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Digitalpolitik
Europäischer Gerichtshof zwingt Suchmaschinen Links zu entfernen, die veraltete Informationen beinhalten

Europäischer Gerichtshof zwingt Suchmaschinen Links zu entfernen, die veraltete Informationen beinhalten

Heiko Sellin | 13.05.14

Suchmaschinen wie Google müssen ihren Index aufräumen. Auf Anträge von Einzelpersonen sind sie verpflichtet, veraltete Links zu löschen.

Du hast in deiner Kindheit deine Seepferdchen-Schwimmprüfung erfolgreich bestanden und zu deiner Abitur-Zeit das ein oder andere Mal über den Durst getrunken? Solche veraltete und teilweise unvorteilhaften, irrelevanten Informationen über deine Person müssen neuerdings aus den Suchergebnissen von Suchmaschinen wie Google verschwinden – ein einfacher Antrag reicht aus. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden.

Jeder Mensch hat das „Recht auf Vergessen“

Bereits vor zwei Jahren hat die Europäische Union dem Gericht vorgeschlagen, ein Gesetz einzuführen, das besagt, dass jede veraltete oder irrelevante Information über ein Individuum aus den Systemen von Unternehmen gelöscht und somit auch der frei öffentliche Zugang im Netz darauf entfernt werden muss. Heute ist der Gerichtshof zu folgendem Entscheid gekommen:

The Court observes in this regard that even initially lawful processing of accurate data may, in the course of time, become incompatible with the directive where, having regard to all the circumstances of the case, the data appear to be inadequate, irrelevant or no longer relevant, or excessive in relation to the purposes for which they were processed and in the light of the time that has elapsed.

The Court adds that, when appraising such a request made by the data subject in order to oppose the processing carried out by the operator of a search engine, it should in particular be examined whether the data subject has a right that the information in question relating to him personally should, at this point in time, no longer be linked to his name by a list of results that is displayed following a search made on the basis of his name. If that is the case, the links to web pages containing that information must be removed from that list of results, unless there are particular reasons, such as the role played by the data subject in public life, justifying a preponderant interest of the public in having access to the information when such a search is made.

Das Gericht hat erkannt, dass Daten im Laufe der Zeit die Informationen beziehungsweise die Links zu Ereignissen von einzelnen Personen nicht mehr zu dem Profil des heutigen Menschen passen können und sie somit irrelevant geworden sind. Alle Links, die solche Informationen enthalten und direkt zu dem Namen des Betroffenen erscheinen, müssen von den Suchmaschinen entfernt werden – ein Antrag einer Privatperson genügt. Ein harter Schlag für Google, denn der Konzern hatte bislang immer damit argumentiert, dass die Datenverarbeitung auf Servern außerhalb von Europa passieren würde und die hiesigen Datenschutzrichtlinien deshalb nicht greifen würden. Von wegen: der EuGH bekannte dieses Argument kurzerhand für unwirksam.

Aufgekommen war die Diskussion aufgrund eines Spaniers Mario Casteja Gonzalez, der vor 16 Jahren in finanziellen Schwierigkeiten steckte und sein Grundstück zwangsversteigern lassen musste. Den Zeitungsartikel darüber wollte er entfernen lassen. Das Europäische Gerichtshof nahm sich der Sache an und verabschiedete nun dieses Gesetz: „Jeder EU-Bürger hat ein Recht darauf, von Suchmaschinen wie Google vergessen zu werden“.

Gegenüber der „Die Welt“ äußerte sich ein Google-Sprecher sehr überrascht über dieses Urteil:

Diese Entscheidung ist nicht nur für Suchmaschinen enttäuschend, sondern auch für alle, die Inhalte online publizieren. Wir sind überrascht, dass das Urteil so stark von der vorherigen Einschätzung des Generalanwalts abweicht und dessen Warnungen unberücksichtigt bleiben. Wir benötigen nun Zeit, um die Auswirkungen zu analysieren.

Was sagt ihr zu diesem Urteil? Werdet ihr solch einen Antrag an Google stellen oder findet ihr das Urteil lächerlich?

Quelle: thenextweb.com

 

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