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Digitalpolitik
NetzDG: 1.300 Bußgeldverfahren in Deutschland eingeleitet

NetzDG: 1.300 Bußgeldverfahren in Deutschland eingeleitet

Nadine von Piechowski | 14.01.20

Das NetzDG wird seit der Einführung 2017 immer wieder stark kritisiert. Jetzt wurden 1.300 Bußgeldverfahren eingeleitet. Am härtesten soll es dabei Facebook getroffen haben.

Das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bereitet Google, Facebook und Twitter zunehmend Probleme in Deutschland. Laut Handelsblatt seien insgesamt 1.300 Bußgeldverfahren gegen die Social-Media-Kanäle eingeleitet worden. Davon seien 1.167 Verfahren allein wegen eines Beschwerdeweges Zustande gekommen. Am härtesten soll es dabei den Social-Media-Riesen Facebook getroffen haben. Über die Plattform soll ein Bußgeld von insgesamt zwei Millionen Euro verhängt worden sein. Ob der Bescheid rechtskräftig ist, steht bis dato zur Diskussion.

Kritik am NetzDG

Seit das NetzDG 2017 in Kraft getreten ist, wird es immer wieder stark kritisiert. In der Öffentlichkeit wurde das Gesetzt immer wieder als Angriff auf die Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken bezeichnet. Weiter hieß es, dass es so schwammig formuliert sei, dass die Umsetzung völlig unklar ist. Deswegen fordert die Oppositionspartei FDP die Abschaffung des NetzDG. Dem Handelsblatt gegenüber sagte Fraktionsvize Stephan Thomae:

[Die] mangelhafte Fassung des Gesetzes und dessen Unschärfe [führt dazu, dass] soziale Netzwerke gar nicht wissen, was der Gesetzgeber eigentlich genau von ihnen verlangt.

Weiter kritisierte der Politiker die geplante Rolle der sozialen Netzwerke, wenn es um rechtswidrige Inhalte auf den Plattformen geht. Diese sollen nämlich zukünftig von den Unternehmen selbst an die Regierung gemeldet werden. Als Alternative dazu sieht die FDP das Notice-and-take-down-Verfahren. Hier haften Social-Media-Plattformen erst, wenn sie Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangen und müssen dann unverzüglich handeln. Das heißt, sie müssen nicht aktiv nach rechtswidrigem Inhalt suchen.

Ob das NetzDG abgeschafft wird und welche Schlagkraft die Bundesgesetzgebung gegen soziale Netzwerke zukünftig tatsächlich hat, ist weiterhin unklar.

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