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Social Media Marketing
Wenig zauberhaft: Disney freut sich nicht über neuen Facebook-Trend
Schwarz-, Weiß- oder Grauzone?
Urheberrecht im Web
© jpopeck - Fotolia.com
/ Bitstrips.com / Stefan Rosenträger

Wenig zauberhaft: Disney freut sich nicht über neuen Facebook-Trend

Stefan Rosentraeger | 29.04.14

Ein Disney-Trend macht auf Facebook die Runde: Der Konzern ist von den Profilbildern nicht verzaubert. Er sieht das Urheberrecht verletzt.

Jeder hasst sie. Die Kettenbriefe, die großes Unheil über einen bringen, wenn man sie nicht sofort an 50 Leute weiterleitet. Viel schöner ist es doch, sich mit lustigen Bildern vom Alltag abzulenken, zum Beispiel auf Facebook. Maulige Katzen und Hundebabies waren gestern, jetzt sind es Bitstrips Comics oder der neueste Facebook-Trend: Disney Charaktere als Profilbild. „Der Plan ist, Facebook mit Disney-Bildern zu füllen, um die negativen Posts für einen Tag zu verdrängen. Drücke „gefällt mir“ und Du bekommst von mir einen Disney-Charakter, der mich an Dich erinnert. Du musst dann ein Bild von Deinem Charakter mit diesem Text posten, um die Sache weiterzuführen. Viel Spaß“, lautet der Aufruf zum märchenhaften Kollektiv-Spaß auf Facebook. Doch Vorsicht: Wer sich mit fremden Donald-Federn schmückt verletzt das Urheberrecht. Disney ist von der Aktion nicht verzaubert – bereits 2010 quittierte der Konzern, eigentlich Sinnbild für lupenreine Märchenunterhaltung, die unerlaubte Nutzung von Comicfiguren in Profilbildern mit Abmahnungen.

User fühlen sich von kontrolliertem Spaß gegängelt

Um auf Nummer sicher zu gehen, fragten einige User auf der offiziellen Seite von Disney Deutschland nach:

Hallo, wie wäre es wenn die offiziellen Disney-Seiten sich bezüglich der laufenden Disney-Bild-Aktion in einem Post […] äußern ob man Beiträge mit einem Disney Charakter erstellen darf oder nicht.

Die offizielle Antwort von Disney folgte noch am selben Tag:

Die […] genannte Aktion ist nicht von uns initiiert, bitte hab Verständnis dafür, dass die Bilder daher von uns nicht zur Nutzung freigegeben sind oder freigegeben werden können. Wir haben aber vor längerer Zeit eine Fotogalerie mit einem Pool von Disney-Bildern für euch zusammengestellt, die auf Facebook verwendet werden dürfen.

Im Foto-Album „Disney Doppelgänger Wochen“ stellt der Konzern nun die Fotos der beliebtesten Comic-Charaktere und Schauspieler (unter anderem Johnny Depp) zur Verfügung, ein Entgegenkommen an Disney-Fans. Einigen Nutzern geht der kontrollierte Spaß aber zu weit – sie fühlen sich gegängelt und sehen Disney als Spielverderber. Ein „reines ANTI Marketing Management“ sieht ein User: „Also tut mir echt leid – solche Statements sind absolut ‚fail‘ […]. Alles was ihr öffentlich verteilt – könnt Ihr nicht anderen jedesmal verbieten weiter zu teilen, das ist rechtlich schon ein totaler Witz“. Ein anderer Disney Fan schreibt: „Ihr wisst schon, wo wir hier sind, oder? Im Internet! Wäre so als würde versuchen, einem Affen die Läuse per Hand auskämmen zu wollen“.

Facebook-Feedback-Disney

Urheberrechtsverletzung entscheidet sich im Zweifel vor Gericht

Auf Facebook gibt es einen ausführlichen Bereich zum Urheberrecht. Zur Frage im FAQ-Bereich „Was, wenn ich einen Inhalt auf Facebook hochladen möchte und nicht sicher bin, gegen die Urheberrechte einer anderen Person zu verstoßen?“ gibt Facebook den klaren Hinweis:

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du gesetzlich berechtigt bist den Inhalt zu verwenden, lade ihn nicht auf Facebook hoch. Wenn du es bereits getan hast, solltest du den Inhalt entfernen. Solltest du die Urheberrechte an dem Beitrag, den du posten möchtest, nicht besitzen, stellt das Posten ohne Einwilligung des Urheberrechtsinhabers einen Gesetzesverstoß dar.

Ganz einig sind sich deutsche Gerichte allerdings nicht. „Wo die Urheberrechtsverletzung im digitalen Alltagshandeln beginnt, entscheidet sich im Zweifel vor Gericht“, schreibt der Tagesspiegel. Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen sollte man sich an solchen Bilderspielen erst gar nicht beteiligen, oder beim Rechteinhaber nachfragen.

Wie sich zeigt, beteiligen sich Unternehmen wie Disney durchaus an Aktionen wie den Doppelgänger-Wochen. In diesem Fall ist man rechtlich auf sicherem Terrain. Meinen Bitstrips Avatar darf ich daher übrigens gemäß den Terms of Use nutzen:

You may create Content using the Service. Subject to the Terms, you retain ownership of and all right to the Content that you create, including all copyright and other intellectual property rights.

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