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Eine Woche zusätzlichen Urlaub zur Weiterbildung: Bildungsurlaub, ich komme!

Eine Woche zusätzlichen Urlaub zur Weiterbildung: Bildungsurlaub, ich komme!

Maja Hansen | 18.12.18

In fast jedem Bundesland haben Beschäftigte Anspruch auf Bildungszeit. Wer aber genau, welche Seminare belegt werden können und wie man einen Antrag stellt, erfahrt ihr bei uns.

In fast allen deutschen Bundesländern haben Angestellte zusätzlich zu ihrem gesetzlichen Anspruch auf Erholungsurlaub ein Recht auf Bildungsurlaub. Durchschnittlich können Beschäftigte sich im Jahr eine Woche zu anerkannten Bildungszwecken bei Entgeltzahlung freistellen lassen. Die Tatsache, dass Arbeitnehmern diese Möglichkeit offen steht, ist eher unbekannt und lässt Interessierte mit vielen Fragen zurück. Denn für wen genau gelten diese Ansprüche, wie unterscheiden sich die Bundesländer innerhalb der Regelungen, wo finden sich passende Seminare und wie stellt man einen Antrag auf Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub – Was ist das genau?

Beinahe jeder Angestellte hierzulande hat einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub. Diese Möglichkeit soll vor allem zur politischen, beruflichen, aber auch der persönlichen Weiterbildung der Beschäftigten dienen. Durch den Bildungsurlaub verspricht sich der Staat lebenslanges Lernen und eine Förderung von diversen Kompetenzen. Die Kosten des Seminars trägt der Angestellte zwar selbst, aber dafür zahlt der Arbeitgeber nach Bewilligung das reguläre Gehalt weiter. Ziel ist es, dass die Personen, die einen Bildungsurlaub machen, mit neuem Wissen und frischen Ideen zurückkehren, von denen auch der Arbeitgeber im Endeffekt profitiert.

Wenn sich ein Arbeitnehmer zu einem Bildungsurlaub entscheidet, darf er – in den meisten Bundesländern – nach persönlichem Interesse inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf das Seminar, das er belegen möchte, setzen. Besonders beliebt sind beispielsweise Rhetorik- und Stressmanagementkurse.

Übersicht nach Bundesländern: In Bayern und Sachsen gibt es keinen Anspruch

Der Anspruch auf Bildungsurlaub, in einigen Ländern auch als Bildungsfreistellung oder Bildungszeit betitelt, ist abhängig von dem Bundesland, in dem der Beschäftigte arbeitet. Das bedeutet, wenn jemand in Schleswig-Holstein wohnt, für die Arbeit aber nach Hamburg pendelt, gilt das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz. Der Firmensitz ist also entscheidend, der Wohnort hingegen spielt keine Rolle. Mittlerweile haben in Deutschland 14 der 16 Bundesländer ein rechtlichen Anspruch auf Bildungsurlaub im Gesetz verankert – bis auf Bayern und Sachsen. Die Bundesländer unterscheiden sich beispielsweise darin, ob sie Auszubildenden und Studierenden Bildungsurlaub gewähren, ob die Ansprüche über mehrere Kalenderjahre zusammengefasst werden können oder ob es Mindestdauer an Betriebszugehörigkeit erfüllt werden muss. Die folgende Übersicht zeigt die verschiedenen Regelungen in den einzelnen Ländern.

Baden-Württemberg

  • zeitlicher Anspruch: 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Voraussetzung von mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Anspruch als Auszubildender/Studierender: 5 Arbeitstage während der gesamten Ausbildung
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • Bildungsurlaub gilt nur in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen auch zum Bildungsurlaub
  • weitere Informationen und Angebote über Bildungsurlaub in Baden-Württemberg findest du hier

Berlin

  • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Anspruch als Auszubildender/Studierender: 5 Arbeitstage in der Ausbildung
  • Sonderregelung: unter 25-jährige haben 10 Tage pro Kalenderjahr Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nicht zum Bildungsurlaub
  • Berlin bietet die Möglichkeit die Ansprüche mehrerer Jahre zusammenzufassen
  • weitere Informationen und Angebote über Bildungsurlaub in Berlin findest du hier

