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BGH-Urteil: Yelp darf selektives Bewertungssystem beibehalten

BGH-Urteil: Yelp darf selektives Bewertungssystem beibehalten

Toni Gau | 14.01.20

Yelps Praktiken beim Gesamtbewertungsverfahren wurden kritisiert und es kam zum Prozess. Der BGH erlaubt Yelp allerdings selektive Bewertungen.

Bevor wir irgendeine Einrichtung besuchen, greifen viele von uns auf Online-Bewertungen zurück, um uns bereits von vornherein ein Bild zu dieser zu machen. Das Empfehlungsportal Yelp hat hierbei eine überaus ungewöhnliche Systematik, insofern, dass nur ausgewählte Bewertungen in die Gesamtnote mit eingerechnet werden. Daher tat sich die Frage auf: Ist das legitim? Ein BGH-Urteil, das sich auf diese Frage bezieht, steht und die Antwort lautet schlicht und ergreifend: Ja, das ist es. Doch warum?

Der Yelp-Prozess

Klage erhob eine Betreiberin mehrer Fitnessstudios in München, welche sich vom Bewertungsportal nicht angemessen beurteilt fühlte. Ein Urteil des Oberlandesgerichts München, welches der Klägerin zusprach, wurde vom VI. Zivilsenat letztendlich revidiert, da die rechtlich geschützten Interessen der Klägerin nicht die Belange des Internet-Unternehmens überwiegen würden. Richter Stephan Seiter äußerte sich folgendermaßen zum Prozess:

Ein Gewerbetreibender muss Kritik an seinen Leistungen und die öffentliche Erörterung geäußerter Kritik grundsätzlich hinnehmen.

Das Gesetz steht dementsprechend auf Seiten von Yelp, das diesen Prozess somit – zunächst – gewonnen hat.

Wie bewertet die Plattform?

Grundlage zur Klage war das ungewöhnliche Bewertungssystem von Yelp, beziehungsweise die Art und Weise, in welcher sich die Gesamtnote ermittelt. User dürfen einen bis fünf Sterne vergeben, wobei eins klassisch „sehr schlecht“ und fünf dementsprechend „sehr gut“ bedeutet. Letztendlich kann auch noch ein Text verfasst werden, welcher die eigene Meinung begründen soll. Ganz einfach gesagt können User der App also über Yelp bestimmen, ob sie die Einrichtung weiterempfehlen oder nicht.

Die hilfreichsten Bewertungen lässt Yelp abschließend über eine automatisierte Software zusammenrechnen und so ergibt sich die Gesamtnote. Das dient ganz einfach als Prävention gegenüber eigens erstellten Fake-Bewertungen oder ungerechtfertigter Kritik, welche einen Stern vergibt, da beispielsweise der Preis der Ravioli nicht um 50 Prozent reduziert wurde, nachdem man sagte, man schreibe eine Yelp-Bewertung über das Etablissement. Zu den Auswahlkriterien zählt Yelp hierbei unter anderem Qualität der Bewertung sowie Vertrauenswürdigkeit und Aktivität des Nutzers.

Ein gerechtes Urteil?

Natürlich darf man die Bewertungspraktik von Yelp hinterfragen, doch muss man als Unternehmer genauso mit Kritik an der eigenen Einrichtung rechnen und umgehen können. Gesagt sei allerdings, dass das OLG der Klägerin zunächst Recht zusprach, da durch eine selektierte Gesamtbewertung ein verzerrtes Gesamtbild entstünde. Dieses Urteil wurde allerdings vom BGH widerrufen.

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