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Leistungsschutzrecht für Verlage – Google News bald kostenpflichtig?

Leistungsschutzrecht für Verlage – Google News bald kostenpflichtig?

Aida Golghazi | 05.03.12

Der für Aufregung sorgende Gesetzesentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage könnte schon am 01.01.2013 in Kraft treten.

Für Aufregung im Onlinemarketing sorgt momentan ein Gesetzesentwurf des Koalitionsausschusses, der eine Erweiterung zum Leistungsrecht für Presseverlage enthält und gegen Ende März im Kabinett beschlossen werden soll, bevor er am 01.01.2013 in Kraft treten soll.

Bei Inkraft treten bewirkt das Leistungsrecht zukünftig die Pflicht gewerblicher Betreiber des Internets, über eine dafür zuständige Vertriebsgesellschaft Entgelte für das Verbreiten von Presseerzeugnissen abzugeben.

 

2. Urheberschutz – Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren,
sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen
gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll
ein Jahr betragen.
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig,
normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben
das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.

 

Wie sinnvoll ist dieser Gesetzesentwurf- wie kann man ihn umsetzen?

Der freie Informationszugang durch das Internet und entsprechendes Konsumentenverhalten benachteiligte Print-Verlage mit ihrem klassischen Geschäftsmodell.

Die Verlage mussten sich anpassen und Onlineversionen bereitstellen, in denen kostenlos gelesen werden konnte, blieben Marktteilnehmer, was so unerlässlich wie wenig profitabel war.

Nachdem auch Online-Abonnements nur direkt auf der Seite funktionieren, jedoch nicht wenn der User über einen Referrer kommt und kostenlos weiterliest, bleibt momentan nur noch eine Möglichkeit die auch aus dem Printbereich bekannt ist- Werbung auf der Seite.

Hohe Trafficzahlen, Impressions und Clicks die maßgeblich wurden hierfür immer wichtiger und Refferer wie Google als kostenloser Trafficeintreiber äußerst hilfreich.

Zwar sollte ein Verlag im klassischen Verständnis einen Mehrwert durch Informationen bieten und dafür im Gegenzug Einnahmen machen können anstatt werben zu müssen, jedoch müsste ein Verlag als ein Unternehmen auch flexibel sein und sich seiner Umgebung entsprechend weiterentwickeln.

 

Ein Szenario, was unwahrscheinlich ist da die Idee an sich schon dem Google-Grundgedanken, für Jedermann frei zugängliche Informationen widerspricht wäre das Folgende:

Wir nehmen an, dass Google News-Seiten aus der Universal Search de-indexiert, Google News wird kostenpflichtig, Google News-Seiten erhalten pro Klick ihr Entgelt und ihre Seiten werden kostenpflichtig.

Verhalten sich User unverändert und lesen weiterhin über Google News weiter, bekommt der Verlag seinen Traffic, seine Werbeeinnahmen und sein Entgelt.

Die News-Seite ist nicht weiter von Werbeeinnahmen abhängig und wird für ihre primäre Daseinsberechtigung bezahlt.

Während vorher mit mehr Traffic auch mehr Einnahmen in der Werbung erzielt wurden, ist das Anbieten von Neuigkeiten im Internet durch die zusätzlichen Abgaben von Google News sogar noch effektiver.

Profitable Berechnung, wenn sie ohne den User aufgestellt wird, der am Ende des Tages entscheidet.

Steigen User auf alternative Informationsquellen um, so gibt es weniger User auf kostenpflichtigen Seiten, weniger User auf Google News und weniger Traffic auf News-Seiten und so schnell wendet sich das Blatt.

Der Verlag wird nur zu einem verhältnismäßig geringen Teil aus Google News für den Mehrwert den er bringen soll bezahlt, sondern macht zusätzlich weniger Werbeeinnahmen.

 

Grundsätzlich steht es allen frei sich im Google Index zu befinden und seine Inhalte durch die Robots.txt aus dem Google Index rauszuhalten.
Ein Verlag, wie er im Gesetzesentwurf genannt wird, trifft die bewusste Entscheidung im Google Index gefunden zu werden, damit Traffic zu beziehen und diesen zur Steigerung seiner Werbeeinnahmen zu nutzen.

Gerade mit Google News, hat ein großer Verlag durch seine Brand und in der Proportion viele indexierte Inhalte einen Vorteil gegenüber Kleineren und müsste damit verhältnismäßig viel Traffic über Google beziehen.

Lässt sich Google nicht auf das Leistungsschutzrecht für Verlage ein und de-indexiert einfach Presse-Seiten, verlieren große Verlage maßgeblichen Traffic-Anteil und kleinere Seiten einen Marktplatz. Ob dies im Sinne eines Verlages oder einer News-Seite bleibt fraglich.

Man darf gespannt sein, denn das Vorhaben hinter dem Gesetzesentwurf scheint nicht ganz zu Ende gedacht.

Quelle: Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 4. März 2012

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