E-Commerce
14 Tage Geld zurück: Widerrufs-Button für Online Shopping kommt 2026

14 Tage Geld zurück: Widerrufs-Button für Online Shopping kommt 2026

Niklas Lewanczik | 03.02.26

Der Bundesrat hat ein Gesetz beschlossen, das einen klar markierten Widerrufs-Button bei Online-Einkäufen zur Pflicht macht. Schon bald soll der Button zu sehen sein und bei Fehlkäufen und Sinneswandel helfen, womöglich sogar im Agentic-Kontext. Das bringt aber auch Probleme mit sich.

Ab Mitte 2026 sollen Online Shopper noch besser Vertragsrücktritte verwalten können. Aufgrund eines neuen Gesetzes sollen sie einen Widerrufs-Button bei Online-Käufen und anderen Vertragsabschlüssen sehen. Auf Retailer und Co. kommt damit eine neue Herausforderung zu, während Verbraucher:innen von mehr Wahlfreiheit profitieren.


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© Amazon, ad agents via Canva


Widerrufs-Button dank neuem Gesetz kommt im Juni nach Deutschland

Bei Vertragsabschlüssen und insbesondere bei Rücktritten von Verträgen sollen User künftig besser unterstützt und geschützt werden. Das hatte die Bundesregierung bereits beschlossen und im Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts festgeschrieben. Dieses Gesetz wurde jüngst vom Bundesrat gebilligt, sodass es bald zu unmittelbaren Folgeerscheinungen im Internet für Verbraucher:innen kommt.

Denn dieses Gesetz sieht vor, dass online geschlossene Verträge mit einem einfachen Klick einfach widerrufen werden können. Dafür müssen dann alle Anbieter:innen von Waren und Dienstleistungen einen Widerrufs-Button bereitstellen, der klar erkennbar in einer Conversion-Umgebung platziert wird. Die Bundesregierung erklärt, Anbieter:innen sind angehalten, „eine klar erkennbare und jederzeit zugängliche Schaltfläche zu schaffen“. Diese Vorgabe soll spätestens ab dem 19. Juni verpflichtend sein.

Damit werden in Deutschland Vorgaben der EU umgesetzt. Ohnehin ist in der EU ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gängig, das aber Ausnahmen wie bereits vollbrachte Dienstleistungen, leicht verderbliche Waren, Flug- und Bahntickets zu festen Terminen, begonnenen Downloads von Songs (nach Zustimmung zum Abtreten des Widerrufsrechts durch den Download-Start) und dergleichen mehr vorsieht. Der Widerruf selbst ist in Deutschland gesetzlich im BGB § 356 geregelt. Der neue Widerrufs-Button soll Usern ebenfalls einen Widerruf binnen 14 Tagen erlauben. Dabei wird es ebenfalls Ausnahmen geben. Allerdings ist dieser Widerruf nicht nur bei Wareneinkäufen wie zum Beispiel von Sneakern möglich, sondern bei diversen online geschlossenen Verträgen. Damit diese Option möglichst unkompliziert zu nutzen ist, soll sie nach Angaben der Tagesschau auch ohne Login auf der Seite des Vertragsabschlusses verfügbar gemacht werden.

@tagesschau Die Bundesregierung setzt damit EU-Regeln um. Wer sich nicht dran hält, muss Strafe zahlen. #tagesschau #nachrichten #onlineshopping ♬ Originalton – tagesschau

Herausforderung für E-Commerce und alle, die online Verträge anbieten

Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetz noch weitere Neuerungen für Vertragsabschlüsse vorgesehen. Etwa jene, dass „Unternehmen die Vertragsbedingungen künftig nicht mehr in Papierform übermitteln müssen“. Außerdem ändern sich die Fristen bei Abschlüssen zu Finanzdienstleistungen und Lebensversicherungen. Erstere lassen sich künftig nur binnen zwölf Monaten und 14 Tagen widerrufen, letzterer binnen 24 Monaten und 30 Tagen, statt wie bisher unbegrenzt.

Gerade bei den Finanzdiensleistungen fällt fortan aber ebenso ins Gewicht, dass Inhalte laut Gesetz klar verständlich sein müssen. Deshalb können User bald im Online-Bereich „eine direkte persönliche Kontaktaufnahme verlangen“, wenn bestimmte Leistungen nicht klar erklärt sind. Das stellt die Anbieter:innen vor die Herausforderung, Ressourcen für diesen Kontakt zu schaffen. Dem Text nach dürften diese womöglich nicht von AI Agents abgedeckt werden.

Überdies wird die Bereitstellung des Widerrufs-Buttons zur technischen Aufgabe. Die Implementierung dürfte keinen großen Aufwand bedeuten, erfordert jedoch eine Vorausplanung und technische Anpassung der Seitenstruktur. Der Button muss klar gekennzeichnet und unmissverständlich sein, etwa mit einem CTA wie „Kauf widerrufen“. Des Weiteren müssen die Nutzer:innen klar unterscheiden können, welchen Vertrag sie widerrufen. Und nach einem per Button bestätigen Widerruf müssen Anbieter:innen ihnen eine Bestätigungs-Mail zukommen lassen; auch das ist ein zusätzlicher Schritt der Verwaltung für Retailer und Co. Für diese wird der Widerrufs-Button zwar nur eine technisch-visuell abgebildete Form der Verbraucher:innenrechte darstellen.

Mehr Widerruf durch Button-Pflicht?

Doch diese offensichtliche Möglichkeit zum Widerruf könnte zu einem Anstieg von Kaufrücktritten oder Vertragsrücktritten allgemein führen und damit die Conversion-Rate untegraben. Je einfacher der Widerruf, desto öfter könnte er genutzt werden. Das fiele gerade dann ins Gewicht, wenn Käufer:innen beispielsweise zehn Tage nach einem Produktkauf dasselbe Produkt anderswo günstiger finden. Rücksendeoptionen, Möglichkeiten zur Stornierung und das Recht auf Widerruf – auch ohne Button – sorgen aber schon jetzt für mögliche Vertragsrücktritte.

Unterdessen wird sich der Online-Shopping-Markt aufgrund massiver Veränderungen in KI-Lösungen wie ChatGPT, Perplexity und etwa im AI Mode deutlich weiterentwickeln. Der agentische Einkauf könnte bald zur gängigen Option werden – und auch der agentische Widerruf.


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© Google via Canva

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