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Social Media Marketing
Braucht man in Zukunft doch eine Erlaubnis für die Einbettung von Instagram Posts?

Braucht man in Zukunft doch eine Erlaubnis für die Einbettung von Instagram Posts?

Aniko Milz | 05.06.20

In einem neuen Fall entscheidet ein US-Gericht darüber, ob bei Einbettung eines Instagram Posts vorher die Erlaubnis des Creators eingeholt werden muss.

Ende Februar fällte ein US-Gericht ein Urteil über das Einbetten von Instagram-Beiträgen. Eine Fotografin hatte gegen den Publisher Mashable geklagt, da dieser, nachdem sie keine Erlaubnis zur Veröffentlichung ihres Bildes erteilt hatte, einfach den Instagram Post einbettete und so das Copyright-Thema umging. Das New Yorker Gericht wies ihre Klage jedoch ab: Das Einbetten von Instagram-Beiträgen verletzte demnach kein Copyright. Diese Woche liegt erneut ein ähnlicher Fall auf dem Tisch.

Ein aktueller Fall entscheidet neu über die Lage

Nun entflammt die Debatte erneut, denn der Southern District Court of New York steht derzeit vor einem ganz ähnlichen Fall und könnte sich trotz des Präzedenzfalls von Mashable anders entscheiden. Die Situationen ähneln sich sehr: Der Fotograf Elliot McGucken gab Publisher Newsweek auf deren Nachfrage keine Berechtigung, ein von ihm geschossenes Foto zu veröffentlichen. Daraufhin bettete Newsweek den Post mit besagtem Foto einfach ein. Dem Urteil folgend, das im April durchgesetzt wurde, müsste Newsweek auf der sicheren Seite sein, doch der Southern District Court gab nun an, dass Instagrams Nutzungsbedingungen in der Hinsicht nicht eindeutig genug wären.

Instagram beansprucht die Rechte für sich – aber nicht für Dritte

Instagram selbst schaltete sich ein und gab Ars Technica gegenüber ein Statement ab, das Webseitenbetreiber nicht glücklich stimmen dürfte:

While our terms allow us to grant a sub-license, we do not grant one for our embeds API. Our platform policies require third parties to have the necessary rights from applicable rights holders. This includes ensuring they have a license to share this content, if a license is required by law.

In dem Statement sagt Instagram recht deutlich, dass die Plattform selbst zwar durch den Upload auf Instagram eine Lizenz erhält, die Inhalte „zu hosten, zu verwenden, zu verbreiten, zu modifizieren, auszuführen, zu kopieren, öffentlich vorzuführen oder anzuzeigen, zu übersetzen und abgeleitete Werke davon zu erstellen“ es bei Dritten aber anders aussieht. Diese bräuchten die Erlaubnis der Rechteinhaber. Dies würde für alle, die regelmäßig Instagram Posts einbetten, bedeuten, dass sie sich vorher die Erlaubnis dazu bei dem jeweiligen Creator holen müssen.

Brauchen User mehr Kontrolle über Einbettungen ihrer Posts?

Im selben Statement gab Instagram an, an Optionen zu arbeiten, mit denen User mehr Kontrolle über die Einbettungen ihrer Posts bekämen. Dies könnte die Streitigkeiten lösen. Schließlich wären User so in der Lage, Einbettungen ihrer Posts abzulehnen. Dies würde wohl unweigerlich zu weniger Einbettungen führen. Wenn so aber Fälle wie die der Fotografen verhindert würden und Websites damit auf der sicheren Seite wären, könnte eine derartige Option die beste Lösung sein. Eine Implementation dieser kann aber noch eine Weile dauern. So oder so wird gespannt das Urteil des Gerichts abgewartet, das die Art, wie und wie oft wir Einbettungen online sehen, nachhaltig verändern könnte.

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