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Büroalltag
Bares Geld für bleibende Mitarbeiter – Der Streit ums Abwerben

Bares Geld für bleibende Mitarbeiter – Der Streit ums Abwerben

Svenja Hirsch | 01.04.15

Längst werden Mitarbeiter nicht bloß über klassische Stellenanzeigen gesucht: Abwerbung bei der Konkurrenz ist normal, die Strategien nicht immer rechtens.

Google, Apple, Intel und Adobe sind mit ihrem Versuch, sich vor Abwerbung zu schützen, grandios gescheitert. 415 Millionen Dollar sollen die Unternehmen laut Gerichtsdokumenten nun an ihre 64.000 Angestellten zahlen, die bereits 2011 eine Sammelklage einreichten: Die Firmen sprachen sich ab, keine Mitarbeiter voneinander abzuwerben. Das führte zum Verdacht der Kartell-Bildung und dazu, dass viele Mitarbeiter keine Möglichkeit auf einen Firmenwechsel innerhalb der Branche und ein dadurch höheres Gehalt hatten.

Streit um Mitarbeiter und Kunden

Durch die von vielen Firmen verlangte Flexibilität, wechseln Mitarbeiter heute häufiger den Arbeitsplatz, als noch vor zwanzig Jahren. Mit der Absprache wollten Google und Co. die Abwerbung und den Weggang gut ausgebildeter Mitarbeiter und ausgezeichneten Know-hows verhindern, wie er mittlerweile in vielen Branchen üblich ist. So verklagte die Deutsche Bank AG im vergangenen Jahr den HPM Partner LLC, da dieser eine Vielzahl von Mitarbeitern überredet hatte, die besten Kunden der DB mitzunehmen und mit diesen weiter bei der LLC zu arbeiten. Die DB konnte Klage einreichen, da es einen Vertrag über ein Abwerbeverbot zwischen den Partnern gab. Die betreffenden Mitarbeiter sahen sich jedoch ihrerseits durch den Druck, den die DB auf sie gemacht hätte, aus dem Unternehmen gedrängt, und reichten Gegenklage ein.

Anrufe sind in Ordnung, „üble Nachrede“ nicht!

Insbesondere bei Beratern der Network-Marketing-Szene ist Abwerbung Gang und Gebe. Die Strategie: Um einen Mitarbeiter zu gewinnen, werden diesem oft große Versprechungen gemacht, in dem beispielsweise hohe Provisionen oder schnelle Aufstiegschancen angeboten werden. Hier gilt es, sich vertraglich abzusichern. Abgeworben wird im ersten Schritt meist per Anruf am Arbeitsplatz. Wenn es schlicht um eine kurze Frage nach dem Interesse an einem neuen Job geht, ist das in Ordnung. Selbst der Anruf auf den Privatanschluss ist bei kurzen, unaufdringlichen Telefonaten erlaubt. Geht die Abwerbung aber so weit, dass das derzeitige Unternehmen des Mitarbeiters schlecht gemacht wird, ist Vorsicht geboten: Eine solche Maßnahme ist ebenso zweifelhaft wie rechtswidrig.

Quelle: Welt, Wirtschaftswoche

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