr knapp an Haarspalterei vorbeischrammt, so ist er ein Indiz für eine besorgniserregende Entwicklung.

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Jan am 27.03.2014 um 21:22 Uhr

Was ein gequirlter Dünnschiss . Manche Witze und andere Jokers beruhen eben auf Markenzeichen , und selbst wenn dann ist das nur für alle gut , mehr Geld = bessere Qualität (facepalm)

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Tom am 27.03.2014 um 12:46 Uhr

Nehmen wir eine sehr bekannte Person…die behauptet..das..xxxxyyyy…ist gut = der Person glaubt man das. [eher] – Das glaubt die zahlende Werbekundschaft.

Bei Lieschen Müller…glaubt die zahlende Werbekundschaft das nun offensichtlich auch. Wenn jetzt die drei Jungs behaupten…das xxxx yyyy ist gut….und DIE machen das glaubhaft, scheint Glaubwürdigkeit keinen Schaden zu nehmen. Der Unterschied ist….die DREI Jungs und Lieschen Müller können sich selber ein x beliebiges Produkt aussuchen..dazu einen „Spot“ bauen….und den vermarkten.

Die Werbemachenden suchen sich ungefragt ihr Angebot und machen was draus. Das kann für das EINE oder ANDERE Produkt oder eine Dienstleistung auch mal schlecht sein…. Why not?..Werbung ist es allemal und warum muss die „positiv“ sein ?

In Gefahr ist die sog. etablierte gesetzlich geregelte „Werbung“….und deswegen wehrt die sich mit viel Heuchelei und merkt nicht…“ich bin doch nicht blöd“ stimmt wirklich. Verbraucher sind viel intelligenter als geglaubt wird….Siehe „Youtube“ Spot von den Dreien :-) !

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Ari am 27.03.2014 um 10:17 Uhr

Meiner Meinung sollte diese Art von Schleichwerbung auf jeden Fall der Kennzeichnungspflicht unterliegen! Wie vor mir schon erwähnt wird sie nämlich von den Zuschauern als neutrale Empfehlung wahrgenommen.

Wäre interessant zu sehen wie die Abonennten auf sowas reagieren würden

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Verbraucherschutz am 27.03.2014 um 10:07 Uhr

Die Zuschauer von Y-Titty sind eher jung – und jede Art von Schleichwerbung trifft hier auf fruchtbaren Boden. „Wenn die von Y-Titty sagen das Smartphone ist gut, dann ist es das auch“. Das ist ein großes Problem, da wir hier nicht von Werbung sprechen, die als solche identifiziert werden kann. Sondern von „Tipps“ von Leuten die von den Zuschauern so wahrgenommen werden wie Tipps aus dem Freundeskreis.

Nur mit dem Unterschied, dass Tipps aus dem Freundeskreis nicht von einem Unternehmen in Auftrag gegeben werden – sondern aus der Überzeugung heraus entstehen, ein gutes Produkt zu empfehlen. Würden die Jungs von Y-Titty aus ihrer ureigenen Überzeugung heraus irgendwelche Produkte anpreisen wäre das in Ordnung. Wenn diese Überzeugung aber käuflich ist, ist das verwerflich und es muss dagegen vorgegangen werden.

Ich bitte ausdrücklich darum, dass Werbung als solche auch als Werbung kenntlich gemacht wird. Gerade, wenn es sich um Werbeträger mit so einem Einfluss handelt.

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derMichl am 27.03.2014 um 09:59 Uhr

Die Kennzeichnungspflicht der Werbung gilt nicht nur für öffentlich-rechtliche Sender, sondern auch für private Sender oder auch Zeitungen, ganz allgemein für Medien: siehe Trennungsgebot nach § 6 Telemediengesetz (TMG)
Nun sind die Grenzen zwischen Einzelpersonen und Medien aber inzwischen fließend geworden. Der coole Scater der sich mit seinem gebrandeten Smartphone filmen läßt, ist da vermutlich noch kein Problem. Ein Vlogger-Trio mit Milionenpublikum und einer Agentur (Mediakraft) dahinter, ist da sicherlich anders zu bewerten. Ich warte ja schon lange darauf, dass die Medienwächter auf diesen bisher scheinbar rechtsfreien Raum aufmerksam werden.
Aber ganz persönlich:
Mir wäre es lieber, in einem Film wären 20 Produkte mehr oder minder transparent verbaut, als dass ich mir zum Teil dröge Werbespots dazwischen anschauen muss. Auf die Einblendung „Dauerwerbesendung“ könnte ich dabei sogar verzichten.
Y-Titty könnte ja mit dem Vorwurf kokettieren und einen fliegenden Text ins Video rendern: „Achtung Werbung: Marke XYZ“ (wie bei der IKEA-Katalogszene in Fightclub – sorry, sollte keine Werbung sein ;-)
Überhaupt ermöglicht das nachträgliche Einrendern von Produkten und Markenlogos ganz neue Möglichkeiten der Nutzer-Selbstbestimmung. Man könnte mich vor die Wahl stellen:
– Pay-per-View
– Werbeblöcke
– Schleichwerbung
Ich würde mich wohl fast immer für Letzteres entscheiden.

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Reiner am 27.03.2014 um 09:28 Uhr

Das ist Bürokraten-Dünnschiß. Diesen Blödsinn sieht man auch im TV, wo Markenzeichen zugeklebt werden müssen, sogar die Automarken der Krimi-Komissare. Jetzt ist ja nicht mehr zu erkennen, dass es ein BMW, Mercedes oder Audi ist, oder dass es sich um die vitaminhaltige Computermarke handelt. Zumindest hätten sie es gerne so. Haben die sonst keine Probleme?

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mercalli12 am 27.03.2014 um 09:11 Uhr

Mal wieder fehlgeleiteter Verbraucherschutz. Den Y-Titty-Jungs würde ich empfehlen es wie TV Total zu handhaben und eine entsprechende sarkatische Einblendung zu Beginn der Videos einzublenden.

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Andi am 27.03.2014 um 09:09 Uhr

Blog-Artikel musst du (leider) auch als Werbung kennzeichnen, wenn sie dies sind, wieso sollten dann ähnliche Video-Placements nicht darunter fallen…

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tobi am 26.03.2014 um 19:35 Uhr

Nennt sich Blogger bzw. Vlogger-Relations und ist seit Jahren gängige Praxis. Sehe darin kein Problem. YouTube ist ja kein öffentlich-rechtlicher Rundfunk.

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