Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Dein wichtigster Touchpoint zur Digitalbranche.
Büroalltag
Überstunden im Check: Was du über Ausgleich und gesetzliche Regelungen wissen musst

Überstunden im Check: Was du über Ausgleich und gesetzliche Regelungen wissen musst

Michelle Winner | 23.04.21

Überstunden leisten die meisten Arbeitnehmer:innen, doch nicht alle wissen, was gesetzlich zulässig ist und in welchen Fällen ihnen eine Vergütung in Form von Zeit oder Geld zusteht. Wir klären auf.

Überstunden sind für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland ein normaler Teil des Arbeitsalltags und teilweise gehören diese quasi „zum guten Ton“. Doch Überstunden können auch zu einer echten Belastung werden. Gerade im coronabedingten Home Office arbeiten viele Angestellte mehr, als sie müssten. Das hängt zum einen mit der ständigen Erreichbarkeit zusammen, zum anderen aber auch mit der Angst davor, bei der Arbeit von zu Hause aus als „faul“ zu gelten. Umso wichtiger ist es jedoch zu wissen, was überstundentechnisch erlaubt ist und welche Regelungen es gibt.

Überstunden oder Mehrarbeit?

Generell gilt laut Arbeitsgesetz, dass Arbeitnehmer:innen maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, inklusive Überstunden. Doch wann sprechen wir überhaupt von Überstunden und wann von Mehrarbeit? Der Unterschied ist vor allen Dingen ein juristischer: Überstunden beschreiben die Zeit, die deine im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit überschreiten. Steht dort also, dass du deinem Unternehmen 40 Arbeitsstunden pro Woche schuldest, du aber 45 gearbeitet hast, dann sind das fünf Überstunden. Mehrarbeit hingegen beschreibt die Zeit, die festgelegte Grenzen in Tarifverträgen oder dem Arbeitszeitgesetz überschreitet. Sie muss im Normalfall durch Zuschläge vergütet werden. Überstunden können übrigens auch vertraglich festgehalten werden, dabei müssen die entsprechenden Passagen jedoch eindeutig sein und eine bestimmte Anzahl beziffern. In diesem Fall können sie von Arbeitgeber:innen über das Monatsgehalt verrechnet werden.

Dürfen Arbeitgeber:innen Überstunden verlangen?

Gibt es keine arbeitsvertragliche Regelung hinsichtlich Überstunden, dürfen Führungskräfte diese auch nicht ohne Weiteres verlangen. Du hast also jedes Recht „Nein“ zu sagen. Doch es gibt Ausnahmefälle:

  • Unvorhersehbare Notfälle: Ist die Existenz des Unternehmens in Gefahr, etwa im Fall von Naturkatastrophen, dürfen Überstunden verlangt werden. Hier zählen jedoch keine betrieblichen Notfälle, wie Unterbesetzung, hinzu.
  • Führungskräfte: Angestellte wie Team- und Abteilungsleiter:innen, welche die Befugnisse haben Mitarbeiter:innen einzustellen oder zu entlassen oder eine unternehmerische Funktion haben, müssen Überstunden leisten, wenn Arbeitgeber:innen dies verlangen. Dies ist im Arbeitszeitgesetz geregelt.
  • Einzelvereinbarungen: Diese Absprache, die nicht schriftlich festgehalten werden muss, regelt, dass du dich mit deinen Vorgesetzten in jedem auftretenden Fall neu darüber einigen musst, ob du Überstunden leistest oder nicht. Dies kann jedoch nur mit deiner Zustimmung geschehen, es handelt sich also nicht um eine Anweisung.

Einige Regelungen schützen dich jedoch auch in den Ausnahmefällen: Arbeit an Sonn- und Feiertagen darf in der Regel nicht verlangt werden, wobei dieser Punkt branchenabhängig ist. In der Gastronomie ist die Arbeit an solchen Tagen üblich, wird meist aber entsprechend zusätzlich vergütet. Und auch die maximale wöchentliche sowie die tägliche Arbeitszeit, die zehn Stunden beträgt, darf nicht überschritten werden. Zudem gilt zwischen zwei Arbeitstagen die gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden. Verboten sind Überstunden in folgenden Fällen:

  • Als werdende oder stillende Mutter
  • In Teilzeitstellen (sofern es keine anderen vertraglichen Absprachen gibt)
  • Als minderjährige Person
  • Als schwerbehinderte Person, sofern eine Befreiung von Überstunden nach SGB IX verlangt wurde

Wie können Überstunden ausgeglichen werden?

Verlangen Arbeitgeber:innen Überstunden oder dulden diese, so sind sie zum Ausgleich verpflichtet. Dies kann entweder in finanzieller Form oder als Freizeit erfolgen. Dafür bedarf es aber einer vertraglichen Regelung. Liegt diese nicht vor, werden die Überstunden ausgezahlt. Hier gibt es dann entweder Zuschläge oder eine Verrechnung mit dem Monatsgehalt. Zudem muss der Ausgleich für Überstunden innerhalb eines halben Jahres erfolgen. Ansprüche können aber auch noch bis zu drei Jahre geltend gemacht werden. Die Höhe der Auszahlung hängt von der Zahl der Überstunden und deinem regulären Stundenlohn ab. Unbezahlte Überstunden gibt es hingegen nur, wenn es vertragliche Klauseln dazu gibt, beispielsweise dass zwei Überstunden pro Woche bereits in deinem Gehalt enthalten sind. Und ohne Regelung im Arbeitsvertrag wird eine Auszahlung der Überstunden gerichtlich auch nicht stattgegeben, wenn du überdurchschnittlich viel verdienst. Das bedeutet 57.000 Euro im Jahr in den neuen Bundesländern, 67.000 Euro im Jahr in den alten Bundesländern.

Wird der Ausgleich über Freizeit geleistet, gibt es dafür meist interne Regelungen. Einige Arbeitgeber:innen bevorzugen aber diese Form des Ausgleichs. Hast du also beispielsweise Überstunden in Höhe deiner wöchentlichen Arbeitszeit angesammelt, könntest du mit dem Okay deiner Vorgesetzten eine Woche zusätzlichen „Urlaub“ nehmen. Durch eine solche Regelung kann zudem gewährleistet werden, dass du trotz Überstunden die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit nicht überschreitest.

Arbeitnehmer:innen sind in der Bringpflicht

Wichtig ist, dass du deine Überstunden dokumentierst, wenn es in deinem Unternehmen kein Zeiterfassungssystem gibt. Lass dir deine geleistete Arbeitszeit am besten schriftlich von Vorgesetzten bestätigen, damit du einen Beweis in der Hand hast. Die hier erklärten Fälle sind generelle Regelungen. Wie immer in rechtlichen Angelegenheiten kann es auch Sonderfälle geben. Daher gilt im Zweifelsfall Rücksprache mit den Arbeitgeber:innen zu halten, vertragliche Klauseln zu beachten und bei individuellen Problemen juristischen Rat einzuholen.

Kommentare aus der Community

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*

Melde dich jetzt zu unserem HR-Update an und erhalte regelmäßig spannende Artikel, Interviews und Hintergrundberichte aus dem Bereich Human Resources.