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Social Media Marketing
Facebook-Freundefinder-Urteil teilweise veraltet?

Facebook-Freundefinder-Urteil teilweise veraltet?

Regine Sander | 08.03.12

Am 6.3. wurde einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen Facebook stattgegeben. Teile der Klage sind aber wohl veraltet.

Facebook ist seit jeher vielen Verbraucher- und Datenschützern ein Dorn im Auge. Umso größer war das Raunen, als einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen Facebook stattgegeben wurde. In der Klage, die dem Landgericht Berlin vorliegt, ging es vornehmlich um die Ausgestaltung des „Freundefinders“ sowie der Geschäftsbedingungen des Social-Networking-Giganten. Gerd Billen, Vorstand des VZBV bezeichnete die vorläufige Entscheidung des Gerichts als Meilenstein und freute sich, dass nun „Facebook und Co. den Datenschutz in Europa respektieren“ müssen. Vielleicht hat er sich jedoch zu früh gefreut, denn zumindest in Bezug auf den Freundefinder hat Facebook seit Einreichung der Klage nachgebessert, wodurch eventuell das Urteil auf einer veralteten Version basiert.

Moniert wurde vom Verbraucherverband, dass der Nutzer beim Importieren seines privaten E-Mail-Verteilers nicht genügend über die Verwendung der Adressdaten aufgeklärt bzw. nicht deutlich gemacht werden würde, dass das komplette Adressbuch übernommen würde. Auch wurde bemängelt, dass bisherige Nicht-Mitglieder von Facebook eine automatische Einladung erhielten, wenn ihre Adresse importiert wurde. Im Grunde genommen ist das teilweise korrekt – steht doch nirgends explizit, dass beim Import das gesamte Adressbuch importiert wird. Andererseits – wenn ich einem Programm die Erlaubnis gebe, mein Adressbuch zu importieren, sollte ich eigentlich davon ausgehen, dass es wohl das komplette sein wird – Ansichtssache.

In Bezug auf die automatischen Einladungen jedenfalls ist das Urteil veraltet. Hat man als User seine Kontakte importiert, werden zunächst diejenigen angezeigt, die bereits ebenfalls bei Facebook sind und direkt als Freunde hinzugefügt werden können. Erst in einem weiteren Schritt kann ich als Nutzer aktiv diejenigen Nicht-Nutzer einladen, die ich gern für Facebook begeistern möchte. Erst dann wird ein Automatismus von Facebook aktiviert, der nach erfolgter Einladung zwei Erinnerungen zum Beitritt schickt.

Nach wie vor aktuell ist jedoch der Vorwurf, dass Facebook sich in seinen AGBs unrechtmäßige Nutzungsrechte für die geposteten Inhalte der Facebook-Nutzer einräumt. Eine endgültige Stellungnahme von Facebook zu beiden Bestandteilen der Klage kann jedoch erst in einigen Tagen erfolgen, wenn der Netzwerk-Riese Einblick in die Details des Gerichtsbescheids erhält. Man darf also gespannt bleiben …

Quelle: techcrunch.com

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