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SEO - Suchmaschinenoptimierung
Wie ihr bei Google fragliche Links zu eurer Person löschen lassen könnt

Wie ihr bei Google fragliche Links zu eurer Person löschen lassen könnt

Heiko Sellin | 24.06.14

[Update] Fabian Abernethy, Consultant seoseo, spricht über die Auswirkungen des Urteils zur Löschung personenbezogener Daten bei Google.

Der Europäische Gerichtshof hatte vor gut zwei Wochen beschlossen, dass Suchmaschinen – darunter auch Google – veraltete und nicht mehr relevante Inhalte auf Antrag der User löschen müssen. Der Suchmaschinen-Gigant hat am Ende der vergangenen Woche ein entsprechendes Formular online gestellt. Innerhalb von nur wenigen Stunden wurden mehr als 12.000 Anträge von Usern abgeschickt.

Bei Google gingen in den ersten Stunden 20 Anträge pro Minute ein

Wie groß das Verlangen der User nach dem „Recht auf Vergessen“, wie der EuGH das neue Gesetz betitelt hatte, ist, zeigte sich in den ersten 24 Stunden nach dem Onlinestellen des Formulares. In diesem Zeitraum beantragten bereits mehr als 12.000 User die Löschung von Links zu unangenehmen Ereignissen aus ihrer Vergangenheit – zeitweise gingen 20 Anträge pro Minute ein, teilte Google mit.

Die Datenlöschung sei nötig, um die Privatsphäre und den Schutz der User zu gewährleisten, so der EuGH. Bereits vor zwei Jahren sollte das Gesetz eingeführt werden, doch Google konnte sich mit seinen Argumenten wie „die Datenverarbeitung würde auf Servern außerhalb von Europa passieren und die hiesigen Datenschutzrichtlinien deshalb nicht greifen“ bislang immer herausreden. Doch nun setzte sich der Gerichtshof durch und führte das Gesetz für alle 28 EU-Mitgliedsstaaten ein. Google kam dem EuGH nun sogar entgegen und erweiterte das Recht von sich aus: die Bürger Islands, Liechtensteins, Norwegens und der aus der Schweiz dürfen fortan auch den Antrag aufs Vergessen stellen.

Mit nur ein paar Klicks lassen sich eure unvorteilhaften Links entfernen

Auf der Support-Seite von Google könnt ihr das Formular ausfüllen. Ihr müsst dazu die zu entfernen Links einzeln angeben und jeweils eine Erklärung abgeben, warum sie von Google gelöscht werden sollen.

google

Zunächst hatte Google sogar gefordert, dass ihr eine Kopie eures Personalausweises hochladen müsst, um mit der Identifikation möglichen Betrügereien und dem Schädigungsgedanken von Konkurrenzseiten vorzubeugen. Doch das automatische Speichern des Personalausweises von nicht öffentlichen Stellen sei gesetzlich nicht erlaubt, so hatte der Hamburger Datenschutzrechtler Johannes Caspar kritisiert. Google passte sein Formular schließlich noch einmal an und möchte nun nur noch eine lesbare Kopie eines Dokumentes beigefügt haben, das dich identifiziert: „Please attach a legible copy of a document that verifies your identity“.

Wenn Google eurem Antrag stattgegeben hat, werden die Links beseitigt und die entsprechenden Internetseiten mit einem Hinweis versehen, dass das Suchergebnis verändert wurde. Um transparent zu wirken, möchte Google zukünftig auch genaue Zahlen über das Ausmaß der Löschanträge veröffentlichen – und zwar in Form des halbjährlichen Transparenzberichts.

Update: Interview mit Fabian Abernethy, Consultant bei der seoseo GmbH

OnlineMarketing.de: Wird sich die Qualität der Suchergebnisse verändern?

Fabian Abernethy, SEOSEO
Fabian Abernethy, seoseo

Fabian Abernethy: Ich glaube nicht, dass sich die Qualität der Suchergebnisse verändern wird, weil ich davon ausgehe, dass nur ein kleiner Teil der Ergebnisse tatsächlich gelöscht wird. Google wird meines Erachtens sehr viel dafür tun, dass die auf algorithmusbasierten Suchergebnisse nur im Notfall manuell angepasst werden. Es wäre falsch zu denken, dass jeder eigentlich gerechtfertigten Anfrage direkt nachgekommen wird. Es wird sicher eine Systematik bei Google geben, die entsprechende Fristen und Restriktionen regelt.

Wird Googles Stand im Markt dadurch verändert?

Auch da bin ich skeptisch, denn solang eine Suchmaschine über Europa erreichbar ist, muss diese damit rechnen, dass das Urteil auch für sie gilt. Das Urteil betrifft also nicht nur Google.

Wie hoch ist das Missbrauchspotential?

Im Grunde genommen will der EuGH ja, dass Wahrheiten über Personen nach einer gewissen Zeit nicht auffindbar ist. Die Ursprungsquelle unliebsamer Inhalte bleibt existent, nur der Weg dort hin über Suchmaschinen soll nach einer bestimmten Zeit nicht mehr möglich sein. Ich glaube das Missbrauchspotenzial ist hoch. Kriminelle die ihre Google-Vergangenheit reinwaschen können, haben nun dazu die Möglichkeit. Personen des öffentlichen Lebens oder aber auch Unternehmen können für sie ungünstige Berichte unterdrücken. Das ganze schränkt die Arbeit der Journalisten ein, was wiederum zum Nachteil der Öffentlichkeit ist, da dieser Informationen unterschlagen werden.

Vielen Dank für das Interview!

Quelle: thedrum.com

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