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Wegen AdWords: Australisches Bundesgericht verurteilt Google

Wegen AdWords: Australisches Bundesgericht verurteilt Google

Timo Appelles | 05.04.12

In einer Berufungsverhandlung stellte das Bundesgericht des „Fünften Kontinents“ klar, dass Google seine AdWords-Praxis ändern muss.

Wie zdnet.de berichtet, ist für das Bundesgericht der Internetkonzern unmittelbar für AdWords-Inserate verantwortlich. Google selbst sieht sich eigentlich nur als Vermittler.

In der Klage, die von der australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde eingereicht worden war, ging es um Inserate neben Suchergebnissen, die in ihrer Überschrift die Namen von Unternehmen oder Produkten aus den Suchanfragen übernahmen, aber in Wirklichkeit zu konkurrierenden Anbietern weiterleiteten.

ZDNet nennt zwei Beispiele: So führte „Harvey World Travel“ zu STA Travel, „Honda.com.au“ zur Website von CarSales.

Google sieht sich nur als Vermittler

Für Google ist dieses Urteil recht bitter: Im September 2011 war nämlich in erster Instanz entschieden worden, die werbenden Unternehmen hätten zwar getäuscht, Google sei dafür aber nicht verantwortlich. Der Internetkonzern habe nur zwischen Verbraucher und Inserent vermittelt. Als Vermittler habe Google die Werbebotschaft nur weitergegeben, sie aber nicht befürwortet.

Das Berufungsurteil aber geht in eine andere Richtung. Dort heißt es: „Was auf Googles Website erscheint, ist Googles Antwort auf die Anfrage des Nutzers. Auch wenn die Überschrift ein vom Inserenten gewähltes Schlüsselwort enthält, bleibt es dennoch die Antwort von Google.“ Letztlich sei entscheidend, dass der Link durch Google und seine Algorithmen erzeugt werde.

Folglich ordnete das Gericht an, dass Google seine AdWords-Praxis ändern muss. Auf den Konzern kommen außerdem die vollen Gerichtskosten der Australian Competition and Consumer Commission (ACCC) zu.

Interessant wird sein, welche Folgen dieses Urteil auch für andere Internetkonzerne haben wird. Gegenüber ZDNet Australien äußerte sich Ben Hamilton von der Anwaltskanzlei Hall & Willcox in Melbourne: „Wenn Sie als ‚Informationskanal‘ fungieren, könnten Sie als derjenige angesehen werden, der den Inhalt veröffentlicht hat. Die Frage ist dann, inwieweit können Sie als verantwortlich angesehen werden, wenn der Inhalt von anderen kommt, aber Sie ihn veröffentlichen?“

Viele Unsicherheiten  – oder wie Marcel Reich-Ranicki sagen würde: „Und so sehen wir betroffen – Den Vorhang zu und alle Fragen offen.“

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