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Digitalpolitik
Bilder gratis nutzen? Kostenfrei heißt nicht bedingungslos

Bilder gratis nutzen? Kostenfrei heißt nicht bedingungslos

Ein Gastbeitrag von Michaela Koch und Alexander Karst | 04.12.19

Bildmaterial zur kostenfreien Verwendung – das klingt zunächst verlockend. Worauf aber müsst ihr achten, bevor ihr die Bilder online veröffentlicht?

Unsplash, Pixabay, Freepik, StockSnap – es gibt viele Bilddatenbanken, die gemeinfreie Bilder zur Verfügung stellen. Das ist auch in etlichen Online Marketing-Abteilungen aufgeschlagen. Und sie wirken so verlockend, dass viele Online- und Social Media-Redakteure nicht mehr hinterfragen: Darf ich die Bilder, die dort angeblich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, tatsächlich verwenden? Kann ich den vielen neuen Quellen für kostenlose, beziehungsweise Creative Commons-Bilder, bedenkenlos trauen? 

Eines vorweg: Was nach nur wenig Aufwand klingt – Bild anklicken, runterladen, im eigenen Online-Medium wieder hochladen, fertig – ist etwas komplizierter als man beim Wort „kostenfrei“ meinen könnte. Schaut ihr euch die Bedingungen für Creative Commons (CC) einmal genauer an, so wird schnell klar: „Kostenfrei“ bedeutet nicht gleich „bedingungslos verwendbar“. Hier zur Verdeutlichung ein Überblick über die verschiedenen Lizenzverträge, sortiert nach Kürzeln:

CC-BY: Dieses Kürzel legt fest: Der Name des Urhebers muss genannt werden.

CC-BY-ND: ND: No Derivatives – das Bild darf zwar in diversen Medien veröffentlicht und über diverse Medien vervielfältigt werden, aber nur in der nicht-bearbeiteten Version. Eine Bearbeitung ist in diesem Fall also ausgeschlossen. CC-BY bedeutet auch hier wieder: Nicht vergessen, den Urheber des Bildes zu nennen!

CC-BY-NC: NC steht in diesem Fall für Non-Commercial, das Bild dürft ihr also nicht für kommerzielle Zwecke nutzen.

CC-BY-SA: SA bedeutet Share Alike und das wiederum sagt aus, dass das Bild zwar durchaus verändert und – auch kommerziell – weitergereicht werden darf, aber nur unter der gleichen Lizenz wie das Original. 

Auch CC-BY-NC-SA und CC-BY-NC-ND lassen sich aus den vier oben genannten Fällen ableiten. Noch etwas komplizierter wird es, wenn statt der Kürzel Symbole verwendet werden, mit deren Übersetzung ins Marketing- und Bildrechte-deutsch man noch nicht vertraut ist. Merke also: Wer sich auf kostenfreien Portalen bewegt, sollte stets einen genauen Blick ins Kleingedruckte werfen, damit es später nicht zu einer unnötigen Abmahnung kommt.

Namen nicht vergessen

Was viele, die im Bereich Online Marketing arbeiten, nicht wissen: Die Namensnennung eines Werks (z.B. eines einzelnen Fotos oder einer Bildserie) ist sowohl im Presserecht als auch im Urheberrecht Pflicht, es sei denn, die Nutzungsvereinbarung besagt etwas anderes. In den Lizenzbedingungen einer Agentur kann also noch so oft vermerkt sein, dass man den Namen des Urhebers bei kommerzieller Nutzung nicht nennen muss: Gehört das genutzte Bild zu einer redaktionellen Nachricht, darf der Name dennoch im Sinne des Presserechts nicht fehlen. Und auch bei der kommerziellen Nutzung sollte der Fotografenname im Sinne des Urheberrechts genannt werden. 

Seit Jahren beobachten wir „Fallensteller“, die Bilder unter der Creative-Commons-Lizenz zunächst im Netz zur Verfügung stellen und dann darauf hoffen, dass Bildnutzer Fehler bei der Namensnennung bzw. der Quellenangabe machen. Einige versuchen immer wieder, die Lizenz zu missbrauchen, um Abmahnungen zu schreiben, sobald der Link nicht wie vereinbart oder angemerkt gesetzt, der Name des Fotografen oder die Bildbeschreibung falsch geschrieben wurde. Einige Anbieter erheben diese Art des Fallenstellens sogar zu ihrem Geschäftsprinzip.

Was einen im schlimmsten Fall erwartet

Wer ein solches Bild nutzt, wird also für den kleinsten Fehler abgemahnt – es geht in der Regel um ca. 400 Euro (Internetnutzung ein Jahr laut Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) mal zwei wegen der fehlenden Namensnennung plus Anwaltskosten – insgesamt also etwa 1.500 Euro. Zur Beruhigung sei hinzugefügt: In letzter Zeit gab es diverse Urteile, die darauf aus sind, den Fallenstellern Zügel anzulegen.

