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Lexikon

DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2018 endgültig in allen Mitgliedsstaaten der EU in Kraft getreten. Sie regelt das Datenschutzrecht und vereinheitlicht die Gesetzgebung innerhalb der EU. Der Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten soll durch die neue EU-Verordnung für die Nutzer transparenter und sicherer werden. Auf Unternehmen kommen hauptsächlich viele neue Pflichten zu.

Unternehmenssicht:

Wer Mitarbeiter- und Kundendaten speichert und verarbeitet, steht jetzt vor mehr Aufgaben. Wer diesen nicht nachkommt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Personenbezogene Daten dürfen nur noch zu einem vorher festgelegten Zweck erhoben werden. Hierbei gilt das Motto so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig.

Dies gilt nicht nur für große Unternehmen und Onlineshops, sondern für jedes Unternehmen, das im Internet agiert und Kundendaten speichert und verarbeitet.

Personenbezogene Daten sind z.B.:

  • Name
  • Adresse
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Geburtstag
  • Kontodaten
  • Kfz-Kennzeichen
  • Standortdaten
  • IP-Adressen
  • Cookies

Grundsätzlich müssen mehr Maßnahmen als vorher ergriffen werden, um Datenschutz umzusetzen. So müssen beispielsweise die Erklärungen zur Datenschutzerklärung oder zu den Einwilligungstexten verständlich gemacht werden. Auch sind Unternehmen jetzt in einer Rechenschaftspflicht: einzelne Vorgänge müssen in Verzeichnissen dokumentiert werden.

Das alles dient dazu, den Umgang des Unternehmens mit Daten für den Verbraucher transparenter und sicherer zu machen. Anleitungen und Checklisten zum Herunterladen finden sich hier.

User-Sicht:

Die Nutzer gehen als Gewinner hervor. Sie haben mehr Rechte über ihre Daten als zuvor. Für die Anwender ist es nachvollziehbarer, was mit ihren Daten geschieht, da sich Unternehmen nicht mehr hinter juristischen Klauseln verstecken können, sondern nach Recht auf Auskunft offenlegen müssen, was mit den Daten geschieht.

Die Verbraucher können auf Nachfrage erfahren, welche Unternehmen ihre Daten speichern und was sie damit machen. In bestimmten Fällen können Nutzer von ihrem Recht auf Löschung (Art. 17) Gebrauch machen und Widerspruch gegen die Datenverarbeitung einlegen. Zudem haben Verbraucher das Recht auf Vervöllständigung, bzw. Berichtigung ihrer Daten (Art. 16).

Auswirkungen:

Nach letzter Frist zur Umsetzung der DSGVO wurde von vielen Betrieben eine Abmahnwelle befürchtet. Diese blieb bis auf einige Ausnahmen aber bisher aus. Das bisher geltende Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wurde überarbeitet und greift seit der Einführung der DSGVO nur noch ergänzend und nur in den Bereichen, die mit der DSGVO vereinbar sind.

Lediglich ein gewisser Unmut auf User-Seite machte sich breit, da die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung und das Unterschreiben der vielen Einwilligungserklärungen bei vielen für Verstimmung sorgte.

Die Stiftung Datenschutz sammelt auf ihrer Seite Informationen zu dem Thema und versteht sich als Diskussionsplattform zum Thema Privatsphäre.