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Digitalpolitik
Dance Challenges auf TikTok und Co.: Wann muss ich für die Musikrechte zahlen?

Dance Challenges auf TikTok und Co.: Wann muss ich für die Musikrechte zahlen?

Aniko Milz | 22.02.21

Erst Dance Challenge, dann Nachzahlung: Viele Teilnehmer:innen der „Jerusalema"-Challenge werden nun aufgrund einer fehlenden Lizenz von Warner Music zur Kasse gebeten.

Wer heutzutage in sozialen Netzwerken wie Instagram oder TikTok unterwegs ist, kommt an Dance Challenges kaum vorbei. Zuletzt begeisterte besonders ein Song die Massen: Jerusalema von dem südafrikanischen Produzenten und DJ Master KG. Hunderttausende tanzen derzeit im Internet die Choreografie zu dem Song nach. Das Lied soll Lebensfreude vermitteln und die Menschen in der derzeit durch Corona für viele schwierigen Situation vereinen und aufmuntern. Doch für diverse Teilnehmer:innen der Dance Challenge kommt nun die Ernüchterung: Warner Music meldete sich per Post und fordert Nachzahlungen für Lizenzgebühren.

Weil die Lizenz fehlte: Nachzahlungen für „Jerusalema“-Videos

In dem Schreiben heißt es, dass Gebühren für die kommerzielle Nutzung des Songs „Jerusalema“ anfallen würden. Die Empörung ist bei vielen groß. Schließlich drehten Polizeistellen, Ärzt:innen, Bankmitarbeiter:innen, Feuerwehrleute, Postbot:innen und Co. ihre Videos, um etwas Freude zu verbreiten. Für große Banken oder das Innenministerium eines Bundeslandes mag die Bitte zur Kasse keine große Katastrophe darstellen, für finanzschwächere Vereine oder Organisationen hingegen schon. Doch rechtlich scheint der Fall klar geregelt: Wer ein Video mit musikalischer Untermalung online stellt, muss den Urheber des Titels um seine Einwilligung (eventuell gegen eine Zahlung) bitten.


„In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtiger denn je, dass Künstler und Künstlerinnen für ihre Musik bezahlt werden“

Focus Online gegenüber gab Warner Music ein Statement ab. Man sei natürlich froh darüber, dass der Song so gut aufgenommen werde, doch auch Künstler:innen würde eine Bezahlung ihrer Arbeit zustehen:

In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtiger denn je, dass Künstler und Künstlerinnen für ihre Musik bezahlt werden, wenn sie von Dritten genutzt wird, um ihre Reputation zu steigern.

Oftmals sind User von TikTok, Instagram, YouTube und Co. darüber abgesichert, dass die GEMA mit den genannten Plattformen pauschalisierte Lizenzvereinbarungen geschlossen hat. Den Unterschied mache derweil die kommerzielle Nutzung des Songs:

Wir lieben die Tatsache, dass die Fans hinter ‚Jerusalema‘ stehen. Aber wenn Organisationen in Deutschland den Song nutzen, um sich selbst zu promoten, sollten sie sich unserer Meinung nach eine Synchronisationslizenz sichern.

Das Synchronisationsrecht fehlte

Das Synchronisationsrecht bedeutet, dass ein Musiktitel mit einer anderen Bildaufnahme als der ursprünglichen verknüpft werden darf, wie es beispielsweise mit Filmmusik der Fall ist.

Wer ein Video von seiner Teilnahme an der Tanz-Challenge hochlädt, greift in das Synchronisationsrecht von Warner Music, dem Rechteinhaber des Songs ‚Jerusalema‘, ein

erklärt der Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber Heise. Unternehmen, die ein solches Video hochladen, auch wenn dies aus Spaß an der Challenge passiert, würden damit indirekt Werbung für sich machen. Damit nutzen sie die Musik kommerziell und müssen sich dafür eine entsprechende Lizenz einholen.

Private Nutzer:innen hätten demnach nichts zu fürchten, wenn sie ihre Tanzvideos in sozialen Medien hochladen. Wobei auch hier diejenigen wirklich auf der sicheren Seite sind, die die Musik nutzen, die von den jeweiligen Apps beispielsweise in einer Bibliothek zur Verfügung gestellt werden. Rein rechtlich gesehen müssen Organisationen, Unternehmen, aber auch kommerzielle Influencer sich vor Veröffentlichung eines solchen Videos um eine Synchronisationslizenz kümmern. Vor Gericht wurde ein solcher Fall jedoch noch nicht ausgefochten. Wem das zu viel Aufwand ist, der sollte auch hier bei den frei zur Verfügung stehenden Musiktiteln bleiben.

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