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Digitalpolitik
Einheitliche Datenschutzrichtlinien für Europa
Ziel: Europaweit einheitliche Datenschutzrichtlinien

Einheitliche Datenschutzrichtlinien für Europa

Nicole Mank | 26.01.12

Die Diskussion über den Datenschutz in Sozialen Netwerken soll für ganz Europa vereinheitlicht werden.

Die Diskussionen um den Datenschutz in „Social Networks“ reißen nicht ab. Die strengen Richtlinien in Deutschland haben jetzt dafür gesorgt, dass das Thema Datenschutz in ganz Europa neu überdacht werden muss.

Ziel  der Diskussion ist es, dem Nutzer eine bessere Kontrolle über die eigenen Daten zu geben. Um diese zu erreichen ist ein einheitliches Gesetz für ganz Europa geplant – zum Schutz der digitalen Daten.

Gefordert wird vor allen Dingen die Möglichkeit Daten komplett aus dem Internet löschen zu lassen und auch problemlos auf andere Dienste übertragen zu können. Ins besondere Portale wie Facebook und Google+ sollen bei Antragsstellung alle Daten zu einem Nutzer von ihren Servern löschen. Auch die Übertragung auf andere Dienste dürfte für die Plattformen eine echte Herausforderung darstellen.

Nicht gelten würde die Anträge hingegen bei strafrechtlich relevanten Inhalten – diese müssen weiterhin gespeichert werden bis entsprechende rechtliche Konsequenzen gezogen wurden.

Das Gesetz soll auch für Online-Dienste gelten, die ihren Sitz nicht in Europa haben, es genügt bereits seine Dienste für europäische Bürger zugänglich zu machen. Wird den geforderten Richtlinien nicht nachgekommen drohen empfindliche Geldstrafen zwischen 1Mio€ bzw. 2% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens.

Bisher gelten in der EU für Mitgliedstaaten verschiedene Richtlinien, basierend auf der rechtlichen Grundlage des jeweiligen Landes zum digitalen Datenschutz. Um die gemeinsamen Richtlinien durchzusetzen werden jetzt Gespräche auf unterschiedlichen Führungsebenen der jeweiligen Länder geführt. Wenn sich die neuen, einheitlichen Datenschutzrichtlinien durchsetzen, werden in allen 27 EU-Staaten einheitliche Datenschutzregeln gelten.

Der Vorteil den die EU in diesem Gesetz sieht betrifft auch die Netzwerk-Betreiber. Diese könnten erhebliche Kosten sparen, wenn es alle neuen Regelungen aus einer einzigen Quelle bezogen werden können, die Seiten also nicht für jedes Land einzeln angepasst werden müssten, und Abmahnungen und Gerichtsverfahren vorgebeugt wird.

Ebenso offensichtlich ist leider auch der Nachteil für die Sozialen Plattformen: Viele der Einnahmen basieren auf dem Zugang zu Nutzerdaten zum gezielten Bewerben durch Drittanbieter.

Eine Sprecherin der Europäischen Union, Viviane Reding, erklärte der BBC, dass das Gesetz besonders dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gedacht ist, die im Laufe ihres Lebens die Möglichkeit bekommen sollen, ungeliebte Daten wieder aus dem Netz entfernen zu lassen.

Laut Sprecher Matthew Newman ist das nachträgliche Löschen von Daten gerade für diese Altersgruppe wichtig, da noch immer viele Jugendliche ihre Daten unbedarft ins Netz stellen ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein. Auch die Privatsphären-Einstellung werden oft nicht oder zu nachlässig verwendet.

Die Umsetzung des Gesetzesvorschlages kann allerdings bis zu zwei Jahren dauern. Um die neuen Richtlinien in der gesamten EU umzusetzen, müssen alle Mitgliedstaaten im Europäischen Parlament der Vorlage zustimmen.

Quelle: Mashable

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