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Digitalpolitik
Datenschützer zwingt Google wegen Datenschutzbestimmungen vor Gericht

Datenschützer zwingt Google wegen Datenschutzbestimmungen vor Gericht

Heiko Sellin | 05.07.13

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar hat ein Verwaltungsverfahren gegen Google eingeleitet.

Seiner Meinung nach muss das Unternehmen die Nutzer besser informieren, welche Daten es zu welchen Zwecken verarbeitet. „Nutzer sollten selbst entscheiden können, ob und inwieweit Google die von ihnen in diversen Diensten hinterlassenen Daten übergreifend zusammenführen und auswerten darf“, sagt Caspar.

In einem ersten Schritt muss der Google-Konzern sich in einer rechtlich vorgeschriebenen Anhörung zu den Vorwürfen äußern. Anlass für das Verfahren sind die seit dem 1. März 2012 von Google eingeführten Datenschutzbestimmungen. Nach Ansicht der europäischen Datenschutzbehörden verstoßen diese gegen die Verpflichtung des Unternehmens, umfassende Transparenz bezüglich der Nutzung und des Umgangs mit den Daten der Nutzer zu gewährleisten. Problematisch seien auch, dass die Speicherdauer der Daten nicht festgelegt sei und die pauschale Erlaubnis zur Erstellung umfassender dienstübergreifender Nutzerprofile.

Das Verfahren könnte Google dazu verpflichten, ihre Verarbeitung umzustellen

Johannes Caspar
Johannes Caspar
© HmbBfDI / Thomas Krenz

Google hat bis Mitte August Zeit, auf die Anhörung zu reagieren. Je nachdem, wie sich das Unternehmen äußert, wird der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit weitere Schritte einleiten. Möglich sei der Erlass einer Anordnung, Google zum Umstellen der Verarbeitungspraxis zu verpflichten. „Die derzeitige Datenschutzerklärung ermöglicht Google aufgrund der zahlreichen vagen Formulierungen Art, Umfang und Zweck der Datenverwendung nach Belieben selbst festzulegen“, sagt Johannes Caspar. „Google ist nun erst einmal aufgefordert, sich zu den Vorwürfen zu äußern.“

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