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Social Media Marketing
Neue Cover-Richtlinien für Facebook – Marketeers profitieren

Neue Cover-Richtlinien für Facebook – Marketeers profitieren

Johannes Grychta | 21.03.13

Still und heimlich, ohne es den Nutzern mitzuteilen, hat Facebook seine Beschränkungen rund um das Cover-Bild aufgehoben. Werbende profitieren.

Ohne es groß anzukündigen hat Facebook, nach einem Bericht auf allfacebook.com, ihre Richtlinien rund um das Coverbild fast gänzlich aufgehoben. Nur die 20% Text-Regelung hat weiter bestand. Zukünftig wird das Cover-Bild für Marketeers interessanter. Es darf neuerdings mit Rabatthinweisen, Aufforderungen zum Kauf oder Kontaktinformationen (Email, Website, Telefonnummer) designed werden.  Zuletzt waren noch folgende Punkte in den Facebook AGBs zu lesen:

  • Preise oder Kaufinformationen, z. B. „40 % Nachlass“ oder „Auf unserer Webseite herunterladen“
  • Kontaktinformationen wie Internetadresse, E-Mail, Postadresse oder andere Informationen für den Info-Bereich deiner Seite.
  • Referenzen zu den Elementen der Nutzer-Schnittstellen, z. B. „Gefällt mir“ oder „Teilen“sowie beliebige andere Facebook-Funktionen
  • Handlungsaufrufe wie „Jetzt kaufen“ oder „Erzähle deinen Freunden davon“

Seit dem 6. März 2013 (laut US Facebook) wurden diese Punkte jedoch gelöscht, in den deutschen AGBs wurde dies still und heimlich geändert, als Update Datum steht immer noch der 17. Dezember 2012.

agb_facebook

 

 

Angepasst wurden die AGBs trotzdem.

facebook_Richtlinien

Kommentare aus der Community

Predrag Gasic am 27.03.2013 um 12:46 Uhr

Es lebe die Facebook „Freiheit“ ! Wie ein Dieb in der Nacht haben sie es wieder gemacht.

Antworten
MBS am 21.03.2013 um 15:37 Uhr

Die sind auch immer noch zu lesen: https://www.facebook.com/help/492441920771107/
??? Haben Sie andere AGBs?

Antworten
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