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Human Resources
Ausbildung 2020: Diese Vorteile bringt das erneuerte Berufsbildungsgesetz
Bundesministerium für Forschung und Bildung in Berlin, © Ansgar Koreng / CC BY 3.0 (DE)

Ausbildung 2020: Diese Vorteile bringt das erneuerte Berufsbildungsgesetz

Toni Gau | 08.01.20

Mit dem Beginn des Jahres sind auch Neuerungen am Berufsbildungsgesetz in Kraft getreten. Mit welchen Änderungen dürfen Azubis rechnen?

Kaum ist Silvester vorbei, haben Azubis und solche, die es werden wollen, einen weiteren Grund zum Feiern. Mit dem Beginn des neuen Jahres werden nun auch offiziell vom Bundestag und der Bundesregierung beschlossene Änderungen am Berufsbildungsgesetz eingeführt. Doch was bedeuten diese Änderungen konkret – und wer profitiert davon?

Ausbildung: Dank mehr Lohn Schritt für Schritt attraktiver?

Seit geraumer Zeit wird über einen möglichen Überschuss an Studierenden diskutiert. Diesem entgegenzuwirken, wird bereits seit Jahren in Angriff genommen. Das Problem? Ein Studium wird in der Regel einfach weitaus höher angesehen als eine Ausbildung; es ist für viele junge Menschen schlichtweg attraktiver. Eine einfache Maßnahme, um trotzdem genügend dieser Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, ist selbstverständlich mehr Geld. Man kann vieles über das Studium sagen, doch nicht, dass es während der Studienzeit selbst finanziell reizvoll ist, wodurch ein klares Defizit gegenüber der Ausbildung besteht. Dennoch sei natürlich gesagt, dass verschiedene Lehrberufe auch unterschiedlich hohe Gehälter aufweisen. Den Vorteil der Vergütung möchten Ausbildungsunternehmen für sich nutzen und die Bundesregierung unterstützt durch eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) dabei. So wird von diesem Jahr an konsekutiv das Mindestgehalt Auszubildender erhöht.

Mit der Mindestvergütung setzen wir dort an, wo es keine Tarifbindung gibt. Sie hält Maß und Mitte, schafft Transparenz und steigert die Attraktivität. Das ist auch dort besonders wichtig, wo Fachkräftenachwuchs dringend gesucht wird. Mit jedem Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden etwas mehr, da sie mit jedem Jahr mehr lernen und damit mehr für den Betrieb leisten,

erläuterte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek.

Wer in 2020 seine Ausbildung beginnt, hat ein Anrecht auf eine Mindestvergütung von 515 Euro Brutto im Monat. 2021 werden diese auf 550 Euro angehoben, 2022 dann auf 585 Euro und 2023 abschließend auf 625 Euro. Weitere Erhöhungen ab 2024 orientieren sich den Änderungen am BBiG zufolge an der durchschnittlichen Vergütung von Azubis. Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass besagtes Mindestgehalt nur für die Azubis gilt, welche im jeweiligen Jahr ihre Ausbildung aufnehmen. Das Gehalt in höheren Jahrgängen soll für Azubis, welche 2020 ihre Ausbildung aufnehmen, ebenfalls ansteigen.

Neue Fortbildungsstufen eingeführt

Zentral für die Novellierung sind auch neue Fortbildungsstufen, die eingeführt werden. So können Abschlüsse künftig die Bezeichnungen „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“, „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ tragen. Damit soll eine gleichwertige Bildungsentwicklung im Vergleich zum Stduium angedeutet werden. Zumindest die letzteren zwei Bezeichnungen sind international verständlich und sollen zur Mobilität und Flexibilität der Berufstätigen beitragen.

Neue Fortbildungsstufen im Bundesbildungsgesetz
Neue Fortbildungsstufen im Bundesbildungsgesetz (der Klick aufs Bild führt dich zur größeren Ansicht), © Bundesministerium für Bildung und Forschung

Flexibleres Arbeiten

Eine weitere, wichtige Änderung ist, dass eine Ausbildung in Teilzeit nun für alle Azubis verfügbar sei. Seit 2005 stand diese Option bisher größtenteils Leuten frei, welche sich ausbilden lassen wollten, doch gleichermaßen familiären Pflichten nachkommen mussten. Das Spektrum an Personen, welche dieses Angebot wahrnehmen können, wurde mit der Novellierung des BBiG nun erweitert, denn ab sofort steht es jedem frei, seine Ausbildung in Teilzeit durchzuführen. Ein weiteres lukratives Angebot für viele, welche eine Ausbildung aufgrund von zu schwerwiegendem privaten Stress bisher nicht in Anspruch nehmen konnten. Doch auch Menschen mit beispielsweise Lernschwierigkeiten oder einer Behinderung könnten von dieser Option durchaus profitieren, da ihnen hiermit eine gemäßigtere Einteilung ihrer Ausbildungszeiten möglich ist. Die einzige Grundbedingung lautet, dass Azubis und der Betrieb sich hierbei einig sein müssen.

Ob die Zahl der neuen Studierenden so kurz- und mittelfristig reduziert werden kann, ist schwer abzusehen.Es ist zu bezweifeln, ob dies überhaupt die primäre Intention ist oder einfach nur ein Nebeneffekt. Die hierdurch gebotenen Vorteile könnten Schulabgänger und andere Interessierte zumindest von einer Ausbildung statt einem Studium überzeugen.

Wer sich die Novellierung des BBiG im Detail anschauen möchte, kann alle wichtigen Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Forschung und Bildung erhalten.

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