Brandenburg

  • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Voraussetzung von mindestens 12 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Auszubildende und Studierende haben einen gleichwertigen Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nicht zum Bildungsurlaub
  • Berlin bietet die Möglichkeit die Ansprüche mehrerer Jahre zusammenzufassen
  • weitere Informationen und Angebote über Bildungsurlaub in Brandenburg findest du hier

Bremen

  • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Auszubildende und Studierende haben einen gleichwertigen Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 4 Wochen vor Kursstart
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen auch zum Bildungsurlaub
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in Bremen findest du hier

Hamburg

  • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Auszubildende und Studierende haben einen gleichwertigen Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Voraussetzung von mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen auch zum Bildungsurlaub
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in Hamburg findest du hier

Hessen

    • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
    • Auszubildende und Studierende haben einen Anspruch auf politischen Bildungsurlaub
    • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
    • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nicht zum Bildungsurlaub
    • Hessen bietet die Möglichkeit die Ansprüche mehrerer Jahre zusammenzufassen
    • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in Hessen findest du hier

Mecklenburg-Vorpommern

  • zeitlicher Anspruch: 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres
  • Auszubildende und Studierende haben einen Anspruch auf 5 Arbeitstage politischen Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen auch zum Bildungsurlaub
  • Hessen bietet die Möglichkeit die Ansprüche mehrerer Jahre zusammenzufassen
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in Mecklenburg-Vorpommern findest du hier

Niedersachsen

  • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Voraussetzung von mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Auszubildende und Studierende haben einen gleichwertigen Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 4 Wochen vor Kursstart
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen auch zum Bildungsurlaub
  • Niedersachsen bietet die Möglichkeit des Zusammenfassens der Ansprüche aus maximal drei Jahren
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in Niedersachsen findest du hier

Nordrhein-Westfalen

  • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Auszubildende und Studierende haben einen Anspruch auf politischen Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • Bildungsurlaub gilt nur in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nicht zum Bildungsurlaub
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in NRW findest du hier

Rheinland-Pfalz

  • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Auszubildende und Studierende haben nach 12 Monaten Betriebszugehörigkeit einen Anspruch auf drei Tage Bildungsurlaub für politische Bildungsmaßnahmen
  • Voraussetzung von mindestens 24 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Bildungsurlaub gilt nur in Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nicht zum Bildungsurlaub
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz findest du hier

Saarland

  • zeitlicher Anspruch: 3 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Auszubildende haben ab dem 2. Ausbildungsjahr Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • Sonderregelung: Die bezahlte Bildungsfreistellung beträgt nur bis zu 3 Tage pro Kalenderjahr. Der Arbeitnehmer muss genauso viel Freizeit einbringen. Nur so kommt er auf bis zu 6 Tage Bildungsurlaub.
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nicht zum Bildungsurlaub
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub im Saarland findest du hier

Sachsen-Anhalt

  • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Auszubildende und Studierende haben einen gleichwertigen Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • Voraussetzung von mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
  • Sonderregelung: Bildungsurlaub wird nur für eine berufliche Weiterbildung gewährt
  • Bildungsurlaub gilt nur in Unternehmen mit mehr als fünf Beschäftigten
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nicht zum Bildungsurlaub
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in Sachsen-Anhalt findest du hier

Schleswig-Holstein

  • zeitlicher Anspruch: 10 Arbeitstage innerhalb von zwei Kalenderjahren
  • Auszubildende und Studierende haben einen gleichwertigen Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 6 Wochen vor Kursstart
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen nicht zum Bildungsurlaub
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein findest du hier

Thüringen

  • zeitlicher Anspruch: 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
  • Auszubildende und Studierende haben 3 Tage pro Kalenderjahr Anspruch auf Bildungsurlaub
  • Antragstellung: 8 Wochen vor Kursstart
  • ehrenamtliche Tätigkeiten zählen auch zum Bildungsurlaub
  • weitere Informationen und Angebote zum Bildungsurlaub in Thüringen findest du hier

Ausnahme: In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW und in Sachsen-Anhalt haben Kommunal- und Landesbeamte keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Die Möglichkeiten: Von Rhetorikkursen über Konfliktmanagement bis hin zu Sprachreisen

Bildungsurlaub bedeutet eine Freistellung von der Arbeit zu einem ganz bestimmten Zweck: Weiterbildung. Aber welche Seminare kommen infrage, wo finden sich Angebote und wann gilt ein Kurs als anerkannt?

