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Wurde Google fälschlicherweise zur EU-Kartellstrafe von 2,4 Milliarde Euro verurteilt?

Wurde Google fälschlicherweise zur EU-Kartellstrafe von 2,4 Milliarde Euro verurteilt?

Nadine von Piechowski | 12.02.20

Der Internet-Riese setzt sich gegen den Kartellvorwurf zur Wehr, er würde im Shopping-Bereich andere Vergleichsdienste herabsetzten.

2017 verurteilte die EU-Kommission Google zu einer Rekordstrafe von 2,4 Milliarden Euro. Der Grund: Der Suchmaschinenriese habe seine marktbeherrschende Stellung missbraucht und den eigenen Preisvergleichsdienst Google Shopping bevorzugt. Laut Kommission verstoße das gegen das EU-Kartellrecht. Nach dem Urteil nahm der Internetriese Änderungen im Shopping-Bereich vor, sodass nicht mehr ausschließlich der eigene Dienst oben angezeigt wurde. Nun geht Google gegen das Urteil am EU-Gericht in Brüssel vor. In einer Stellungnahme gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung begründete Google diesen Schritt wie folgt:

Die Entscheidung ist falsch in Bezug auf das Gesetz, die Fakten und die Wirtschaft. Shopping-Anzeigen haben den Menschen immer geholfen, die Produkte, die sie suchen, schnell und einfach zu finden und Händlern geholfen, potenzielle Kunden zu erreichen.

Kleinere Preisvergleichsdienste würden keine Konkurrenz für Google darstellen – Amazon und eBay schon. Ob das so zutrifft, bedarf einer erneuten Prüfung durch das EU-Gericht. Google-Gegner bemängeln schon lange die Rolle des Suchmaschinenanbieters als zentraler Online-Gatekeeper. Daher sei das Urteil des Gerichts wegweisend für den zukünftigen Umgang der Europäischen Union mit US-Konzernen und möglichem Marktmissbrauch. In den kommenden drei Tagen findet in Luxemburg die Anhörung statt. Eine endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit wird im kommenden Jahr erwartet.

Google kämpft gegen EU-Kartellvorwürfe

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