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SZ, FAZ: Abmahnung für Echobot

SZ, FAZ: Abmahnung für Echobot

Arne Behr | 24.05.12

Die SZ und die FAZ gehen gerichtlich gegen den Medien-Beobachter Echobot vor. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzungen.

Neues Rauschen im digitalen Blätterwald mit alten Hauptbeteiligten. Einer Meedia-Meldung zufolge gehen die Süddeutsche Zeitung und die Frankfurter Allgemeine Zeitung gerichtlich gegen den digitalen Pressespiegel Echobot vor. Dabei ist die Angelegenheit praktisch eine Neuauflage einer Auseinandersetzung, bei der im aktuellen Fall lediglich ein Name ausgetauscht ist. Die Vorwürfe damals wie heute lauten Urherberrechts- und Markenrechtsverletzungen.

So wie auch Echobot sammelt der Commentarist deutschsprachige Texte aus dem Internet und generiert daraus eine Presseschau mit Verweisen auf die jeweiligen Quellen der Texte. Auch Echobot bietet gebündelten Content aus Nachrichtenseiten, Blogs, Presseportalen und sozialen Medien zum direkten Lesen oder per Mausklick als PDF an. Doch während Ersterer seit heftigen Auseinandersetzungen mit den Qualitätsblättern diese schlicht aus seinem Portfolio ausgeschlossen hat, fühlt sich Echobot gewappnet für einen Rechtsstreit. In einem Statement auf der Page heißt es dazu:

„Wir haben den Anschuldigungen in allen Punkten widersprochen, da wir überzeugt sind, dass die Software und auch die Darstellung der Ergebnisse im Echobot nach wie vor rechtlich unbedenklich sind. Dies haben wir zuvor schon durch mehrere Gutachten absichern lassen. Bis zur weiteren Klärung der Sache, haben wir jedoch die Inhalte von sueddeutsche.de aus dem Echobot entfernt.“

Darüber hinaus weist das Unternehmen seine Nutzer darauf hin, dass die bereitgestellten Inhalte für die weitere Verwendung unter Umständen nicht freigegeben sind. Interessenten müssten sich in solchen Fällen an die Urheber selbst, beziehungsweise an genehmigte Pressespiegel wenden.

Unlauterer Wettbewerb ist das Format für die SZ und die FAZ dennoch, schließlich würde durch Echobot ein Besuch auf der Urheberseite überflüssig.

Und noch ein Fall steht im Hintergrund der momentanen Auseinandersetzungen: das „Online-Kulturmagazin mit Presseschauen“ Perlentaucher befand sich ebenfalls über Jahre in Rechtsstreitigkeiten mit dem wehrhaften Duo. Im Unterschied zu Echobot, das hauptsächlich mit einer automatischen Bündelung durch Keyword-Software arbeitet, sind bei Perlentaucher aber sogar journalistische Eigenleistungen in Form von Wertungen und Kommentare vorhanden gewesen.

Kommentare aus der Community

Klaus Wenderoth am 08.06.2012 um 11:09 Uhr

Ein interessanter Artikel, der aufhorchen lässt. Ist das Eis vielleicht doch zu dünn für Echobot?
Wie strikt sind die Nutzungsbedingungen von Online-Medien einzuhalten. Und: Dürfen rss-snippets zu direkten/indirekten Zwecken genutzt werden. Ein heikler Streitfall. Ende wohl völlig offen.

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