Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Büroalltag
Bürohunde als Feel Good Manager: Was gibt es zu beachten?

Bürohunde als Feel Good Manager: Was gibt es zu beachten?

Ein Gastbeitrag von Alexander Kretschmar | 22.08.19

Ein Bürohund kann für ein deutlich angenehmeres Klima im Büro sorgen, aber wie sieht die aktuelle Gesetzeslage aus und wer haftet bei möglichen Schäden?

Dass ein Hund mit seinem Herrchen oder seinem Frauchen zur Arbeit kommen darf, ist längst nicht mehr so ungewöhnlich, wie es noch vor einigen Jahren war. Was muss aber beachtet werden, wenn das Büro für Hunde geöffnet werden soll?

Hunde gelten als wahre Wunderwaffe gegen Stress. Das kann im Büroalltag von Nutzen sein, denn ein niedrigeres Stresslevel wirkt sich auch auf das Konzentrationsvermögen aus. Viele Menschen empfinden die Anwesenheit eines Tieres als beruhigend und entspannend, was dem Arbeitsklima nur zuträglich sein kann. Ein tierischer Feel Good Manager kann aber nicht einfach auf eigene Faust im Unternehmen eingeführt werden. Welche Punkte müssen also konkret beachtet werden?

Ob der Hund als neuer Mitarbeiter infrage kommt, entscheidet der Chef

Als Hundebesitzer findet ihr die Vorteile, die euer Vierbeiner der Bürogemeinschaft bieten könnte, vielleicht offensichtlich. Das heißt aber keineswegs, dass ihr ihn einfach mit auf Arbeit nehmen könnt. Spielt ihr mit diesem Gedanken, muss zuallererst der Chef bzw. die Geschäftsleitung informiert werden. Unterlasst ihr das, kann es zu einer Abmahnung führen, den Hund ins Büro mitzubringen. Die bloße Information über euer Vorhaben genügt aber dennoch nicht, denn der Chef muss euren Wunsch nach einem tierischen Mitarbeiter nicht erfüllen.

Weil er weisungsberechtigt ist, kann er bestimmtes Verhalten untersagen. Hierzu zählt eben auch, den Hund mit ins Büro zu bringen. Er muss allerdings den Grundsatz der Gleichbehandlung einhalten. Das bedeutet konkret, dass er keinem Mitarbeiter ohne triftigen Grund verbieten darf, seinen Vierbeiner mit ins Büro zu nehmen, wenn er eben das einem anderen Angestellten im gleichen Job erlaubt.

Ist der Arbeitgeber prinzipiell bereit, einen Bürohund zu akzeptieren, steht die nächste Hürde bevor: Du musst deine Arbeitskollegen mit ins Boot holen, denn so eine Entscheidung kann nicht über die Köpfe der anderen Mitarbeiter hinweg getroffen werden. Gegebenenfalls hast du dich auch bereits vorab mit deinen Kollegen über dieses Thema ausgetauscht, denn sie sind ein nicht zu vernachlässigender Faktor bei deinem Plan.

Die Grundvoraussetzungen für einen Bürohund

Hast du vor, deinen Hund in Zukunft mit zur Arbeit zu bringen, gibt es einige entscheidende Punkte, die du beachten solltest. Es ist wichtig, dass alle Kollegen einverstanden sind, denn schließlich handelt es sich bei den Büroräumen nicht nur um deinen Arbeitsplatz, sondern auch um den aller anderen. Daher ist unbedingt abzuklären, dass keiner der Kollegen eine Hunde-Phobie oder eine Tierhaarallergie hat.

Bevor du einen Hund als neuen Mitarbeiter vorstellst, musst du dir auch überlegen, ob sich dein Vierbeiner wirklich für ein derartiges Umfeld eignet. Handelt es sich um einen verspielten Welpen oder um ein ungestümes Jungtier, solltest du deinen Plan ein wenig aufschieben, denn dann würde der Hund tendenziell für mehr Ablenkung und Lärm sorgen als für Ruhe und Ausgeglichenheit. Kannst du das Wesen deines Vierbeiners generell als entspannt und ausgeglichen beschreiben, stehen die Chancen, dass er sich auch als Bürohund eignet, allerdings recht gut.

Damit ausgeschlossen werden kann, dass der Hund Krankheiten überträgt, solltest du ihn beim Tierarzt untersuchen und dir ein Attest über seinen gesundheitlich einwandfreien Zustand ausstellen lassen. Natürlich kann es sein, dass auch der zahmste und gesündeste Hund einmal einen Schaden am Eigentum der Firma verursacht. In so einem Fall haftet der Halter. Du solltest also dazu bereit sein, für etwaige Schäden aufzukommen.


Digital Bash

The Digital Bash HR am 03.09. lehrt dich bequem ohne Anfahrtsweg praxisorientiertes Wissen über Digitales Recruiting. Sei live dabei bei der größten Online HR-Konferenz der Digitalbranche! 

Jetzt kostenlos anmelden!


Der Hund darf ins Büro: So verläuft die Eingewöhnungsphase reibungslos

Ist die „Operation Bürohund“ von der Chefetage abgesegnet worden und die Kollegen sind ebenfalls einverstanden, kannst du deinen Hund endlich mit zur Arbeit bringen. Am besten planst du einen Probetag, an dem du deinen Vierbeiner den Kollegen vorstellst und letzte Bedenken durch sein tadelloses Verhalten ausräumst. Damit er dieses zeigen kann, empfiehlt es sich in der Regel, ihn seinen neuen Arbeitsplatz nach und nach erkunden zu lassen. Eine größere Menge Mitarbeiter, die sich sofort auf das kuschelige Fell des Hundes stürzt, löst nicht in jedem Vierbeiner Begeisterung aus. Gib deinen Kollegen zuvor am besten einige Tipps im Umgang mit deinem Hund.

Damit sich der Vierbeiner im Büro wohlfühlt, ist es wichtig, dass bereits vor seiner Ankunft ein Rückzugsort für ihn eingerichtet wird. Den braucht er unter vielen Menschen nämlich unbedingt. Ein Durchgang oder ein zugiger Ort kommen dafür nicht infrage. Hast du einen passenden Platz gefunden, kannst du dort ein Körbchen oder eine Hundebox und einen Wassernapf aufstellen.

Dein Hund wird zwar glücklich darüber sein, mehr Zeit mit dir zu verbringen, aber auch im Büroalltag muss er ausgelastet sein. Um für ausreichende Bewegung sorgen zu können, müssen sich in der Nähe Möglichkeiten zum Gassi-Gehen und auch ansprechende Optionen für einen längeren Spaziergang in der Pause befinden. In der Eingewöhnungsphase wird sich zeigen, ob sich dein Vierbeiner als Bürohund eignet. Aber auch wenn er sich anfangs wohl fühlt, ist es möglich, dass sich das irgendwann ändert. Entwickelt er sich zu einer Belastung für die Mitarbeiter und stört den Betriebsfrieden, kann der Arbeitgeber sein ursprüngliches Einverständnis wiederrufen und für die Zukunft untersagen, dass dein Hund mit zur Arbeit kommt.

Weiterführende Informationen zur gesetzlichen Lage des Bürohundes findet ihr unter https://www.arbeitsrechte.de/buerohund/.

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*

Melde dich jetzt zu unserem HR-Update an und erhalte regelmäßig spannende Artikel, Interviews und Hintergrundberichte aus dem Bereich Human Resources.