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Digitalpolitik
Sieg über Bundesnetzagentur: Google Mail gewinnt Rechtsstreit

Sieg über Bundesnetzagentur: Google Mail gewinnt Rechtsstreit

Toni Gau | 14.06.19

Die Bundesnetzagentur will, dass der E-Mail Service sich als Telekommunikationsdienst anmeldet. Der EuGH nahm sich dieses Falls an und hat nun entschieden.

Der langjährige Streit zwischen Google Mail und der Bundesnetzagentur ist nun entschieden. Bereits 2012 wurde verlangt, dass Gmail sich als Telekommunikationsdienst anmelden solle, doch weigerte sich der E-Mail Service. Der EuGH befasste sich mit dieser Rechtsfrage und fällte gestern sein Urteil: Google Mail gilt nicht als Telekommunikationsdienst.

Das Urteil

Die Frage war, ob E-Mail-Dienste, die über offenes Internet laufen, ohne dem Kunden Internetzugang zu bieten, womöglich als Telekommunikationsdienst gelten. Als Telekommunikationsdienst gelten laut EuGH elektrische Kommunikationsdienste, die ganz oder überwiegend in der Übertragung von Signalen über elektronische Kommunikationsnetze bestehen. Die Entscheidung des EuGH ist in diesem Fall klar: Googles hauseigener E-Mail Service gilt nicht als Telekommunikationsdienst, da er nicht primär der Telekommunikation dient. Da ein Großteil der Kommunikation auf Gmail nicht in der Übertragung von Signalen über elektrische Kommunikationsnetze besteht, würde der Anbieter auch nicht als Telekommunikationsdienst gelten. Google sieht sich somit nicht verpflichtet Gmail als solch einen Dienst eintragen zu lassen. Ein Gewinn, an dem sich auch weitere E-Mail-Dienste erfreuen dürfen, da sie somit selbiger Gefahr entrinnen.

Den letztendlichen Streit auf deutscher Ebene zwischen Google und der Bundesnetzagentur muss nun das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des vom EuGH gefällten Urteils entscheiden, wodurch der Streit noch nicht ganz zu Ende getragen ist. Da das Urteil des EuGH jedoch steht, lässt sich bereits von einem Sieg für Google sprechen, denn auch das deutsche Telekommunikationsgesetz beruht auf EU-Richtlinien .

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