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Achtung: Abmahnungen bei Google AdSense
Achtung, Abmahngefahr bei Google AdSense Nutzern

Achtung: Abmahnungen bei Google AdSense

Simone Amores | 21.06.12

Durch Änderungen der Kennzeichnung bei Google AdSense kann man Gefahr laufen, abgemahnt zu werden

Google AdSense Nutzer sollten nun genau aufpassen. Es besteht Gefahr abgemahnt zu werden, da Google die Kennzeichnung ‚Anzeige‘ entfernt hat, so Meetinx. Laut deutschem Recht ist dies aber zwingend nötig, um die Trennung zwischen redaktionellen Inhalten und gewerbsmäßigem Handeln aufzuzeigen. Warum hat Google das getan?

Google blendet anstatt der alten Kennzeichnung nun das Wort “Datenschutzinfo” oder ein kleines Symbol ein. Ein Klick darauf führt zu einer Seite, die Google eigens angelegt hat, mit dem Titel “Melden eines Richtlinienverstoßes bezüglich der zuvor angesehenen Website oder Anzeige”. Hier wird der User über Google AdSense informiert, besonders zum Thema Datenschutz. Hier geht Google auch auf das europäische Rahmenwerk “your choice” bei verhaltensbezogener Online-Werbung ein.

Hier hat der Nutzer auch die Möglichkeit, Richtlinienverstöße zu melden entweder bezüglich der Anzeige oder der Webseite, von der er gekommen. Im letzteren Fall kann er sich ebenfalls darüber beschweren, dass er auf der Seite aufgefordert wurde, auf Anzeigen zu klicken, weil sie zum Beispiel schwer vom Content unterschieden werden könnten oder die Webseite anderweitig gegen die Richtlinien von Google-Adsense verstößt.

Da Google nun nicht mehr klar darauf hinweist, dass es sich um Anzeigen handelt, ist der Webseitenbetreiber in der Pflicht dies zu tun. Daher sollte man sofort handeln und nicht erst auf Google warten. Hier wittern bestimmt schon die ersten Anwälte auf ihren großen Clou in der Abmahnwelle, da u.a. ein Verstoß gegen § 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorliegen könnte. Dort heißt es:

[…] (3) Die im Anhang dieses Gesetzes aufgeführten geschäftlichen Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets
unzulässig.

Bezogen darauf der Anhang (zu § 3 Absatz 3)

Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind
[…] 11. der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung,
ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen
Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung); […]

Einfachste Lösung: Einfach selbst das Wort “Anzeige” oder “Werbung” platzieren.

Kommentare aus der Community

Sebastian Karpp am 23.06.2012 um 01:19 Uhr

Google hat zurückgerudert und kennzeichnet die Anzeigen wieder als Google Anzeigen

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Sebastian Karpp am 23.06.2012 um 00:52 Uhr

Wir haben alle Adsense Anzeigen jetzt gekennzeichnet und werden unsere Mitbewerber abmahnen falls sie dies nicht auch machen. Die Rechtssprechung ist klar. Das Google die Anzeigen nicht mehr klar kennzeichnet ist in der Tat merkwürdig.

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Werbenetzwerke am 22.06.2012 um 22:23 Uhr

Noch viel schlimmer und illegaler (abmahnbar!) ist es doch bei Partnernetzwerken… Das Gesetz schreibt klar die Trennung von redaktionellen Inhalten vor, stattdessen werden aber regelmäßig auf den meisten Seiten redaktionelle Inhalte erstellt und dann mit Werbelinks/Reflinks zu Onlinespielen, usw. ausgestattet, damit der Artikelautor mitverdient. Praktisch, aber sicher nicht die gesetzlich vorgeschriebene Trennung von Werbung und Redaktion.

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Thomas am 22.06.2012 um 17:31 Uhr

So sehr ich den neuen „Datenschutz“-Zusatz begrüße, da auf manchen Webseiten der Unterschied zwischen Text und Anzeige kaum zu erkennen war, so ist aber die Entfernung der „Anzeige“-Kennzeichnung nicht ganz ergründlich…

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Sven Schindler am 22.06.2012 um 09:30 Uhr

Hallo,
Ok ich finde es ja nicht verkehrt, dass Werbung gekennzeichnet werden soll, aber betrifft das jede Art der Werbung? Wie ist der Sachverhalt bei Bannerwerbung oder Eigenwerbung im Blog? Ich meine diese Art der Werbung ist ja klar erkennbar. Google macht es sich schon ein wenig einfach. Ich denke wer AdSense einsetzt, hat viele Seiten und diese alle umzubauen, macht bestimmt Spaß.

Gruß Sven

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