Und dann gibt es da noch den Bilderklau: So wurden in letzter Zeit mehrere Fälle aufgedeckt, in denen jemand komplette Bildarchive herunterlud, rudimentär verschlagwortete und sie dann auf kostenfreie Portale wie Unsplash hochlud, sodass die Bilder ihren Weg zurück ins weltweite Netz fanden. Das Manifest von Unsplash: eine Antithese zu den kostenpflichtigen Stockagenturen, frei nach dem Motto: „Do whatever you want“. Auch die Community Pixabay veröffentlicht Bilder unter Verzicht auf sämtliche Urheberrechte, also unter Creative Commons CC0 Lizenz, sodass die Fotos ohne Quellenangabe für kommerzielle Zwecke eingesetzt werden können. 

Zugegeben: Gerade die Fotogalerie von Unsplash hat einen großen Fundus an hochwertigen Bildern, wie sie auch von einer Werbeagentur in Auftrag gegeben sein könnten, noch dazu in druckfähiger Qualität. Wer Communities wie Unsplash, Pixabay und Co. kategorisch ausschließt, übersieht zudem den Trend des Sharings, der zumindest einen Teilaspekt derartiger gemeinfreier Projekte ausmacht. Schnell aber stellt sich die Frage nach der Einzigartigkeit der Bilder. So lassen sich derzeit zwei Trends ausmachen, die nicht ganz zusammenpassen wollen: Da ist zunächst der Trend nach Individualität, Alleinstellungsmerkmalen und Einzigartigkeit in der Bildsprache. Der aber beißt sich mit dem Trend der kostenfreien Nutzung von gemeinfreien Fotos, der dazu führt, dass ein einzelnes Bild in Tausenden Medien, im Rahmen verschiedenster Projekte und an den unterschiedlichsten Orten zugleich zu sehen ist. Hinzu kommt, dass es oftmals nicht nur von einer Community wie Unsplash allein angeboten wird. Nehmen wir ein Bild als Beispiel.

Zu finden ist es in dieser Version kostenfrei bei Unsplash. Der Name des Fotografen: William Iven alias „firmbee“, der allerdings bei Nutzung nicht genannt werden muss. Auch bei Pixbay bietet derselbe Nutzer es zur kostenlosen Verwendung an

Auch bei AdobeStock wird es – allerdings kostenpflichtig – angeboten, diesmal unter Nennung des Urhebers und unter einem anderen Namen: Dariusz Sankowski. Photoshop sei Dank hat der Fotograf die Marke des Verstärkers wegretuschiert und bietet es in der bearbeiteten Version an. Andere Bilder Sankowskis sind ebenfalls unter dem Namen „firmbee“ bei Pixabay und Unsplash zu finden. Kein Zufall also. Eine Recherche der Hamburger Bildbeschaffer ergab: Dasselbe Bild wird auch über Pxhere angeboten – mal mit, mal ohne Schriftzug auf dem Verstärker.

Und dann ist da noch die Frage nach den Nutzungsrechten. So gibt beispielsweise Unsplash gemeinfreie Bilder heraus, kümmert sich aber nicht um Model- oder Property-Releases. Stellt euch am besten vor jeder Veröffentlichung folgende Fragen:

Ist auf dem Foto ein Mensch zu sehen? Wenn ja, liegt eine Einverständniserklärung der abgebildeten Person vor oder fehlt es noch an einer Model-Freigabe? Ähnlich sieht es bei abgebildeten Marken aus. Hat die Marke in diesem Fall vorab ihr Einverständnis gegeben? 

Was man tun kann, um rechtliche Folgen zu vermeiden

Was Marken- und Persönlichkeitsrechte betrifft, seid ihr bei den kostenlosen Anbietern auf jeden Fall gut beraten, wenn ihr Bilder nutzt, auf denen weder ein Mensch noch eine Marke klar zu erkennen sind. Könnt ihr ausschließen, dass Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechte mit einer Veröffentlichung verletzt werden, solltet ihr euch noch darüber im Klaren sein: Wer ein Bild besorgt, muss unbedingt dokumentieren, woher es kommt und zu welcher Lizenz es runtergeladen wurde. Speichert gegebenenfalls nicht nur den Link, sondern macht am besten einen Screenshot und speichert euch vorsichtshalber auch einmal die Lizenz des Bildanbieters als PDF ab.  

Noch ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Die Google-Bildersuche ist zunächst ausschließlich zum Sichten da. Ladet euch dort auf keinen Fall Bilder einfach runter, um sie kostenlos zu nutzen. Folgt der Quelle und findet heraus, ob dort das Bild zur Nutzung angeboten wird. Und noch wichtiger: Bleibt trotz der Stolpersteine und rechtlichen Fallen besonnen. Wenn ihr die Spielregeln beachtet und euch vergewissert habt, dass ein Bild unter den Lizenzbedingungen offiziell kostenfrei genutzt werden darf, dann dürft ihr euch gern bedienen und die Bilder nutzen, auch ohne dafür zu blechen.

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