Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Unternehmensnews
Klage: TikTok und Twitter wehren sich gegen Datenweitergabe an das BKA

Klage: TikTok und Twitter wehren sich gegen Datenweitergabe an das BKA

Aniko Milz | 01.02.22

TikTok klagt vor dem Kölner Landgericht gegen das NetzDG. Damit schließt sich die Social App den Klagen von Google und Meta an. Auch Twitter reicht Klage ein.

Beim Kölner Landgericht ist eine Klage eingegangen: TikTok wehrt sich dagegen, Nutzer:innendaten an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterleiten zu müssen. Auf Basis des Netzdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) kann das Unternehmen dazu angehalten werden. Doch TikTok und auch Meta und Google, die beide bereits gegen das Gesetz vorgegangen sind, sehen die Verantwortung für Strafverfolgungsaufgaben nicht bei sich, sondern bei der Polizei. Der Paragraf 3a des NetzDG sieht jedoch vor, dass bestimmte strafbare Inhalte umgehend an die Behörden gemeldet werden sollen – eine Aufgabe, die keine der Plattformen übernehmen möchte.


UPDATE

Auch Twitter hat noch im Januar gegen vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das NetzDG geklagt.

Wir sind darüber besorgt, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht,

erklärte ein Mitglied des Presse-Teams gegenüber dem Spiegel ONLINE. Nach Angaben des Publishers richtet sich auch die Klage von Twitter insbesondere gegen §3 a und §3 b des Gesetzes. Die Klagen der Tech-Unternehmen erwirken keinen Aufschub bei der Umstellung des NetzDG. Trotzdem sind die Plattformen bisher noch nicht an die BKA-Schnittstelle angeschlossen und müssen laut Spiegel zunächst noch keine Konsequenzen für die fehlende Kooperation fürchten. Das könnte sich mit Gerichtsentscheiden in naher Zukunft ändern.

Das Update stammt vom 01. Februar 2022.


Für ein sichereres Internet – doch wer ist verantwortlich?

TikTok geht außerdem dagegen vor, dass offensichtlich strafbare Inhalte spätestens 24 Stunden nach einer Meldung durch User gelöscht werden müssen. Das NetzDG zielt vor allem darauf ab, das Internet zu einem sichereren Ort zu machen. Fake News, Hate Speech und andere strafbare Inhalte sollen aktiv bekämpft werden. Dazu reicht es jedoch nicht, eine Zentralstelle innerhalb des BKA zu gründen, die Zusammenarbeit mit den Plattformen ist gefragt. In den Verfahren zu den Klagen muss nun geklärt werden, wer die Verantwortung für die Entdeckung und Entfernung strafbarer Inhalte trägt.

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*