Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Digitalpolitik
Button-Lösung: Erste Abmahnungen

Button-Lösung: Erste Abmahnungen

Johannes Grychta | 22.03.13

Nachdem es lange Zeit ruhig war um den Verbraucherschutz im Online Handel, hat nun ein US Unternehmen angefangen Händler abzumahnen.

Laut Onlinehändler News.de, hat das US Unternehmen „Order Online Inc.“ zusammen mit der der Hamburger Anwaltskanzlei „Bode & Partner“ einige Online-Shops abgemahnt. Wie viele Online Händler abgemahnt werden, ist unbekannt, aber es könnte einen Rattenschwanz mit sich ziehen. Angeklagt werden jeweils zwei Verstöße:

  • die sogenannte Button-Lösung und
  • die Informationspflicht der Internetseiten

Diese Webseiten haben die, im August 2012 verhängten, Auflagen zur Button-Lösung noch nicht umgesetzt. Diese Pflicht schreibt den Online-Shops vor, den Bestellvorgang so aufzubauen, dass es für den Käufer deutlich wird, dass er gerade eine kostenpflichtige Bestellung tätigt. Es muss klar sein, dass durch das Betätigen des Buttons ein Kaufvertrag eingegangen wird. Weiterhin wird hier jedoch mit den zuvor üblichen Benennungen gearbeitet „Weiter“, „Anmeldung“ oder „bestellen“, welche es aber nicht deutlich machen, dass durch Betätigung des Buttons kostenpflichtig bestellt wird.

Ebenso verletzten die Websites ihre Informationspflicht. Sie verpflichteten sich, dem Käufer eindeutig und verständlich aufzuzeigen, was die Inhalte des Vertrages ist, welche genauen Besonderheiten die gekaufte Ware enthält und dass nur über einen festen Kaufvertrag die Ware zu erhalten ist.

Die Kanzlei verschickt hierfür Unterlassungserklärungen an die Internet Händler und hat den Streitwert mit 20.000 € angesetzt, dazu verlangt sie eine Gebühr in Höhe von 770€.

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*