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Spionage durch Google? Datenschützer reichen DSGVO-Beschwerde ein

Spionage durch Google? Datenschützer reichen DSGVO-Beschwerde ein

Nadine von Piechowski | 18.05.20

Ärger für Google: Bürgerrechtler haben Beschwerde bei der nationalen Datenschutzbehörde eingereicht. Mit der AAID sollen User ausspioniert und persönliche Daten an Dritte weitergeben werden.

Gemeinsam mit der Bürgerrechtsorganisation Noyb.eu legte ein Android-Anwender bei der nationalen Datenschutzbehörde Beschwerde gegen Google ein. Der Grund: Die Android Advertising ID (AAID) des Suchmaschinen-Konzerns verstoße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). User würden über die AAID ausspioniert und persönliche Daten an externe Unternehmen weitergegeben werden – ohne gültige rechtliche Grundlage. Des Weiteren hätten Nutzende durch das undurchsichtige Verfahren keinerlei Kontrolle darüber, was mit ihren Informationen passiert. In der Beschwerdeschrift heißt es:

Eine […] Zeichenfolge, bekannt als Android Advertising ID („AAID“), ist eine eindeutige Kennung und wird vom Verantwortlichen, App-Entwicklern und zahllosen Dritten im Werbe-Ökosystem verwendet, um die Aktionen des Nutzers zu verfolgen.

Nimmt ein User ein Android-Smartphone in Betrieb, installiert Google die umstrittene AAID auf dem Gerät. Noyb kritisiert, dass durch die Tracking-ID Nutzende vom Konzern und unzähligen Drittanbietern überwacht werden können.

Die AAID wird hauptsächlich dazu verwendet, personalisierte Werbung zu schalten. Der User kann die Tracking-ID theoretisch auch zurücksetzen. Hiernach dürfte die neu angelegte AAID nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzenden mit dessen Daten verknüpft werden. Auch das Deaktivieren von personalisierter Werbung müsse von Unternehmen und Netzwerken respektiert werden. Die Realität sieht allerdings anders aus. Erst kürzlich zeigte ein Bericht des norwegischen Verbraucherrats, dass viele Konzerne sich nicht an die Regelungen halten. Demnach nutzen Unternehmen die AAID in Verbindung mit beispielsweise den GPS-Koordinaten, Social-Media-Daten und den IP-Adressen für ein umfassendes Tracking der User.


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Der DSGVO zufolge braucht Google eine ausdrückliche Zustimmung des Users, um dessen Aktivität tracken zu dürfen. Diese hole sich Google laut Beschwerdeschrift aber nicht ein:

Nach unserem Wissen, generiert der Verantwortliche eine AAID ohne einen „Opt-in“-Button zur Einwilligung, um die AAID zu aktivieren. Es ist unklar, welche Rechtsgrundlage (sofern überhaupt eine vorliegt) der Verantwortliche für die Generierung der AAID verwendet.

Die AAID scheint ohne jegliche Einwilligung generiert zu werden. Auch wird sie laut Noyb nicht gelöscht, wenn der User sie zurücksetzt. Google macht es den Nutzenden so beinahe unmöglich, einen Überblick über die von ihnen geteilten Daten zu bekommen und die Kontrolle zu behalten. Google äußerte sich bis heute nicht zu der eingereichten Beschwerde.

Kommentare aus der Community

Thomas Schneider am 11.10.2020 um 03:25 Uhr

Man akzeptiert doch die Bedingungen von Google. Und nun beschwert man sich.
Kein Google zu nutzen ist aber nicht gewollt? Dann ist es halt so, wie es Google will.

Antworten
Timo Beil am 09.04.2021 um 15:50 Uhr

Da liegt wohl ein Missverständnis vor.
Es geht hier nicht um die Google-Suchmaschine, bei der ich zustimmen oder ablehnen oder einfach Alternativen benutzen kann, sondern um Smartphones mit dem Google-Betriebssystem Android.
Da wird niemand gefragt, ob er eine Tracking ID zur Verfolgung all seines digitalen Tuns installieren will. Die wird uns heimlich und unwiderruflich untergeschoben.
Frau Meier hat geheiratet und heißt jetzt Schulze. So ugf. kann man die Änderung seiner AAID sehen. Die Person bleibt als solche weltweit verfolgbar.
Orwell lässt grüßen

Antworten
Liliane am 19.05.2020 um 10:00 Uhr

Es wäre wichtig, immer auch Alternativen zu zeigen. Max Schrems hat schon mehrmals Startpage.com empfohlen. Die Stiftung Warentest auch. Warum könnt ihr Journalisten den Menschen innerhaln solcher Artikel nicht gleich europäische Lösungen aufzeigen? Bitte um Antwort.

Antworten
Nadine von Piechowski am 19.05.2020 um 13:35 Uhr

Liebe Liliane,

vielen Dank für deinen Kommentar und super, dass du gleich eine Empfehlung für User aus Europa mit abgegeben hast – das hilft den anderen Leser*innen sicher weiter.
Da es sich hier ausschließlich um die Berichterstattung zu einer aktuellen Entwicklung handelt, haben wir vorerst auf eine Empfehlung verzichtet.
Wir werden deine Anregung aber gerne für kommende Beiträge berücksichtigen.

Viele Grüße aus Hamburg.

Dein OnlineMarketing.de-Team

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