Generell kann ein Bildungsurlaub nahezu alle Themenfelder bewirtschaften. Von Schwerpunkten wie Soft Skills, Handwerk, Technik, Marketing, Ökologie, Kommunikation, Sprachen, Gesellschaft und Politik über Management und Teamarbeit bis hin zur Psychologie und Pädagogik lassen sich sogar Studienreisen mit dem Bildungsurlaub vereinbaren.

Die jeweiligen Volkshochschulen in den Ländern bieten diverse anerkannte Kurse, die im Rahmen eines Bildungsurlaubs belegt werden können. Die Möglichkeiten sind breit gefächert, so dass es sicher ist, dass jeder Beschäftigte etwas Ansprechendes in seinem Interesse findet. An der VHS Hamburg werden unter anderem folgende Möglichkeiten angeboten:

  • Stressmanagementkurse
  • Rhetorikfortbildungen
  • Sprachkurse (Englisch, Schwedisch, etc.)
  • Holzarbeiten
  • Social Media Marketing
  • Fotografieweiterbildungen
  • Webdesign-Seminare
  • Sozialkompetenzkurse
  • Kurse für die Stimme im Beruf
  • Naturschutzkurse

Außerdem gibt es eine Vielzahl an Unternehmen, die sich innerhalb des Bildungsurlaubs auf Sprachreisen spezialisiert haben. Diese angebotenen Möglichkeiten sind dann offiziell zertifiziert, aber nicht in allen Bundesländern werden die Sprachreisen für den Bildungsurlaub anerkannt. Im Saarland, in Bremen und NRW gibt es Sonderregelungen, ansonsten sind Sprachbildungsurlaube im Ausland weltweit möglich, um neue Sprachen in den Ländern der Muttersprachler zu lernen.

Ziel für 2019: Bildungsurlaub beantragen – aber wie?

Du hast deinen Anspruch auf Bildungsurlaub bisher nie geltend gemacht, aber dein Interesse ist geweckt? Dann kann das Beantragen des Bildungsurlaubs dein Ziel für nächstes Jahr werden. So hast du zusätzlich zu deinem Erholungsurlaub im Schnitt noch eine Woche frei, um dich bei fortlaufender Bezahlung weiterzubilden. Aber was musst du beachten, wenn du einen Urlaub zur Fortbildung einreichen möchtest?

Zunächst solltest du dich ausreichend informieren, ob und in welchem Umfang du berechtigt bist. Weiterhin überlegst du dir, welche Art der Weiterbildung dich thematisch interessiert und welche Seminare in dem Bundesland, in dem du arbeitest, dahingehend angeboten werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, beim Veranstalter nachzufragen, ob der Kurs als anerkannte Weiterbildungsmaßnahme gilt – nur so ist sicher, dass dein Arbeitgeber den Bildungsurlaub bei fortlaufender Bezahlung bewilligen kann. Hierbei ist wichtig, dein Vorhaben rechtzeitig anzukündigen, sodass dein Bildungsurlaub vereinbar mit den Terminen anderer Kollegen geplant werden kann. Nachdem du deine Ansprüche kennst und bereits Seminare, Kurse oder Sprachreisen recherchiert hast, äußerst du in einem Gespräch mit deinem Vorgesetzten den Wunsch nach Bildungsurlaub. Wenn dein Chef einwilligt, kannst du dich für deinen Wunschkurs anmelden. Daraufhin wirst du vom Veranstalter die nötigen Unterlagen erhalten, um einen offiziellen Antrag auf Bildungsurlaub bei deinem Unternehmen zu stellen. Natürlich solltest du der Fairness wegen auch deinen Kollegen von deinem Vorhaben berichten und sie wissen lassen, dass sie gegebenenfalls auch die Möglichkeit auf Bildungsurlaub haben.

Die Option des Bildungsurlaubs legt also diverse Möglichkeiten offen. Und Freistellung von der Arbeit, um bei vollem Gehalt Interessen zu vertiefen, ist zusätzlich zum Erholungsurlaub schwer auszuschlagen, oder?

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