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Digitalpolitik
Bundestag beschließt neues Digitalisierungsgesetz – Google, Facebook und Co. werden eingeschränkt

Bundestag beschließt neues Digitalisierungsgesetz – Google, Facebook und Co. werden eingeschränkt

Niklas Lewanczik | 14.01.21

Das neue Digitalisierungsgesetz sieht eine Verschärfung des Kartellrechts vor. So soll die Marktmacht von Unternehmen wie Google oder Facebook reglementiert werden, etwa durch eine „Effektivierung der Fusionskontrolle“.

Der Bundestag hat ein neues GWB-Digitalisierungsgesetz verabschiedet. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, betitelt als „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen“, wurde angenommen. Das Bundeskabinett hatte den vorliegenden Gesetzentwurf am 9. September 2020 beschlossen. Ziel des Gesetzes soll es laut Website des Deutschen Bundestags sein, „missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen mit überragender, marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb besser entgegenzuwirken“.

Die Eckpfeiler des Gesetzes: Ein strengeres Wettbewerbsrecht

Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird der Gesetzesentwurf vorgestellt. Dort lassen sich auch drei Eckpfeiler für die Novellierung des Digitalisierungsgesetzes ausmachen. Zum einen soll die Missbrauchsaufsicht verschärft werden.

Ziel ist es, die Spielregeln für marktbeherrschende Plattformen strenger zu fassen und zugleich die Chancen für Innovation sowie Markt- und Datenzugang von Wettbewerbern zu erhöhen,

heißt es auf der Website. Das betrifft insbesondere Plattformen wie Facebook, Google oder Amazon. Sie sollen künftig bei der Anzeige von eigenen und Fremdangeboten die eigenen Produkte nicht mehr bevorzugen dürfen. Zum anderen sollen Nutzer:innen dank des Gesetzes einfacher mit ihren Daten von Plattformen zu anderen Anbietern migrieren können. Und das Bundeskartellamt soll schneller eingreifen können, um langjährige Verfahren – wie im Fall des Verfahrens der EU-Kommission gegen Google und das Google-Shopping-Angebot – zu vermeiden. Zum frühzeitigen Schutz des Wettbewerbs soll es künftig zügiger zu „einstweiligen Maßnahmen“ durch das Bundeskartellamt kommen können.

Schließlich sollen der Mittelstand und der Wettbewerb im Digitalraum insgesamt durch eine bessere Fusionskontrolle geschützt werden. Demnach sollen „Aufkäufe großer Unternehmen auch unterhalb der vorgesehenen Schwellenwerte“ jetzt genauer geprüft werden können. Auch die Rechtssicherheit bei der gemeinsamen Datennutzung soll gestärkt werden. Gegenüber der Tagesschau gab sich SPD-Politiker Falko Mohrs positiv, dass mit diesem Gesetz der Wettbewerb tatsächlich fairer gestaltet werden könne:

Wir gehen hier in eine Vorreiterrolle. Wir sind weltweit das erste Land, das so proaktiv gegen diese großen Plattformen vorgeht.

Der Kartellrechtsanwalt Dr. Axel Kallmayer erklärt OnlineMarketing.de, dass sich das Gesetz nicht nur auf Big-Tech-Unternehmen auswirken wird:

Dr. Axel Kallmayer
Dr. Axel Kallmayer

Der Gesetzgeber hat sich entschieden, die Marktmacht großer Digitalkonzerne stärker zu kontrollieren und als Instrument soll ein modernisiertes Kartellrecht dienen. Beides ist grundsätzlich sinnvoll, da der Wettbewerb nicht nur in der Old Economy, sondern auch in der immer wichtiger werdenden Digitalwirtschaft geschützt werden sollte. Die Vorschriften werden aber nicht nur für Big Tech wie Google und Amazon gelten, sondern auch für kleinere Unternehmen und die Realwirtschaft. Auch dort gibt es wichtige Plattformen und Datenschätze. Es wird spannend sein zu sehen, welche Pflichten und Möglichkeiten die neuen Regeln hier schaffen werden.

Bundeskartellamt sieht mehr Möglichkeiten für die Durchsetzung eines fairen Wettbewerbs

Bundestkartellamtspräsident Andreas Mundt begrüßte das Gesetz bereits im Jahresrückblick des Bundeskartellamts:

Im deutschen Kartellrecht werden wir hoffentlich schon bald sehr wichtige Ergänzungen sehen, um den Missbrauch von Marktmacht durch große digitale Plattformen wirksam verhindern zu können. Der Gesetzgebungsprozess zur GWB-Novelle ist weit fortgeschritten und wir bereiten uns auf die Anwendung dieses neuen Instruments ab dem kommenden Jahr vor. 

Gegenüber RBB Inforadio erklärte er nun, man könne einigen wenigen Unternehmen nicht gestatten, zu bestimmen, „was im Internet und darüber hinaus geschieht“. Er erläutert:

Diese Unternehmen dürfen nicht mehr sich selbst oder ihre eigenen Dienste bevorzugen. Sie dürfen andere Dienste, die auf Märkte zutreten wollen, nicht länger behindern, sei es durch die Datennutzung, sei es durch andere Strategien. Und sie dürfen Verbraucher nicht ohne weiteres zwingen, dass sie die Dienste dieses Unternehmens nur in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie ihre Daten hingeben. Es muss Ausweichmöglichkeiten geben.

Demnach sieht Andreas Mundt die Bemühungen für ein neues Digitalisierungsgesetz in Deutschland positiv. Das Bundeskartellamt erhalte ganz neue Möglichkeiten. So meint Mundt:

Wir können auf Märkten einschreiten, wo dieses sehr großen Unternehmen noch nicht marktbeherrschend sind. Also wir müssen nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist, sondern wir können rechtzeitig unsere Waffen zücken. Ich glaube schon, dass hier mehr Waffengleichheit hergestellt wird auf mittlere Sicht.

Den kompletten Gesetzesentwurf zum novellierten GWB-Digitalisierungsgesetz kannst du hier nachvollziehen. Nach der Verabschiedung im Bundestag wird das Kartellrecht in Deutschlands Digitalraum nun deutlich verschärft. Wie stark das die Tech-Giganten wie Google, Amazon oder Facebook schließlich einschränken wird, wird sich erst künftig beobachten lassen.

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