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Nie wieder #Werbung? Bundestag beschließt neue Regelungen für Influencer und Empfehlungs-Marketing

Nie wieder #Werbung? Bundestag beschließt neue Regelungen für Influencer und Empfehlungs-Marketing

Nadine von Piechowski | 11.06.21

Um Konsument:innen auf E-Commerce-Plattformen zu schützen, hat der Bundestag zwei neue Gesetze zum Verbraucherschutz beschlossen. Auch eine Entscheidung zum umstrittenen #Werbung wurde getroffen.

Auf Online-Marktplätze wie Amazon, Idealo, Airbnb und eBay kommt künftig eine verschärfte Hinweispflicht zu. Das beschloss die Bundesregierung jetzt im Rahmen eines Gesetztesentwurfs „zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“, der am 11. Juni 2021 kurz nach Mitternacht verabschiedet wurde. Hiernach müssen die Plattformen künftig für mehr Transparenz bezüglich Produkt-Rankings, bevorzugt angezeigter Dienstleistungen oder digitaler Inhalte sorgen. Nutzer:innen sollen in Zukunft über die genutzten Hauptparameter von Algorithmen sowie deren „relativer Gewichtung“ informiert werden. Auch Provisionen müssen öffentlich gemacht werden. Die Bundesregierung erklärt:

Ziel dieser Änderungen ist insbesondere eine effektivere Sanktionierung grenzüberschreitender Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften, der Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu angemessenen und wirksamen Rechtsbehelfen sowie die Verbesserung der Transparenz im Online-Handel.

Besonders Amazon erntete bereits Kritik für ein für Konsument:innen undurchsichtiges Produkt-Ranking. Sollten sich die Plattformen nicht an die neuen Regelungen halten, müssen sie mit horrenden Strafen rechnen.

Des Weiteren wurde im Rahmen der Verbraucherschutzgesetze beschlossen, dass Influencer und Blogger jegliche Zusammenarbeit mit Unternehmen als Werbung kennzeichnen müssen – allerdings nur, wenn dafür Geld bezahlt wurde oder anderweitige Gegenleistungen stattgefunden haben. Das heißt der #Werbung muss nicht mehr eingesetzt werden, wenn keine kommerzielle Beziehung zwischen Brand und Creator besteht. Ob der Hashtag grundsätzlich als Ad-Kennzeichnung gilt, wurde in dem Schriftstück nicht besprochen.


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