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Whitelisting von Adblock Plus verboten: OLG Köln urteilt im Fall Axel Springer gegen Eyeo

Whitelisting von Adblock Plus verboten: OLG Köln urteilt im Fall Axel Springer gegen Eyeo

Anton Priebe | 24.06.16

Das Oberlandesgericht Köln sieht das Geschäftsmodell von Adblock Plus als unlauteren Wettbewerb an. Adblocking selbst bleibt jedoch legal.

Das Oberlandesgericht Köln gab heute das Urteil im Fall Axel Springer gegen Eyeo, den Betreiber von Adblock Plus, bekannt. Demnach handelt es sich bei der Whitelisting-Praxis des Unternehmens um unlauteren Wettbewerb, der so in Deutschland nicht rechtens ist. Adblocker selbst erklärten die Richter nicht als illegal. Der Verlag erreichte als Kläger damit einen Teilsieg, der jedoch nicht das Ende der Gerichtsverhandlungen bedeuten wird.

Das Whitelisting von Adblock Plus ist illegal

Wie sich bereits Ende Mai angedeutet hat, entschied das Oberlandesgericht Köln heute, dass es sich bei der Filterliste von Adblock Plus um unlauteren Wettbewerb, also um eine „unzulässige aggressive Praktik“ nach Paragraph 4a handelt. Die Whitelist, die sich auf die Acceptable Ads-Initiative stützt, erlaubt es bestimmten Publishern ihre Werbung trotz des aktivierten Tools auszuliefern. Für die Aufnahme in das Programm müssen von Publisher-Seite ausgewählte Kriterien erfüllt werden, ab einer bestimmten Anzahl von Impressions ist dies kostenpflichtig.

Auszug aus der umstrittenen Filterliste
Auszug aus der umstrittenen Filterliste

Eyeo bewirkt nach Ansicht der Richter damit, dass einige Seitenbetreiber wie Axel Springer ihren Verträgen mit den Werbekunden nur nachkommen können, wenn sie sich freikaufen. Diese Machtposition sei gesetzeswidrig, daher muss die Eyeo GmbH Springer nun kostenlos in die Acceptable Ads-Initiative aufnehmen. Das Urteil öffnet die Tür für weitere Unternehmen, um gegen das Geschäftsmodell zu klagen, das neben Spenden hauptsächlich das Geld in die Kassen des Werbeblockers spült.

Nach Teilsieg für Axel Springer ist der Bundesgerichtshof die nächste Station

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, Axel Springer verzeichnet darüber hinaus lediglich einen Teilsieg. Der Verlag strebt ein Verbot von Adblocking-Software im Allgemeinen an – die verstoßen jedoch nach dem OLG Köln nicht gegen deutsche Gesetze. Die von Springer angeführte eingeschränkte Pressefreiheit bleibt von Adblockern demnach unberührt.

Die Eyeo GmbH kündigte an, eine Entscheidung des Bundesgerichtshof erwirken zu wollen. Das hatte das Unternehmen schon im Voraus bekannt gegeben. Das streitbare Geschäftsmodell wird wohl nur in Deutschland anpasst werden, denn in anderen Ländern gelte der besagte Paragraph nicht, so der Tool-Anbieter.

Quellen: Golem, Heise

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