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Digitalpolitik
Google wieder einmal vor Gericht – VG Media legt Klage wegen Snippets ein

Google wieder einmal vor Gericht – VG Media legt Klage wegen Snippets ein

Anton Priebe | 19.06.14

Die Erstellung von Snippets unterliegt dem Leistungsschutzrecht. VG Media fordert von Google nun eine Entschädigung - 11 Prozent der Umsätze.

VG Media (Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH) wirft Google vor, redaktionelle Inhalte unrechtmäßig für die Suchergebnisse zu nutzen. Google sieht sich jedoch im Recht – jetzt muss sich ein Gericht der Sache annehmen.

Ab wann ist eine Vorschau kostenpflichtig?

Wieder einmal sieht Google einem Rechtsstreit entgegen. Der Streitpunkt ist diesmal das (Presse-)Leistungsschutzrecht, das seit einem Jahr die Nutzung redaktioneller Inhalte strikter regelt. Die Erstellung der Snippets, die Suchmaschinen oftmals für die Vorschau eines Artikels verwenden, ist seitdem nur rechtens, wenn der Verlag vergütet wird – es sei denn, im Voraus erfolgt eine entsprechende Lizensierung. Die Verwendung einzelner Wörter der Texte bleibt jedoch kostenfrei.

Michael Tenbusch, stellvertretender Beiratsvorsitzender der VG Media, kommentierte die Einleitung rechtlicher Schritte wie folgt:

Der Deutsche Bundestag hat die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverleger beschlossen, damit Verleger künftig eine Vergütung von Internetkonzernen verlangen können, die sich deren verlegerische Leistung für ihre eigenen Geschäftsmodelle nachhaltig zunutze machen. Dabei hatte der Gesetzgeber die derzeit aktiven Anbieter, wie z. B. Google, Microsoft und Yahoo, und deren konkrete Rechteverwertungen vor Augen. Das Gesetz ist aus diesem Grund eindeutig formuliert: Vergütungspflichtige Nutzer sind gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte entsprechend aufbereiten.

VG Media fordert demnach für die Snippets der Google-Suchergebnisse eine angemessene Entschädigung. Eine Vergütung in Höhe von elf Prozent der Umsätze, die mit den Ausschnitten erzielt wurden, stehen laut Golem.de im Raum. Google ist sich hingegen keiner Schuld bewusst. Verhandlungsvorschläge seitens der Verwertungsgesellschaft wurden abgelehnt. Die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt nimmt sich der Sache zunächst an, um eine außergerichtliche Einigung zu prüfen. Die nächste Instanz wäre das Landgericht.

Google äußerte sich zu der Einreichung der Klage am Mittwoch:

Wir sind überzeugt, dass unsere Angebote mit dem Leistungsschutzrecht in Einklang stehen. Jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob seine Inhalte über Google-Dienste angezeigt werden oder nicht.

Der Suchmaschinengigant ist nicht die einzige Front, an der VG Media momentan aktiv ist. Weitere Gespräche mit anderen Verwertern von Inhalten werden geführt. An der Berliner Verwertungsgesellschaft beteiligen sich zu gleichen Teilen zwei unternehmerische Gruppen. Auf der einen Seite Fernseh- und Radiosender und auf der anderen Seite Verlage – mit dabei sind beispielsweise Axel Springer, ProSiebenSat.1, Funke und der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag. 138 Unternehmen lassen sich derzeit durch die VG Media vertreten, um ihr Recht zu wahren.

Quelle: VG Media & Golem.de

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